darf mein chef einfach ohne vorwarnung die monatliche zulage streichen?
hallo, habe da mal eine frage.......mein arbeitsgeber zahlt mir seit dem 1.7.2012 eine "freiwillig anrechenbare zulage" von 200€ im monat. das steht auch so im arbeitsvertrag und da steht nirgendwo "unter vorbehalt". seit zwei monaten zahlt er die plötzlich nicht mehr, hat mich aber darüber nicht informiert sondern einfach nicht mehr gezahlt.....meine frage.....darf der das so einfach?
ein absatz im arbeitsvertrag verwirrt mich sehr. dort steht:
gratifikationen,jahrestantiemen oder sonstige sonderleistungen des arbeitgebers, die nicht in diesem vertrag geregelt sind und die auch nicht mit dem laufenden arbeitsentgelt (z.b monatlich) gezahlt werden, erfolgen stets freiwillig und ohne einräumung eines rechtsanspruchs. auch die eventuell wiederholte zahlung begründet keinen anspruch auf leistungsgewährung für die zukunft. es bleibt im freien unbeschränkten ermessen des arbeitgebers, eine ähnliche leistung in zukunft zu erbringen.
im voraus schonmal vielen dank
5 Antworten
Rechtssicher kann diese Frage nur ein Anwalt beantworten. Es gibt die sogenannte betriebliche Übung, als solche werden wiederkehrende, auch freiwillige Zahlungen genannt. Auch wenn der AG im Vertrag darauf hinweist, daß keinerlei Rechtsansprüche entstehen, haben einige Gerichte diesen Passus für nichtig erklärt und den AG zur weiteren Zahlung verdonnert.
Insofern wärst du gut beraten, dich mal kurz professionell beraten zu lassen. Die Summe ist ja kein Pappenstiel und ein Zeitraum von über zwei Jahren eine ziemlich lange Zeit, für eine derart hohe und monatliche Sonderzahlung.
Mir sieht das eher wie eine Möglichkeit zur versteckten Gehaltskürzung aus.
soweit ich weiß darf er das da es sozusagen ein geschenk ist und wenn dir z.B. ein freund jeden tag ein kaffee schenk, MUSS er das nichtmehr weiter machen wenn er das nichmehr will oder aus anderweitigen gründen nichtmehr kann.
und es steht ja auch "unter vorbehalt" was soviel heißt wie "jez erstmal aber mal gucken wie lange" (also kann man damit rechnen das es jeder zeit endet)
Der von Dir zitiert Absatz im Arbeitsvertrag betrifft nicht diese monatliche geleistete Zulage, denn der dort formulierte Vorbehalt des Arbeitgebers, der das Entstehen eines Rechtsanspruchs ausschließen soll, betrifft ja nur Leistungen, die
nicht mit dem laufenden arbeitsentgelt (z.b monatlich) gezahlt werden
Trotzdem ist durch die bisher erbrachte Leistung des Arbeitgebers - auch unabhängig davon, ob die Formulierung "freiwillig anrechenbare zulage" klar und verständlich ist oder nicht - kein Rechtsanspruch Deinerseits entstanden (etwas dadurch, dass es hier zu einer "betrieblichen Übung" gekommen sei, die einen solchen Rechtsanspruch begründen würde), weil es dazu einer dafür notwendigen Dauer der vorbehaltlosen Leistung für mindestens 3 Jahre bedarf - was hier noch nicht gegeben ist.
Unter diesen Voraussetzungen ist der Arbeitgeber also berechtigt, die Zulage mit Deinem Entgelt zu verrechnen - d.h. praktisch also: zu streichen!
leider ! Ja er darf das . LG Alex
Was steht denn zur Zulage im Arbeitsvertrag?