Chef streicht Urlaub wegen Versetzung, was tun?

4 Antworten

Personalmangel ist kein betrieblicher Grund. Ausserdem handelt es sich um ein und denselben Arbeitgeber, der von dem genehmigten Urlaub vor der Versetzung immerhin wußte und demnach verpflichtet ist, seinen Engpass anders zu überbrücken als mit der Streichung eines bereits genehmigten Urlaubs.

Schwierig ist es immer, wenn eine Genehmigung nicht schriftlich erfolgt ist. Der ArbG ist mindestens zur Übernahme der durch den Widerruf entstehenden Kosten aufzukommen. Man kann die Genehmigung aber auch durch einen Eilantrag beim Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Konsensus 
Beitragsersteller
 11.03.2013, 23:31

Sprich wenn die Genehmigung vom ArbG nicht schriftlich erfolgt ist sondern nur Mündlich. Kann man vor das Arbeitsgericht tretten um diese zu bekommen? Wie stelle ich das am dümmsten an? Soweit gehen und den Anwalt einschalten?

ralosaviv  11.03.2013, 23:52
@Konsensus
Sprich wenn die Genehmigung vom ArbG nicht schriftlich erfolgt ist sondern nur Mündlich

Nein, wenn die Genehmigung jetzt widerrufen wird.

Kann man vor das Arbeitsgericht tretten um diese zu bekommen? 

Ja. Einfach zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts gehen und dein Anliegen vortragen. Die helfen idR bei der Formulierung. Das geht auch ohne Anwalt.

Scaver  12.03.2013, 04:47
@ralosaviv

Das Amtsgericht wird da nicht viel machen können, muss schon am Arbeitsgericht sein :)

ralosaviv  12.03.2013, 22:05
@Scaver

Mein´ ich ja.

Gab es zuvor eine Urlaubsplanung? Wenn ja, wurde dieser genehmigt? Wenn ja, dann steht ihr der Urlaub auch zu.

Sofern die Urlaubszusage in der alten Filiale verbindlich war, hätte sie eventuell eine Chance, die Urlaubskosten bzw. Stornokosten durch den Arbeitgeber ersetzt zu bekommen.

Bei einer Betriebsgröße von mehr als 5 Arbeitnehmern sollte es einen Betriebsrat geben, der sich darum kümmern und unterstützen kann. Auch ein mündlich gewährter Urlaub ist gewährt, allerdings ist der Nachweis nicht ganz einfach. Aber vielleicht bestätigt ja die Filialleitung der anderen Filiale, dass der Urlaub bereits gewährt wurde. Wenn aber alles nichts hilft, muss man sich wohl seiner Gewerkschaft, die kostenlos Rechtsschutz gewährt, oder eines Anwalts für Arbeitsrecht, den man in jedem Fall selbst bezahlen muss, bedienen.