Chef streicht Urlaub wegen Versetzung, was tun?
Die Chefin meiner Freundin, die bei einer bekannten Bäckerei aus den Hassbergen arbeitet, teilte ihr heute mit (6 Wochen vor beginn des Urlaubs) das sie diesen aus "betrieblichen Gründen" nicht antreten kann. Grund dafür wäre, das sich der Urlaub einer Kollegin mit ihrem überschneiden würde.
Das Problem an der ganzen Sache ist jedoch wie folgt, Sie hat zuvor in einer andren Filiale gearbeitet. Dort wurde ihr der Urlaub zugesagt (leider nicht Schriftlicht) da sich Ihr Urlaub mit keinem Urlaub überschnitten hatte. Dann wurde Sie jedoch unweigerlich Versetzt und nun darf sie keinen Urlaub nehmen. Da der Urlaub in der andren Filiale jedoch genehmigt wurde, wurde Hotel ect. bereits gebucht.
Darf die Chefin das einfach so? Schliesslich war vor der Urlaubsanfrage keine Rede davon das sie versetzt wird.
Es ist ein Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern. Gilt der Urlaub der andren Person daher überhaupt als "betrieblicher Grund"?
Hatte jemand bereits das gleiche Problem, oder kann mir Rechtlich hier weiterhelfen?
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.
4 Antworten
Personalmangel ist kein betrieblicher Grund. Ausserdem handelt es sich um ein und denselben Arbeitgeber, der von dem genehmigten Urlaub vor der Versetzung immerhin wußte und demnach verpflichtet ist, seinen Engpass anders zu überbrücken als mit der Streichung eines bereits genehmigten Urlaubs.
Schwierig ist es immer, wenn eine Genehmigung nicht schriftlich erfolgt ist. Der ArbG ist mindestens zur Übernahme der durch den Widerruf entstehenden Kosten aufzukommen. Man kann die Genehmigung aber auch durch einen Eilantrag beim Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Sprich wenn die Genehmigung vom ArbG nicht schriftlich erfolgt ist sondern nur Mündlich
Nein, wenn die Genehmigung jetzt widerrufen wird.
Kann man vor das Arbeitsgericht tretten um diese zu bekommen?
Ja. Einfach zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts gehen und dein Anliegen vortragen. Die helfen idR bei der Formulierung. Das geht auch ohne Anwalt.
Das Amtsgericht wird da nicht viel machen können, muss schon am Arbeitsgericht sein :)
Mein´ ich ja.
Gab es zuvor eine Urlaubsplanung? Wenn ja, wurde dieser genehmigt? Wenn ja, dann steht ihr der Urlaub auch zu.
Sofern die Urlaubszusage in der alten Filiale verbindlich war, hätte sie eventuell eine Chance, die Urlaubskosten bzw. Stornokosten durch den Arbeitgeber ersetzt zu bekommen.
Bei einer Betriebsgröße von mehr als 5 Arbeitnehmern sollte es einen Betriebsrat geben, der sich darum kümmern und unterstützen kann. Auch ein mündlich gewährter Urlaub ist gewährt, allerdings ist der Nachweis nicht ganz einfach. Aber vielleicht bestätigt ja die Filialleitung der anderen Filiale, dass der Urlaub bereits gewährt wurde. Wenn aber alles nichts hilft, muss man sich wohl seiner Gewerkschaft, die kostenlos Rechtsschutz gewährt, oder eines Anwalts für Arbeitsrecht, den man in jedem Fall selbst bezahlen muss, bedienen.
Sprich wenn die Genehmigung vom ArbG nicht schriftlich erfolgt ist sondern nur Mündlich. Kann man vor das Arbeitsgericht tretten um diese zu bekommen? Wie stelle ich das am dümmsten an? Soweit gehen und den Anwalt einschalten?