Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz, wie lange/viel "muss" man sich im Hauptwohnsitz aufhalten?

4 Antworten

Wie viel "muss" man sich im Hauptwohnsitz aufhalten damit er noch als Haupt oder Erstwohnsitz gelten kann?

Mehr als 180 Tage.

Wenn ich jetzt immer bei meiner Freundin schlafe und ab und an mal in meine Wohnung (Hauptwohnsitz) komme, ist das von der RECHTLICHEN Seite genug?

Könnte Probleme geben, ein Steuerberater kann Ihnen dazu Tipps geben.

Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz voneinander unterscheiden

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen Nebenwohnsitz anmelden können. Den Nebenwohnsitz nutzt man oftmals zum Urlaub machen oder aus beruflichen Gründen.

Sie erkennen einen Wohnsitz daran, dass Sie ihn anmelden können, wenn Sie dort ein Haus haben oder zur Miete wohnen.

Ein Hauptwohnsitz zeichnet sich dadurch aus, dass man dort üblicherweise seinen Lebensmittelpunkt hat. Der Lebensmittelpunkt ist dann an einem Ort, wenn man sich dort normalerweise mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Haben Sie beispielsweise ein Haus in Deutschland und eine Ferien-Finka in Spanien, so ist Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland und der Nebenwohnsitz ist in Spanien.Sie sollten wissen, dass die Terminologie bei dem Nebenwohnsitz uneinheitlich ist. Oftmals ist auch der Begriff Zweitwohnsitz zu lesen. 4 Die Vorteile des Nebenwohnsitzes

Wer neben seinem Hauptwohnsitz einen Zweitwohnsitz anmeldet, hat einige Vorteile. Diese Vorteile sind entweder praktischer oder steuerlicher Natur. Arbeiten Sie beispielsweise in München und leben in Köln, so kann es für Sie praktisch sein, einen Nebenwohnsitz in München anzumelden.

Sie sollten wissen, dass sich ein Nebenwohnsitz steuerlich positiv auswirken kann, wenn Sie ihn nutzen, um von dort aus zu arbeiten. Haben Sie den Nebenwohnsitz, um den Arbeitsplatz zu erhalten, so können Sie die gesamte Miete hierfür und die Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Geben Sie hierzu an, dass Sie eine doppelte Haushaltsführung führen.

Wie Sie sehen, kann es sehr sinnvoll und vorteilhaft sein, neben dem Hauptwohnsitz einen Nebenwohnsitz anzumelden.

http://www.helpster.de/hauptwohnsitz-und-nebenwohnsitz-unterschied-fachgerecht-erklaert_103677

Eigenlich gilt das als Hauptwohnsitz wo Du dicjh mind. 185 Tage im Jahr aufhaelst. Aber Melderechtlich gilt das wo Du eben als Hauptwohnsitz gemeldet bist, wenn es niemand stoert und die Behoerde es akzeptiert ist es ok.

es kommt auf deinen lebensmittelpunkt an -wo dein lebensmittelpunkt ist -du freunde hast, freundin,familie -das ist dein lebensmittelpunkt!

stuerlich ist es so -dass du da wo du 180 tage im jahr bist steuern zahlen musst. also ein buero ist eher ein nebenwohnsitz. bei unklarheiten aber bitte mit einem stuerberater spechen -weil man da viele dinge beruecksichtigen muss!

Innerhalb D dürfte das nur steuerlich relevant sein wenn bestimmte Kosten steuerlich geltend gemacht werden sollen.