Ist ein schriftliches Hausverbot des Vermieters wirklich notwendig,nachdem mein Exfreund mich tätlich angegriffen hat?

11 Antworten

Er muss nicht in die Wohnung gelassen werden - das ist eine Fehlauskunft der Polizei. Niemand muss einen in seine Wohnung lassen, wenn es nicht gewollt ist. (Abgesehen von einem Durchsuchungsbefehl). Wechsel die Schlösser aus.

Sprich mit deinem Vermieter.

Hat er noch Sachen in der Wohnung, die ihm gehören. Dann mache einen Termin aus und stelle diese Sachen vor deine Wohnungstüre. Lasse ihn nicht rein, dazu bist du absolut nicht verpflichtet.

Alles Gute.


Christa007 
Beitragsersteller
 09.06.2016, 08:59

Vielen Dank, es zermürbt mich wirklich sehr...

Das ist richtig. Dein Vermieter kann und muss in dem Fall ein Hausverbot aussprechen. Eine einstweilige Verfügung bekommst du in so einem Fall recht schnell. Da er nicht im Mietvertrag steht musst du ihn auch nicht mehr in die Wohnung lassen. Sollte er gewaltsam versuchen rein zu kommen, ruf die Polizei wieder an.

Für Deine Wohnung kannst nur Du allein ein Hausverbot erteilen, nicht der Vermieter.

Der kann für das Haus/Grundstück Hausverbot erteilen.

Schriftlich ist natürlich besser.

Christa007 
Beitragsersteller
 09.06.2016, 09:23

achso ok. dann werde ich mal schnell noch was schriftlich aufsetzen. nur zur sicherheit. das ist alles so kompliziert und wenn dann noch die angst mit dabei ist, ist es echt hart ehrlich gesagt...

Eine Einstweilige Verfügung bekommst du sehr schnell. Gerade, wenn es um Gewalt geht. Konsultiere bitte ganz schnell einen Rechtsanwalt.

also die miete geht immer von meinem konto ab. sein geld haben wir quasi für lebensmittel dann ausgegeben.

Das könnte als Ersatzleistung für Miete angesehen werden und würde bedeuten, dass er zumindest einen mündlichen Mietvertrag hat.

Schalte einen Anwalt ein, der die Sachlage beurteilt und dann die erforderlichen Maßnahmen ergreift.

LG

johnnymcmuff