Pendeln vom Campingplatz zur Arbeit? Fianzamt?
Hallo. Ich habe vor für das Wochenende zu meinem etwa 400 km entfernten Hauptwohnsitz zu fahren. Unter der Woche jedoch an Stelle der Wohnung auf einen Wohnwagen auf Campingplatz auszuweichen. Das wären immer noch 50 km / Wegstrecke zur Arbeit, aber ich kann dadurch etwa 100-200 € mtl. sparen.
Kann ich dann meine 4x50+400=600 km/Woche angeben beim Finanzamt? Der Campingplatz ist kein Zweitwohnsitz. Gibt es eine km-Obergrenze ? Ich käme hier bei 0,3€/km auf über 8000 € ...
4 Antworten
Du kannst beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater nachfragen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Ich frage mich allerdings, wenn du eine Wohnung als Hauptwohnsitz hast, wie nennst du dann deinen Wohnsitz auf dem Campingplatz? Du musst da ja angemeldet sein, sonst akzeptiert das Finanzamt das nicht als Wohnsitz und somit kannst du keine Pendlerpauschale oder Kilometergeld geltend machen.
Das glaube ich weniger. Auch beim Finanzamt gibt es Vorschriften und Gesetzt, die eingehalten werden müssen. Aber ruf doch einfach mal beim Finanzamt an. Dann weißt du Bescheid und kannst dich drauf einstellen.
Wenn Du auf dem Campingplatz nur wegen Deiner Arbeit bist, dann kannst Du das so machen. Obwohl es evtl. ein bisschen merkwürdig ist, dass es keine Unterkunft gibt, die näher am Arbeitsplatz liegt.
Besser als Fotos vom Tacho sind TÜV-Berichte und Reparaturrechnungen. Aber letztendlich entscheidet der Bearbeiter im Finanzamt, mit welchen Nachweisen er sich zufrieden gibt.
Du wirst nachweisen müssen, dass Du da auf dem Camping auch bist.
Weiss nicht, ob Stellvertrag reicht?
Dann könntest Du das und für die anderen Tage die kurze Distanz angeben.
PS: ne Obergrenze gibt's, so weit ich weiß, nicht.. war früher in ner Firma, wo fast alle bundesweit auf Montage waren, oft täglich zwischen NL/ Baustellen wechselnd.. die sagten, das setzen sie mit Nachweis über Fahrtenbuch/ Einsatzplan ab
Bin leider nicht mehr in der Fa., sonst würde ich glatt mal nachfragen
Ob der Vertrag ausreicht weiß ich auch nicht. Aber dann könnten die einem ja auch gleich alles anzweifeln. Das Auto macht ja auch Kilometer. Ein vorher-nacher-Foto vom Tacho ? Hätte ja n Zeitstempel etc.
Die Frage ist ob du mehr oder weniger im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kannst. Streng genommen zählt der Weg zum Campen gar nicht. Es ist nicht dein Wohnort. Geltend gemacht werden km zwischen Arbeit und Wohnung und keine Umwege. Selbst bei Unfällen ist das nicht als Arbeitsunfall abgesichert.
Das FA kann ja alternativ davon ausgehen, dass ich jeden Tag 800km pendel.. Kaum zu glauben und kaum möglich. Daher dachte ich eben, dass es so auch eine Lösung sein muss. Gibt doch sicher viele, die vor genau diesem Problem stehen :( hm
Es nimmt dir keiner ab dass du 800 km täglich zur Arbeit fährst. Da kommst du auf maximal 6 h Schlaf täglich. Es wird geprüft werden und bei Beschiss verstehen die keinen Spaß. Ausserdem kannst du nur die Hälfte der täglichen km ansetzen.
Eben das ist die Frage. Eine Anmeldung ist dort nicht möglich. Meine aber mal gehört zu haben, dass sowas sehr wohl geht und das FA solche Dinge anerkennt. Aber bin mir da auch nicht ganz sicher wie das ist. Ich kann mir vortellen,. dass es letztlich vom Bearbeiter abhängig ist.