Darf meine Freundin vorübergehend bei mir ohne Anmeldung und Zweitwohnsitz wohnen?
Die Recherchen im Internet verwirren mich, deswegen die Frage: Meine Freundin möchte im Sommer zu mir ziehen (neue Stadt, neues Bundesland) und eine Arbeitsstelle antreten. Sie würde ihre alte Wohnung aber gerne noch eine kurze Zeit lang behalten. Kann Sie für eine Zeit x in ihrer Stadt gemeldet bleiben, wenn die dortige Wohnung noch als Hauptwohnsitz gilt oder muss sie sich schon in der neuen Stadt melden? Muss sie einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn sie vorübergehend bei mir mietfrei wohnt (natürlich mit Vermieter abgesprochen)?
6 Antworten
Du darfst 6 Wochen am Stück Besuch haben, dann zahlst du Nebenkosten auch für sie mit. Alles was Personenabhängig berechnet wird.
Die Post kann sie auch zu dir leiten lassen, ohne dass sie sich ummelden muss
Hallo,
Wenn Ihre Freundin zu Ihnen zieht, dann muss sie erst dann Ihren Hauptwohnsitz ummeldenm wenn sich ihr Lebensmittelpunkt zu Ihnen hin verlangert. Solange der Lebensmittelpunkt noch ihre alte Wohnung darstellt, kann sie dort mit dem Hauptwohnsitz gemeldet bleiben.
Einen Nebenwohnsitz bei Ihnen muss Sie dann anmelden, wenn Sie tatsächlich bereits bei Ihnen einzieht und nicht nur als Gast in der Wohnung verbleibt. Dies wäre grundsätzlich dann der Fall wenn Sie länger als 4 Wochen bei Ihnen verbleiben würde.
Grundsatz:
Bis zu 6 Wochen zählt deine Freundin sowieso als BESUCH !
Vielleicht hilft Dir das weiter
https://www.markt.de/ratgeber/recht-finanzen-steuern/wie-lange-darf-freund-unangemeldet-wohnen/
... siehe auch die Passagen mit den Hinweisen auf "6 Monate"
Diese Meldepflicht besteht auch für Zweitwohnungen. Auch hier gilt der Grundsatz, dass für die Dauer der ersten sechs Monate kein Umzug angenommen wird.
vorübergehend
wie lange genau ?