Mitarbeiter Diebstahl - ist das ein Betriebsgeheimnis?
Wenn eine ehemalige Kollegin (Einzelhandelskauffrau) durch Diebstahl gekündigt wurde (Diebstahl gerichtlich bestätigt), darf ich darüber außerhalb reden (ohne Namen zu nennen natürlich )?
Wie z.B.: „Auf meiner Arbeitsstelle wurde geklaut“ .. (Einzelhandel)
Oder ist das eine Art Betriebsgeheimnis worüber absolut nicht gesprochen werden darf?
8 Antworten
Ich sehe hier kein Betriebsgeheimnis und solange Du keine Aussagen zur Person machst und niemand erkennen kann, wer gemeint ist, auch keine Verletzung des Datenschutzes.
Es ist doch allgemein bekannt, dass überall geklaut wird und immer wieder liest man auch, dass z.B. im Einzelhandel oft die MA die Täter sind.
Ich bezweifle, dass der AG hier einen Verrat von "Betriebsgeheimnissen" geltend machen könnte. Ihm ist doch durch so eine Aussage kein betrieblicher Schaden entstanden oder ist es glaubhaft, dass man beim Wissen über so einen Vorfall in diesem Geschäft nichts mehr kauft?
Hier mal was zum Betriebsgeheimnis:
https://www.heise.de/resale/artikel/Betriebsgeheimnisse-und-Verschwiegenheitspflichten-1134389.html
Ich vermute, jeder hat schon mal im Familien-, Verwandten- Freundes- oder Bekanntenkreis etwas über Vorkommnisse im Betrieb erzählt. Da würde ja jeder schon "Betriebsgeheimnisse" verraten haben.
Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende
Die Frage ist wohl mehr, wie Du darüber reden solltest.
Ich habe in Deinen Antworten gesehen, dass Dich das sehr mitgenommen hat. Genau so kannst Du das vermitteln. Du solltest aber auf keinen Fall den Firmennamen nennen. Gut wäre auch, wenn niemand genau wüsstest, wo Du arbeitest.
Oder Du verkleidest das in eine Geschichte: "Ich habe gehört/gelesen, dass eine Angestellte am Arbeitsplatz etwas gestohlen hatte und entlassen wurde. Das hat mich berührt, weil ..."
Im Übrigen ist ein Diebstahl ein schwerer Vertrauensbruch, der eine sofortige und fristlose Kündigung immer rechtfertigt.
Danke für die Antwort!
Und wenn jemand weiß in welchem Unternehmen/Filiale man ist, kann das sozusagen „störend“ oder schlimm für mein Chef sein? Ich möchte nur keinen auf den Deckel bekommen oder gar rechtliche Probleme kriegen. (Wie gesagt, keine Namen Angabe bei den Erzählungen)
So kannst Du schon davon erzählen, da die Diebin ja anonym bleibt! Anders ist es, wenn Außenstehende direkt wissen, wer die Diebin war, da sie plötzlich nicht mehr dort arbeitet, wo man sie sonst immer gesehen hat!
ABER aufpassen, da die Firma das intern regeln will! Du musst genau wissen, wem Du das anvertrauen kannst, ohne dass das weitererzählt wird! Dann lasse es lieber!!!!
Was soll dieses Tratschen?
Würdest du dich freuen, wenn die MTA deines Haus- oder Frauenarztes alle deine Wehwehchen und Befindlichkeiten in der Öffentlichkeit verbreiten würde?
Auch wenn dich da eine ehemalige Arbeitskollegin enttäuscht hat, sollte dies kein so traumatisches Erlebnis sein, dass du deswegen gleich psychologische Hilfen vom Therapeuten brauchst.
Wichtig sind für dich zwei Erkenntnisse:
- Es wird immer Mitmenschen geben, die dich enttäuschen werden.
- Du musst wissen, welchen Weg du gehen willst.
Da du für dich entschieden hast, grundsätzlich ehrlich und anständig durch dein Berufsleben zu gehen, solltest du nicht übertrieben auf andere sehen … :-)
So allgemein ist das okay.
Natürlich solltest Du nicht sagen: Kollege a sagt, er habe Kollegen b beim Klauen erwischt und das ist ja eh Standard bei Firma xy.