Hausverbot seitens eines Ehepartner gegenüber eines Außenstehenden bei gemeinsamen Mietvertrag?
Wir haben einen gemeinsamen Wohnungsmietvertrag als Eheleute gezeichnet. Bisherige Freunde mischen sich permanent in unsere Privatangelegenheiten und Ehe ein, so daß ich dann nach einem extremen Vorfall, der unsere Ehe arg gefährden könnte, beiden Hausverbot erteilt habe. Darf meine Frau entgegen meinem ausgesprochenen Hausverbot diese "Freunde" dennoch in unsere gemeinsame Wohnung reinlassen?
Bitte nur fachkundige juristisch fundierte Antworten und keine Charakterbewertungen!
3 Antworten
Guten Abend,
Wenn du und deine Frau gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet habt, dann könnt auch nur ihr gemeinsam über die Belange der Mietsache entscheiden.
Das Hausverbot können daher nur gemeinsam beide aussprechen.
Auf der anderen Seite dürfen diese Freunde nur mit deiner Zustimmung die gemeinsame Wohnung betreten.
Ich hoffe ich konnte helfen
Wissensdurst84
Ist die deutsche Rechtslage. Informier dich einfach mal.
Nein, das ist Quatsch. Vor allen Dingen widersprechen sich zwei deiner Behauptungen.
Der Mieter hat an seinem Mietobjekt ein Hausrecht.
Da gestaltet es sich hier etwas kompliziert, dass ihr beide Hausrecht habt und es auch beide ausüben könnt.
Das heißt, dass ihr eure Interessen ausgleichen, euch einigen müsst.
Wenn ihr dieses nicht schafft und dir der Besuch unzumutbar erscheint, bliebe nur der Klageweg.
Das macht aber in einem angeknacksten Verhältnis eher gar keinen Sinn.
Deine Frau kann natürlich ihre Freunde in die Wohnung lassen, genau wie Du die deinen. Das solltet Ihr vielleicht schaffen zu klären, ohne ein Gericht zu bemühen.
Demnach könnte meine Frau ihren Liebhaber nach Belieben bei uns zu Hause nach Belieben empfangen und ich gucke blöd aus der Wäsche... das kann doch nicht sein?
Doch das ist so.
Das ist doch Quatsch. Wenn seine Zustimmung benötigt würde, könnte er ja doch alleine ein Hausverbot aussprechen.