MIETBEGINN VOR TATSÄCHLICHEN EINZUG - ummeldung?
Muss ich mich bereits mit Beginn des Mietverhältnisses in der neuen Stadt anmelden/ummelden/einen Zweitwohnsitz (?) anmelden oder das erst mit dem tatsächlichen Einzug (zwei Monate später - Wenn die Wohnung nur schon gemietet wurde damit sie später nicht weg ist) vornehmen? Danke!
2 Antworten
Man ist verpflichtet sich nach dem Bezug der Wohnung umzumelden.
Man kann ja z.B. die Wohnung zum 1.9. anmieten muss aber noch aufwendig renovieren usw. und daher ist der Einzugstermin der Termin ab dem man sich dann schnell ummelden muss.
MfG
johnnymcmuff
Genau, entscheidend ist der Tag des Einzugs.
Das Datum des Einzuges, nicht des Mietbeginns, ist für die Ummeldung entscheidend.
In den meisten Bundesländern muß man sich binnen 2 Wochen nach Einzug ummelden.
Zu beachten ist auch das in einigen Großstädten für die Ummeldung der Mietvertrag oder Eine Bescheinigung des Vermieters verlangt wird.
Letzteres soll ab November 2015 ohnehin (wieder) Pflicht sein.
Danke für die Antwort. dass heißt also wenn zwar mein Mietvertrag angenommen am 01.09. beginnen würde, ich jedoch erst ab dem 01.10. (z. b. Studienbeginn) tatächlich dort wohne, muss ich mich auch erst zum 01.10. innerhalb einer Woche ummelden, richtig?