Die Chefin ist außer Haus: Darf ich als Mitarbeiter einen kranken Kollegen nach Hause schicken?
Liebe GF-Fans,
stellen wir uns mal folgende Situation vor: Die Chefin meiner Arbeitsstelle ist außer Haus und kommt etwas später. Ein Kollege, der mit mir gleichzeitig zur Arbeit kommt, ist stark erkältet!
darf ich diesen Kollegen dann eigenmächtig (natürlich nach telefonischer Absprache mit der Chefin) nach Hause schicken, damit er die Anderen nicht ansteckt? Oder darf das nur die Chefin?
Oder darf ich ihn heim schicken und später der Chefin bescheid sagen, dass er krank ist?
Was würdet Ihr in so einem Fall machen?
Ich bin auf das Ergebnis der Abstimmung gespannt, bedanke mich im Voraus für sdie Antwurten und verbleibe
mfG
Schlumpi!
30 Stimmen
30 Antworten
Normalerweise hat jeder Mitarbeiter dafür zu sorgen das es für die anderen kein Risiko gibt. Also auch in krankenstand zu gehen oder notfalls jemanden nach Hause zu schicken wenn dieser krank ist. Da kann die Chefin höchstens etwas sauer sein das ihr nichts gesagt wurde aber die Entscheidung ist rechtlich Richtig.
ich würde mal sagen letztendlich entscheidet weder du noch die chefin, sondern allein der "patient" ob er zum arzt muss oder nicht!!
Manche trauen sich einfach nicht, krank zu sein. Denen würde ich dann schon sagen: "Du gehörst jetzt mal ins Bett".
Da Du Deinem Kollegen gegenüber wohl nicht weisungsbefugt bist, musst Du zwingend Rücksprache mit einem Vorgesetzen halten, egal auf welchem Kommunikationsweg.
Du kannst überhaupt niemanden nach Hause schicken, egal aus welchem Grund. Es sei denn, du bist der Vorgesetzte des Mitarbeiters.
Wenn die Chefin es bejaht, dann kannst du es machen, ansonsten brauchst du Handlungsrecht (Prokura, leitende Tätigkeit wie Abteilungsleiter)
Auf der anderen Seite, kann der MA auch nach Hause gehen (Bescheid geben muss er natürlich und eventuelle Schlüsselfunktion abtreten - dass das Geschäft weitergeht oder geschlossen ist)
Attest sollte er dann nachreichen !