Darf meine Chefin mich runterstufen ohne mein Einverständniss?
Hey undzwar habe ich von einigen Mitarbeitern mitbekommen das paar Leute gekündigt haben da meine Chefin sie von 100% auf 50% ohne Einwilligung runtergestuft hat. Jetzt meine frage dazu, darf sie das einfach so machen oder braucht sie dafür erst einmal eine Bestätigung für. ?
8 Antworten
darf sie das einfach so machen oder braucht sie dafür erst einmal eine Bestätigung für. ?
Nein, das darf sie nicht "einfach" machen.
Die Arbeitszeit eines MA ist vertraglich vereinbart. Das bedeutet, der AN muss die vereinbarten Stunden leisten, der AG muss dem AN für die vereinbarten Stunden Arbeit geben.
Einseitige Änderungen des Arbeitsvertrags sind nichtig.
Möchte die Chefin, dass der MA weniger Stunden arbeitet, muss sie entweder das Einverständnis des Mitarbeiters bekommen und der Vertrag wird entsprechend geändert oder, sollte der MA keine Kürzung wollen, dem MA eine Änderungskündigung geben.
Bei einer Änderungskündigung kann der AN entweder annehmen und arbeitet zu den neuen Bedingungen (in diesem Fall weniger Stunden), er kann die Änderungskündigung ablehnen und aus dieser wird dann eine "Beendigungskündigung" oder er nimmt unter Vorbehalt an.
Bei Ablehnung und bei Annahme unter Vorbehalt muss der AN innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dort wird geprüft, ob die Änderungskündigung wirksam ist.
Ist sie wirksam, hat der AN bei Ablehnung keinen Job mehr, bei Annahme unter Vorbehalt arbeitet er dann weiter mit den verminderten Stunden.
Auch bei Änderungskündigungen muss die vereinbarte/gesetzliche/tarifliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Der AG kann nicht von "Jetzt auf Gleich" die Stundenzahl ändern.
Bei Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften und bei AN die noch nicht länger als sechs Monate im Betrieb sind, greift das Kündigungsschutzgesetz allerdings nur in ganz wenigen Ausnahmen.
Einfach so geht nicht. Wenn sich die Arbeitszeit wegen Kurzarbeit reduziert, ist der Arbeitgeber allerdings gehalten die Sozialverträglichkeit zu prüfen, weshalb es hier dann Singles ohne Kinder eher trifft als Familienväter. Der Anstand gebietet es aber sowas vorher zu kommunizieren, nach welchen Kriterien Kurzarbeit durchgeführt werden soll.
Soll die Arbeitszeit aus anderen Gründen verkürzt werden, muss das eigentlich im gegenseitigen Einvernehmen geschehen oder es Bedarf einer Änderungskündigung.
vorher zu kommunizieren, nach welchen Kriterien Kurzarbeit durchgeführt werden soll
Der Arbeitgeber braucht für die Einführung von Kurzarbeit ohnehin die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer oder - an deren Stelle - die eines Betriebsrates (wenn es ihn denn gibt).
Wenn im Vertrag dieSrbeitszeit fest drinsteht: Das geht nur, wenn Du zustimmst.
Ausserdem muß es schriftlich mit Unterschrift von beiden festgehalten werden: entweder Anlage zum Arbeitsvertrag oder Vertragsänderung.
Steht im Vertrag etwas wie z.B. 'der Mitarbeiter kann bis zu xy Stunden eingesetzt werden' dann kann man verringern, das war bei unseren 450€-Kräften so.
Steht im Vertrag etwas wie z.B. 'der Mitarbeiter kann bis zu xy Stunden eingesetzt werden, dann kann man verringern
Aber nur um maximal 20 % und nicht willkürlich und beliebig!
Moin,
die Infos dazu sollten eigentlich in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn nicht dann darf sie das entsprechend auch nicht, solange ein fixes Pensum abgemacht wurde.
MFG Colin
das darf sie selbstverständlich nicht einfach so machen - da musst du natürlich dein Einverständnis geben