Ist ein schriftliches Hausverbot des Vermieters wirklich notwendig,nachdem mein Exfreund mich tätlich angegriffen hat?
Ihr Lieben, die 10tages Frist, also quasi das erteilte Hausverbot von der Polizei für meinen Ex ist heute abgelaufen. Er wurde von der Polizei rausgetragen aus der Wohnung, weil er mich tätlich angegriffen hat und eine Anzeige wurde auch aufgenommen. Nun ist folgendes: Er ist zwar hier gemeldet aber er steht nicht im Mietvertrag drin.
Der Beamte sagte nun zu mir, dass es notwendig ist, dass der Vermieter ein Hausverbot für meinen Ex erteilt, da er sonst sehr wohl in die Wohnung gelassen werden muss.... Hat jemand von euch eine Ahnung ob das alles so richtig ist? Ich habe total angst vor meinem Ex und so eine einstweilige Verfügung dauert ja auch erstmal eine Weile bis ich die habe.... Danke, wenn ihr mir dazu was sagen könnt :-*
11 Antworten
Er muss nicht in die Wohnung gelassen werden - das ist eine Fehlauskunft der Polizei. Niemand muss einen in seine Wohnung lassen, wenn es nicht gewollt ist. (Abgesehen von einem Durchsuchungsbefehl). Wechsel die Schlösser aus.
Sprich mit deinem Vermieter.
Hat er noch Sachen in der Wohnung, die ihm gehören. Dann mache einen Termin aus und stelle diese Sachen vor deine Wohnungstüre. Lasse ihn nicht rein, dazu bist du absolut nicht verpflichtet.
Alles Gute.
Vielen Dank, es zermürbt mich wirklich sehr...
Das ist richtig. Dein Vermieter kann und muss in dem Fall ein Hausverbot aussprechen. Eine einstweilige Verfügung bekommst du in so einem Fall recht schnell. Da er nicht im Mietvertrag steht musst du ihn auch nicht mehr in die Wohnung lassen. Sollte er gewaltsam versuchen rein zu kommen, ruf die Polizei wieder an.
Für Deine Wohnung kannst nur Du allein ein Hausverbot erteilen, nicht der Vermieter.
Der kann für das Haus/Grundstück Hausverbot erteilen.
Schriftlich ist natürlich besser.
achso ok. dann werde ich mal schnell noch was schriftlich aufsetzen. nur zur sicherheit. das ist alles so kompliziert und wenn dann noch die angst mit dabei ist, ist es echt hart ehrlich gesagt...
Eine Einstweilige Verfügung bekommst du sehr schnell. Gerade, wenn es um Gewalt geht. Konsultiere bitte ganz schnell einen Rechtsanwalt.
also die miete geht immer von meinem konto ab. sein geld haben wir quasi für lebensmittel dann ausgegeben.
Das könnte als Ersatzleistung für Miete angesehen werden und würde bedeuten, dass er zumindest einen mündlichen Mietvertrag hat.
Schalte einen Anwalt ein, der die Sachlage beurteilt und dann die erforderlichen Maßnahmen ergreift.
LG
johnnymcmuff