Kann der Vermiter eine mietfrei untervermietung an einen guten Freund ablehnen?
Hallo zusammen,
Ich möchte einem guten Freund helfen in der neuen Stadt fuß zu fassen.
Hierfür möchte ich ihm ein Zimmer in meiner Wohnung kostenlos untervermieten, damit er sich hier anmelden kann.
Das zimmer hat 12 qm, die wohnung wäre also nicht überbelegt. Kann der Vermieter dies ablehnen oder trotz der mietfreiheit einen Untervermietungsaufschlag einfordern?
Vielen Dank, Beste Grüße!
13 Antworten
Der Mieter darf die Wohnung grundsätzlich nicht einem anderen überlassen, ohne dass er die Erlaubnis des Vermieters eingeholt hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Überlassung entgeltlich oder kostenlos erfolgt. Missachtet der Mieter das, so droht ihm die fristlose Kündigung.
Enthält der Mietvertrag keine Regelungen zur Untervermietung, so stellt § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) klar, dass der Mieter einen Anspruch auf die Genehmigung der Untervermietung hat. Dazu muss er aber ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Dieses liegt z.B. in folgenden Fällen vor:
- Das Einkommen des Mieters verrigert sich und er nimmt jemanden auf, um die Wohnkosten zu teilen
- Durch Wegzug, Krankheit oder Tod von Angehörigen ist die Wohnung zu groß geworden
- Der Mieter muss sich aus beruflichen oder anderen Gründen für gewisse Zeit an einem anderen Ort aufhalten und will Kosten für die doppelte Haushaltsführung vermeiden.
aslo wen im Mietvetrag dazu nicht schon etwas dazu steht, das Du keinen Anspruch auf Genehmgung der Untervermietung .. oben gegen Geld oder auch kostenlos ...
Die Nebenkosten kann er erhöhen, Da mehr Müll Abfall Wasser usw Gebühren anfallen. Die Grundmiete jedoch nicht
Das träfe nur bei Personenschlüssel zu.
Hierfür möchte ich ihm ein Zimmer in meiner Wohnung kostenlos untervermieten, damit er sich hier anmelden kann.
Kostenlos - dann handelt es sich juristisch nicht um eine Untervermietung, sondern eine Leihe.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm
Allerdings solltest Du dem Vermieter Dein Vorhaben mitteilen und die Genehmigung einholen. Evtl. erhöht dann der Vermieter die monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
wenn es mir recht ist, kannste nicht einfach einem weiteren Mieter ein Zimmer überlassen, da muss der Vermieter einverstanden sein
An die Leute, die der Meinung sind, dass es nicht geht:
Wenn eine Frau ein Kind bekommt, muss sie es dann euer Meinung nach abgeben, wenn der Vermieter nicht erlaubt, dass das Kind in der Wohnung lebt?
Wenn eine Frau ein Kind bekommt, muss sie es dann euer Meinung nach abgeben, wenn der Vermieter nicht erlaubt, dass das Kind in der Wohnung lebt?
Diese Argumentation ist schlichtweg Quatsch
Für Kinder und Ehepartner braucht es keiner Erlaubnis, selbst wenn die Kinder schon erwachsen sind. Sie dürfen jederzeit aufgenommen werden, der V. wäre lediglich zu informieren. Für Familienzuwachs durch Geburt von Kindern gilt das erst recht. Du begreifst einfach nicht, um was es überhaupt geht.
Was haben Kinder mit Erwachsenen Personen zu tun? Du bist ja schon geil drauf.
Macht es hier einen Unterschied, ob die Person ein Kind ist oder nicht? Nein.
Oder muss ein Kind etwa auf die Straße, sobald es erwachsen ist? Nein, muss es nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html