Besichtigung der Gemeinschaftsräume durch den Mieter in einer WG, darf er unangemeldet kommen?

7 Antworten

Du hast zwar nur ein Zimmer aber eben auch die Gemeinschaftsräume gemietet. Sie gehören also zu deinem Mietgegenstand und die Mieter haben Hausrecht dort. Der Vermeiter (oder aber sein Vertreter/ Beauftragter) darf sie von daher nur mit Zustimung der Mieter und nach vorheriger Anmeldung in der Regel einmal pro Woche zu einer angemessenen Zeit mit Mietinteressenten betreten. Das sollte auch nur bei Anwensenheit der Mieter geschehen.

http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php

naja, jeder Mieter darf ja soviel Besuch bekommen wie er möchte und diesen auch die Gemeinschaftsräume zeigen. Deshalb heißen sie je auch Gemeinschaftsräume

walterdealeman  16.04.2013, 20:25

..die Frage noch einmal lesen aber gaaanz langsam.

Mismid  17.04.2013, 12:55
@walterdealeman

muß ich nicht! Der Vermieter kann bei unvermieteten Räumen ja den Platz eines Mieters einnehmen!

Selbstverständlich kann der Vermieter bzw. dessen Beauftragter die Gemeinschaftsräume einer WG besichtigen. Auch muss er sich dazu nicht ankündigen, denn bei wem sollte er dies tun? Wenn er beispielsweise das Bad besichtigen möchte, müsste er dann alle benachrichtigen, die das Bad benutzen?

Bezüglich Ihrer Privatsphäre: Privatsphäre können sie per se nicht im Gemeinschaftsräumen haben, sondern nur in den von Ihnen gemieteten Räumen. Der Vermieter kann also ihres Privatsphäre gar nichts verletzen, wenn er diese nicht betritt.

strandkind  15.04.2013, 20:48

ja er hat sich anzumelden.alles andere ist nicht richtig.

Eine Besonderheit des Mietrechtes, die nicht explizit im BGB zu finden ist, aber es gibt flankierende §§. Du hast in einer abgeschlossenen Wohnung einen Teil dieser Wohnung gemietet. Mit dem/n Mieter(n) der/des anderen Zimmer(s) besteht eine Nutzungsgemeinschaft für die Räume außerhalb deines Zimmers aber innerhalb dieser Wohnung. Für diese Nutzung zahlst du einen kleinen Teil deiner Miete innerhalb der monatlichen Gesamtmiete an den Vermieter. Wenn der Mietvertrag ausschließlich dir und den anderen Mietern in der Wohnung die Nutzung von Bad/Küche/Flur/G-Raum gestattet, dann kann der Vermieter nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit diese Wohnung betreten ohne einen Grund zu nennen und sein Kommen anzumelden. Es kann aber auch dem Vermieter laut deinem Mietvertrag gestattet sein, diese Gemeinschaftsräume zu betreten ohne sich anzumelden. Steht nichts im Vertrag, ob mit oder ohne Anmeldung der Vermieter die Wohnung betreten darf, solltest du einen Kompromiss suchen und dem Vermieter anbieten, dass nur zu einer bestimmten Zeit Besichtigungen ohne Anmeldung möglich sind.

Unangekündigt darf keiner den gemieteten Wohnraum betreten. Ohne Zustimmung des Mieters liegt ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB vor.

Hier besteht jedoch eine WG. Es stellt sich die Frage, ob die Zimmer einzeln vermietet wurden und die restlichen Räume gemeinschaftlich genutzt werden dürfen. Hinsichtlich der Betretung von Gemeinschaftsräumen liegt kein unbefugtes Betreten vor. Es kommt auch auf den Inhalt des Mietvertrages an.