Hausrecht?Spielrecht?

4 Antworten

Ja so interpretiert man Spielplatz und weil Kinderlärm im gesetzlichen Sinne kein Lärm ist.

Würde gar nicht erst lange "fackeln"...bei aller Liebe zu den Kindern, aber die Nachbarskinder zahlen ja die Pflege...des Spielplatzes nicht mit. Dieser ist Bestandteil der Wohnhausanlage. Bezahlt von diesen Mietern.

Kein öffentlicher Spielplatz. Von daher bestimmt, aber nett erklären, dass dies hier nur für die Kinder der Mieter ist, mit Besuchen, Freunden ist der öffentliche Spielplatz zu benützen.

Das ist nicht gegen die Kinder, aber sonst wird die ganze "Sache" zum Schneeballsystem. Erlaubt man es einmal, bzw. 2,3 Freunden kommen auf einmal alle.

Kimberlymitchel 
Beitragsersteller
 18.06.2018, 09:11

Und genauso war es und ist nur noch schlimmer geworden seitdem die Frau mit ihren 3 Kindern hier eingezogen ist....danke für die liebe Antwort...

Habe mich entschieden zu verkaufen!😁

kidsmom  18.06.2018, 10:59
@Kimberlymitchel

das verstehe ich...wenn ich könnte würde ich es ebenso machen!Alles Gute!

Kimberlymitchel 
Beitragsersteller
 18.06.2018, 11:14
@kidsmom

Danke, wünsche Ihnen auch alles Gute.

Einen Spielplatz. Mit anderen Worten: Sie laden Gäste ein und nutzen das Gemeinschaftseigentum gemeinsam mit ihren Gästen bestimmungsgemäß ?

Wenn da irgendetwas dagegen spricht dann weiß das allenfalls die Hausverwaltung.

Kimberlymitchel 
Beitragsersteller
 18.06.2018, 04:40

Kamikaze genau, dass ist ja auch deren Argument, tja.

Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Ein Spielplatz ist zum Spielen da - das sagt schon der Name.