Besichtigung der Gemeinschaftsräume durch den Mieter in einer WG, darf er unangemeldet kommen?
Wohne seit einiger Zeit in einer 4-Zimmer WG. Zur Zeit sind zwei Zimmer frei, kein Mieter ist "Hauptmieter", das Ganze ist so eine Franchise Geschichte denk ich mal.
Nun hat der Subunternehmer des Vermieters der das ganze hier lokal betreibt die Angewohnheit hier einfach mal mitten in der Woche unangekündigt mit Interessenten reinzuplatzen und sich die Zimmer und die Wohnung anzusehen. Mein Zimmer selbst betritt er zwar nicht, jedoch macht mich das langsam paranoid, da ich mich doch sehr in meiner Privatsphähre gestört fühle. Ich weiß das es ein paar ähnliche Themen gibt, aber die handeln meist vom eigenen Zimmer, nicht wie hier nur von den Gemeinschaftsräumen.
So ziemlich jede Person mit der ich das besprochen habe, hat das natürlich erstmal für äußerst frech befunden und auch die legalität des ganzen angezweifelt, jedoch konnte mir keiner Fakten, Paragraphen oder Präzedenzfälle nennen.
Wenn ihr also was Konkretes wisst, oder einen vernünftigen Kontakt kennt, lasst es mich bitte wissen, würde ungern frühzeitig Rechtsbeistand anfordern.
7 Antworten
Du hast zwar nur ein Zimmer aber eben auch die Gemeinschaftsräume gemietet. Sie gehören also zu deinem Mietgegenstand und die Mieter haben Hausrecht dort. Der Vermeiter (oder aber sein Vertreter/ Beauftragter) darf sie von daher nur mit Zustimung der Mieter und nach vorheriger Anmeldung in der Regel einmal pro Woche zu einer angemessenen Zeit mit Mietinteressenten betreten. Das sollte auch nur bei Anwensenheit der Mieter geschehen.
naja, jeder Mieter darf ja soviel Besuch bekommen wie er möchte und diesen auch die Gemeinschaftsräume zeigen. Deshalb heißen sie je auch Gemeinschaftsräume
muß ich nicht! Der Vermieter kann bei unvermieteten Räumen ja den Platz eines Mieters einnehmen!
Selbstverständlich kann der Vermieter bzw. dessen Beauftragter die Gemeinschaftsräume einer WG besichtigen. Auch muss er sich dazu nicht ankündigen, denn bei wem sollte er dies tun? Wenn er beispielsweise das Bad besichtigen möchte, müsste er dann alle benachrichtigen, die das Bad benutzen?
Bezüglich Ihrer Privatsphäre: Privatsphäre können sie per se nicht im Gemeinschaftsräumen haben, sondern nur in den von Ihnen gemieteten Räumen. Der Vermieter kann also ihres Privatsphäre gar nichts verletzen, wenn er diese nicht betritt.
ja er hat sich anzumelden.alles andere ist nicht richtig.
Eine Besonderheit des Mietrechtes, die nicht explizit im BGB zu finden ist, aber es gibt flankierende §§. Du hast in einer abgeschlossenen Wohnung einen Teil dieser Wohnung gemietet. Mit dem/n Mieter(n) der/des anderen Zimmer(s) besteht eine Nutzungsgemeinschaft für die Räume außerhalb deines Zimmers aber innerhalb dieser Wohnung. Für diese Nutzung zahlst du einen kleinen Teil deiner Miete innerhalb der monatlichen Gesamtmiete an den Vermieter. Wenn der Mietvertrag ausschließlich dir und den anderen Mietern in der Wohnung die Nutzung von Bad/Küche/Flur/G-Raum gestattet, dann kann der Vermieter nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit diese Wohnung betreten ohne einen Grund zu nennen und sein Kommen anzumelden. Es kann aber auch dem Vermieter laut deinem Mietvertrag gestattet sein, diese Gemeinschaftsräume zu betreten ohne sich anzumelden. Steht nichts im Vertrag, ob mit oder ohne Anmeldung der Vermieter die Wohnung betreten darf, solltest du einen Kompromiss suchen und dem Vermieter anbieten, dass nur zu einer bestimmten Zeit Besichtigungen ohne Anmeldung möglich sind.
Unangekündigt darf keiner den gemieteten Wohnraum betreten. Ohne Zustimmung des Mieters liegt ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB vor.
Hier besteht jedoch eine WG. Es stellt sich die Frage, ob die Zimmer einzeln vermietet wurden und die restlichen Räume gemeinschaftlich genutzt werden dürfen. Hinsichtlich der Betretung von Gemeinschaftsräumen liegt kein unbefugtes Betreten vor. Es kommt auch auf den Inhalt des Mietvertrages an.
..die Frage noch einmal lesen aber gaaanz langsam.