Ist eine formlose Verlängerung eines Zwischenmietvertrages möglich?
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben.
Ich bin Hauptmieter einer Wohnung. Da ich lange im Ausland war, habe ich die Wohnung mit Erlaubnis des Vermieters zwischenvermietet. Im Zwischenmietvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von einem Monat angegeben. Einige Monate vor Ende des Zwischenmietvertrages hat mich der Zwischenmieter schriftlich gefragt, ob er noch drei weitere Monate bleiben darf. Daraufhin habe ich eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt und dem Zwischenmieter mein okay gegeben. Der Kontakt erfolgte immer online aber es wurde noch kein Verlängerungsvertrag schriftlich festgehalten. Nun hat sich der Zwischenmieter umentschieden und möchte die Wohnung zum anfangs vereinbarten Zeitpunkt verlassen.
Nun meine Fragen:
War die Verlängerung des Zwischenmietvertrages zwischen mir und dem Zwischenmieter per formloser Emails rechtskräftig?
Wenn ja: Bleibt die Kündigungsfrist von einem Monat bestehen oder muss er die vereinbarten drei Monate länger in der Wohnung bleiben da er ja gesagt hat, dass er bis dahin in der Wohnung bleiben will?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Du kannst es ja problieren, ob er darauf eingeht , ansonsen hättest du in diesem fall wenn schon schriflich angefragt wird, auch so antworten müssen und eine vertragsverlängerung schicken müssen.
Es fehlt einfach die Unterschrift das ist da problem. Email ist nicht ausreichend.
Verzeihung, mir ist ein Fehler unterluafen. Der Zwischenmieter hat mich natürlich per Email und nicht per Brief gefragt.
Aber danke für die superschnelle Antwort :)
War die Verlängerung des Zwischenmietvertrages zwischen mir und dem Zwischenmieter per formloser Emails rechtskräftig?
Zunächst sollte doch mal geklärt werden, ob der Zwischemmietvertrag überhaupt wirksam befristet war oder nicht. Wirksam befristet wäre der Mietvertrag, wenn der Grund für die Befristung von Dir im Mietvertrag eingetragen worden wäre. Ein wirksamer Befristungsgrund wäre z.B. Eigenbedarf. Falls ein berechtigter Befristungsgrund eingetragen worden wäre, würde das Mietverhältnis ohne Kündigung zum eingetragenen Datum enden.
Falls dagegen kein wirksamer Befristungsgrund in den Mietvertrag von Dir eingetragen worden ist, dann handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, der vom Mieter mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit schrifltich per Einwurfeinschreiben gekündigt werden kann. Eine Kündigung per mail, Fax, Whatsapp oder Facebook usw. usf. wäre gem. BGB unwirksam, da es hier auf die Originalunterschrift ankommt.
ja, somit kann Dein Mieter aber auch nicht zum Befristungsende einfach ausziehen, sondern muß schriftlich unter Einhaltung der Kündiungsfrist kündigen.
- Die vereinbarte Kündigungsfrist von einem Monat ist n. § 573c IV BGB unwirksam.
- Ohne qualifizierten, vertraglich benannten Befristungsgrund besteht ein unbefristetes MV. Das kann dein Untermieter ("Zwischenmieter") nur mit gesetzl. Kündigungsfrist n. § 573c I BGB schritlich beeenden.
- Mithin mindestens bis 31.10. ds. J. Miete zahlen, solange seine gem. § 568 BGB formwirksame briefliche Kündigung mit Originalunterschrift nicht nachweislich, etwa durch Einwurfeinschreiben oder bezeugte Zustellung, bis 04.08. (auch an deine Meldeanschrift) zugegangen wäre.
G imager761
Eine formlose E-Mail ist rechtlich nicht mit einem unterschriebenen Mietvertrag zu vergleichen. Das kann man nicht mehr als einen Austausch von Interessen nennen.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Allerdings beißen sich hier die Befristung des Mietvertrages und die Kündigungsfrist. Ein befristeter Mietvertrag bedarf keiner Kündigung, er endet entsprechend der Frist. Insofern denke ich, die Kündigungsfrist im Mietvertrag ist nicht gültig. Zieht der Zwischenmieter zum Ende des befristeten Mietvertrages nun aus... ist das völlig in Ordnung.
Habe im Zwischenmietvertrag keinen Grund für die Befristung angegeben. Somit ist er unbefristet.
Danke für die Antwort.