Ständige Zwischenmieter / Untermieter akzeptieren?
Hallo liebe Community,
meine Frage geht in die Richtung Mietrecht. Leider habe ich keine passende Antwort auf mein Anliegen im Internet gefunden und wollte deswegen diese Plattform dafür nutzen. Der Fall ist folgender: In einer größeren WG (Zwei Hauptmieter, mehrere Untermieter) macht einer der Hauptmieter von seinem Recht auf Zwischenmiete Gebrauch, das mehrmals im Jahr über längere Zeiträume. Muss dies von den anderen Mitbewohnern toleriert werden? Es fanden schon mehrere Aussprachen statt in denen klar kommuniziert wurde das ständig wechselnde Zwischenmieter nicht gewünscht sind und nun betreffende Person das Zimmer für ein Jahr oder länger Zwischenvermieten möchte. Einen triftigen Grund gibt es dafür jedoch nicht. Betreffender Hauptmieter möchte nicht aus dem Mietvertrag raus, da er später die gesamte Wohnung untervermieten möchte und dann eine erhöhte Miete verlangen möchte und so einen Profit daraus schlagen möchte. Ist soetwas überhaupt machbar? Wie lang und wie oft darf man zwischenvermieten? Der zweite Hauptmieter (ich) hat sich klar gegen eine solche Nutzung der Wohnung ausgesprochen, muss ich dann trotzdem jeden Zwischenmieter des anderen Hauptmieters akzeptieren? Müssen nicht beide Hauptmieter einem Zwischenmieter zustimmen? Sind ja beide gleichberechtigt im Mietvertrag eingetragen.
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten
1 Antwort
"Der Hauptmieter darf die Wohnung aber nicht ohne Weiteres an
Touristen untervermieten (BGH 2014, Az.: VIII ZR 210/13). Anderes gilt
nur, wenn der Vermieter hierzu seine Erlaubnis explizit erteilt hat.
Ansonsten gilt, dass eine kurzzeitige Untervermietung an ständig
wechselnde Touristen nicht im Interesse des Vermieters ist, die erteilte
Erlaubnis mithin nur die „normale“ Untervermietung umfasst, also die
auf Dauer angelegte Untervermietung an dieselbe Person."
Etwas anderes habe ich nicht gefunden. Ich würde dir empfehlen, mit deinem Anliegen zu einer Verbraucherzentrale zu gehen und dir gegen eine geringe Geführ eine verbindliche, aktuelle Information einzuholen. Ansonsten lohnt sich auch Mitglied in einem Mieterschutzverein zu werden, das ist sicherlich preisgünstiger, als einen Fachanwalt zu konsultieren. Der Mietgliedsbeitrag beläuft sich in der Regel auf ca. 70 Euro jährlich.
Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Tipps. Mich an einen Mieterschutzverein zu wenden hatte ich auch schon überlegt. Schiebe das aber vormier her da ich eine einvernehmliche "Lösung" anstrebe, mittlerweile ist diese jedoch immer weiter in die Ferne gerückt.