Hausrecht nach Trennung
Hallo meine Ehemalige Freundin und ich leben noch gemeinsam in einer Wohnung sie möchte gerne ihren neuen Freund ab und zu in unsere gemeinsame Wohnung lassen in der wir beide als Mieter eingetragen sind. Darf ich ihren Freund wenn er bei uns ist der Wohnung verweisen/Hausverbot aussprechen / polizeilich entfernen lassen? Meine ehemalige Freundin und ich streiten uns nicht sonderlich aber es verletzt mich sehr wenn ihr neuer Freund in der Wohnung ist. Es wäre auch nur der allerletzte Ausweg da wir uns immer sagen das wir nicht streiten wollen. Ich hoffe auf ihre Einsicht somal ich auch am 31.06 ausziehe.
8 Antworten
Wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt, könnt ihr den grundsätzlich auch nur gemeinsam kündigen. Alternativ wäre ein gemeinsamer Änderungsvertrag mit allen Beteiligten.
Darf ich ihren Freund wenn er bei uns ist der Wohnung verweisen/Hausverbot aussprechen / polizeilich entfernen lassen?
Nein, sie darf Besuch empfangen.
Meine ehemalige Freundin und ich streiten uns nicht sonderlich aber es verletzt mich sehr wenn ihr neuer Freund in der Wohnung ist.
Dann rede mit ihr, das könnt ihr ja hoffentlich noch. Sag ihr, dass du ihren neuen Partner akzeptierst, sprich aber auch mit ihr über deine Empfindungen dabei. Findet eine Lösung, die in der Zwischenzeit beiden gerecht wird. Sollte das nicht möglich sein, versuch in der Zwischenzeit woanders unterzukommen.
Darf ich ihren Freund wenn er bei uns ist der Wohnung verweisen/Hausverbot aussprechen / polizeilich entfernen lassen?
Nein. Sie ist Mieterin der Wohnung, genau wie du, mit allen Rechten und Pflichten.
in unsere gemeinsame Wohnungn (...) Darf ich ihren Freund (...) der Wohnung verweisen/Hausverbot aussprechen / polizeilich entfernen lassen?
Nein: Als gleichberechtigte Mieterin darf sie jeden Gast empfangen und übernachten lassen, ihn gar wochenlang als Besucher aufnehmen und hat insofern das (gleiche) Hausrecht (wie du).
Wenn man das nicht bis zum 31.06. akzeptieren kann, muss man eben selbst vorzeitig ausziehen :-(
G imager761
Hi, ich finde das von deiner Ex-Freundin einfach geschmacklos!!! Auf so eine Idee muss man erst einmal kommen. Hat er selbst keine Wohnung, in die sie ihn besuchen könnte? Zeige ihr, dass du nicht eifersüchtig bist und gehe in der Zeit seines Besuches aus dem Haus. Ignoriere einfach dieses Verhalten. Da sie ja auch Mieterin dieser Wohnung ist, kannst du ihr das weder verbieten, noch ein Hausverbot ausprechen und schon gar nicht die Polizei bemühen.
Zeige ihr, dass du darüber stehst und dir ihr Handeln absolut egal ist und nichts bedeutet.
Du kannst deiner "Mitbewohnerin" keinen Besuch verbieten. Dann musst du dies eben auch noch 2 Monate ertragen. Sie hat die gleichen Rechte in der Wohnung wie du.