Kann ich dem Besuch meines Mieters (Einliegerwohnung) für mein Grundstück Hausverbot erteilen?
Ich besitze ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Jeder der zu uns möchte oder zu unserem Mieter im Haus, muss unser Grundstück betreten und durch unsere Räume zum Mieter. Kann ich einem Besucher, welcher Gast unseres Mieters ist, ohne Probleme Hausverbot erteilen und untersagen unser Grundstück zu betreten?
6 Antworten
Nein - der Besuch muss zwangsläufig durch euer Grundstück, er hat wohl gar keine andere Möglichkeit zu eurem Mieter zu gelangen. Und da der Mieter Besuch empfangen darf - egal wen, egal wieviel, egal wann - kannst du dem Besuch kein Hausverbot erteilen. Warum willst du das überhaupt?
Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Mit dem Mietervertrag hast du deinem Mieter Rechte übergeben. Diese sind unter anderem das Wegerecht, um zu seiner Wohnung zu kommen. Und dieses Wegerecht gilt automatisch auch für die Besucher des Mieters, denn dieser hat das Hausrecht über seine Wohnung und so darf auch der Mieter allein bestimmen, wen er als Besuch empfängt.
Es müssen schon sehr schwerwiegende Grunde sein, dass du ein Hausverbot geben kannst, beispielsweise bei handgreiflichen Auseinandersetzungen oder mutwilliger Sachbeschädigung durch den Besucher. Je nach individuellem Sachverhalt kann es auch sein, dass du das Hausverbot gerichtlich durchsetzen musst, dass es gültig ist.
Nein, kannst du nicht "ohne Probleme". Es müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen.
Du kannst deinem Mieter nicht sämtl. Besuch verbieten...
Nur wenn er den Hausfrieden stört.