Zweitwohnsitz..wie siehts beim ALG1 aus?HIIIILLLFFEEE!
Also, ich bekomme ALG1, momentan bin ich noch mit Hauptwohnsitz bei meiner Mutter gemeldet, hab eine Praktikumsstelle mit anschließender Festanstellung, die ca. ne Stunde fahrt entfernt ist......jetzt hab ich mich nach ner Wohnung umgesehen und heute eine Zusage dafür bekommen.......jetzt ist meine Frage, also ALG1 bekomm ich auf jeden Fall! Jetzt will ich aber das Ämter-Kudelmudel vermeiden, und hab mir gedacht, dass ich die Wohnung als Zweitwohnsitz angebe........müsste ich dann trotzdem zu dem anderen A-Amt wechseln? Also momentan bin ich bei A-Amt in Waldshut, wenn ich mich komplett ummelde, müsste ich zu dem A-Amt Lörrach......da das aber wieder total stressig wird, und ich ja auch Miete zu zahlen hab, dachte ich, dass ich die Wohnung die erste Zeit als Zweitwohnsitz angebe.......würde ich damit den Aufwand mit dem Amtwechsel übergehen???? Und bitte kommt mir nicht mit irgendwelchen Moralpredigten, von wegen das wäre nicht rechtens.......das Geld würd ich sowieso bekommen, aber da ich ja schon vollzeit Praktikum mache ist mir das echt zu stressig......
Bitte helft mir!
LG
Queene
4 Antworten
also soll ich mich gar nicht erst bei der zweiten wohnung anmelden? bekommen die davon nicht wind?da ich ja auch strom anmelden muss usw. ich hab meine ausbildung seit dem 30.9.09 fertig, und hab am 1.10.09 das Praktikum angefangen.....ALG bekomm ich ertst ende oktober, da die ja nicht im vorraus zahlen..... (geld für miete usw. für jetzt hab ich zusammen^^)
Das würde ich an deiner Stelle sehr wohl überlegen. Denn den Ämterstress hast Du sowohl als auch.
Denk mal nach! Nach Beendigung des praktikums mit Übernahme in eine festanstellung, erhältst Du für den Folgemonat keine Leistungen mehr vom AA. Wie willst du dann deine Miete zahlen?
Du hast nichts zu befürchten bzgl. des Ummeldens. Der Anspruch auf ALG 1 bleibt bestehen.
nein, Du bleibst dort beim hauptwohnsitz, gibtst nur die andere adresse mit an