Minijob was bedeutet diese Passage im Arbeitsvertrag?
In der monatlichen Bruttovergütung ist ein Anteil von 1/12 als monatliche anteilige Sonderzahlung enthalten. Damit sind die Ansprüche auf Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder sonstige Gratifikationen abgegolten.
4 Antworten
Das bedeutet, dass Du keine separaten Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhältst, sondern dass diese Sonderleistungen schon anteilig im monatlichen Entgelt enthalten sind.
Ob das allerdings zulässig ist, ist noch eine andere Frage.
Es ist z.B. dann nicht zulässig, wenn andere Arbeitnehmer im Betrieb - z.B. die Vollzeitarbeitnehmer - solche Leistungen separat erhalten, sie also nicht in deren monatliches Entgelt eingerechnet sind.
Außerdem dürfte die Klausel "Damit sind die Ansprüche auf Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder sonstige Gratifikationen abgegolten." wegen der allgemeinen und unklaren Formulierung "sonstige Gratifikationen" möglicherweise unwirksam sein, da nicht klar wird, was genau damit gemeint ist.
Hi Kitten93,
die Sonderzahlungen erhälst du nicht als Einmalzahlungen wie z.B. Urlaus- oder Weihnachtsgeld, sondern eben gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt!
Näheres findest du in der minijob-zentrale.de
wie z.B.: Sonderzahlungen zählen mit
Behalten Sie einmalige Zahlungen im Blick, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Diese zählen zum Verdienst Ihres Minijobbers dazu. Übersteigt dieser durch die Sonderzahlungen die jährliche Grenze von 5.400 Euro, handelt es sich bereits ab Beschäftigungsbeginn um keinen Minijob.
Hier geht es zum Online-Rechner für 450-Euro-Minijobs
das du kein urlaubs/Weihnachtsgeld bekommst
Das ist - rechtlich gesehen - falsch!
Nur wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht separat gezahlt, sondern ist in das monatliche Entgelt "eingerechnet".
Dass das - platt formuliert - einen "Sauerei" ist, ist ein anderes Problem.
Kannst dich freuen, du bekommst jeden Monat ein Stück vom Weihnachtsgeld usw.