Muss ich doppelt GEZ-Beiträge zahlen wenn ich umgezogen bin aber durch die Kündigungsfrist die alte Wohnung noch habe?
Ich bin diesen Monat umgezogen und habe meinen Hauptwohnsitz auch umgemeldet. Meine alte Wohnung in der anderen Stadt habe ich aber durch die dreimonatige Kündigungsfrist noch bis Ende Dezember. Muss ich damit rechnen für diese Zeit für beide Wohnungen Beiträge zahlen zu müssen?
5 Antworten
Nein. Gebe einfach an das du umgezogen bist.
Grundsätzlich muss jeder, der zwei Wohnungen hat, z. B. Zweitwohnung am Arbeitsort oder für das Wochenende, auch für zwei Wohnungen den Rundfunkbeitrag zahlen. Da du aber deine alte Wohnung aufgegeben hast, dort also nicht mehr wohnst, sondern wegen der Kündigungsfrist nur noch dafür Miete zahlst, musst du für die alte Wohnung nicht mehr zahlen. Für leerstehende Wohnungen muss niemand zahlen, weder der Mieter noch der Eigentümer. Du musst allerdings sofort deinen Umzug dem Beitragsservice melden (Änderungsmeldung). Der Beitragsservice wird dann deine Ummeldung anerkennen.
Du musst nur für die Wohnung(en) zahlen, in der/denen du gemeldet bist.
Nein, du hast dort ja kein TV gerät mehr . du musst ja auch kein GEZ zählen wenn du zu Hause kein TV, radio oder ähnliches besitzt . du musst es nur ummelden
Das ist richtig.
Komplett falsch - seit 2013 muss jeder Haushalt zahlen - auch ihne Geräte
du hast bis zur Auflösung der Wohnung alle Kosten doppelt.
aber er ist da doch nicht mehr gemeldet . dann muss er da doch nicht mehr zahlen ?