Hausrecht / Hausverbot bei Schwiegereltern

7 Antworten

Hallo!

Wo ich nicht erwünscht bin, gehe ich nicht hin. Recht hin oder her. Wenn andere Menschen mich gerne sehen möchten, die wohnen, wo ich nicht erwünscht bin, dann finde ich eine Lösung, mich an einem Ort oder in einem Haus oder so zu treffen, wo alle beide erwünscht sind. Welch eine furchtbare Vorstellung, irgendwo hin zu gehen oder Menschen zu treffen, die mich nicht treffen möchten?

Es ist ja letztlich nicht schlimm, wenn sie mich nicht mögen. Egal, welche familiären Bindungen dahiner stecken. ES IST EGAL. Es ist ihr gutes selbstbestimmtes Recht. Respektiere das, so wie Du auch respektiert sein möchtest.

Wenn nicht, machst Du folgendes: Du leidest - das ist schlimm! - gibst ihnen Macht  über Dich. Allein der Versuch, da irgendwie Dein Recht zu finden, indem Du trotzdem da irgendwen -wen auch immer - da besuchen willst....Auch dieser Mensch wird dann in dieser Situation seine eigne selbstbestimmte Entscheidung treffen, wie er damit umgehen will. Und wenn er Dich dort sehen will, wo Du nicht erwünscht bist, dann geht es eben nicht und ihr findet eine Lösung, die allen gerecht wird. Kreativ sein also....  

Und als Überlebensstrategie in einem Ich mag Dich nicht-Familientheaterstück: innere Grenze ziehen, Rechtsanwaltskosten sparen und ein schönes Leben führen! Und Menschen finden, denen Du lieb und teuer genug bist, dass sie sich freuen, wenn Du sie besuchst. Oder die es gar nicht abwarten können, Dich mal wieder zu sehen. Nur das zählt! Alles andere ist festklammern an einer sehr belastenden unbefriedigenden Situation. Wem das dienen soll, werde ich nie so ganz verstehen... und will es auch nicht. Ich bin lieber mal weg, um ein schönes Leben zu führen!

LG LaToulousaine

Wenn der Hauseigentümer ein Hausverbot, aus welchen Gründen auch immer ausspricht, so hat sich derjenige daran zu halten, den es betrifft. Wer mit dem Hausverbot belegt ist, darf auch nicht beim Umzug helfen, weil er das Grundstück, bzw. das Haus betreten muss. Für mich wäre Hausverbot eben Hausverbot und ich würde mich da auch nicht sehen lassen. Schliesslich könnte daraus eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs die Folge sein, wenn man sich trotz Verbotes dort sehen lässt.

Besuchsrecht hebelt Hausrecht aus. Ich denke mal, dass ( wegen des Begriffes "Schwiegereltern" ) der Besuchsempfänger volljährig ist und somit nicht mehr der Fuchtel seiner Eltern untersteht.

Und natürlich darf der Ehepartner zu seinem Ehepartner; die Ehe steht unter staatlichem Schutz, siehe Grundgesetz ! 

JustyX 
Beitragsersteller
 02.05.2015, 20:52

Nein nein ... es geht um eine kaputte Ehe! Der Schwiegervater ist extrem gewaltbereit und hat Hausverbot! Die Frage nur: Kann man das Hausverbot aushebeln? Kann er meine Ex besuchen oder gar beim Umzug helfen? (Also das eigene Grundstück betreten - trotz Verbot)?

Ranzino  02.05.2015, 21:07
@JustyX

Öhm, wem gehört nun was und wer verbietet wem ? 

Falls es durch den Grundstückseigentümer bereits zur Gewalt kam, kann man natürlich diesem Hausverbot erteilen, aber dies nur vorübergehend.  Eigentümer hat immer Rechte, welche man nicht komplett und für alle Zeiten suspendieren kann.

 

Gibt es hier eine Rechtsgrundlage bevor ich vom Hausrecht gebrauch machen "muss"!? Danke schon mal für die Antwort!

Ich würde sagen: Nein!