Steht mir Harz 4 zu (oder nicht)?

6 Antworten

Wenn es unter deinem Bedarf liegt, bekommst du Aufstockung.

Und was machst du aktuell, warum zahlt er jetzt schon und warum bekommst du noch Kindergeld ?

Sollte diese Geschichte stimmen, dann steht dir bei diesem monatlichem Einkommen dann nichts mehr zu, denn außer dem Unterhalt fürs Kind und dann Kindergeld von 219 € ( ab 2021 / derzeit noch 204 € ) und min.Elterngeld von monatlich 300 €, steht dir dann ein bedeutend höherer Betreuungsunterhalt zu und nicht nur 100 €.

Der Bedarf des Kindes läge dann derzeit bei min.250 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt ( ab 2021 dann evtl.3 € - 5 € mehr ) + 50 % der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete = Kopfanteil.

Das Kind könnte mit diesem Unterhalt von angeblich 600 € + dann Kindergeld von 219 € seinen eigenen Bedarf locker decken, es bräuchte sein Kindergeld dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr und das würde dann wieder zu deinem Einkommen und auf deinen Bedarf angerechnet.

Da du dann min.diese 300 € oder 150 € auf 2 Jahre Elterngeld bekommst und darauf dann zwar min.30 € Versicherungspauschale absetzbar sind, kämen dann bei angenommen 120 € anrechenbarem Elterngeld noch die vollen 219 € Kindergeld dazu, dann würdest du schon bei min.um die 339 € anrechenbares Einkommen haben.

Derzeit stünden dir dann min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + 50 % KDU - Kopfanteil + dann 36 % Alleinerziehenden Mehrbedarf, dieser wird aus dem Regelbedarf berechnet, der dann 2021 im Regelfall wieder um ein paar Euro steigen wird.

Es kämen also derzeit um die 155 € Alleinerziehenden Mehrbedarf zu den 432 € Regelbedarf dazu, dann wären wir bei etwa 590 € und dazu kämen deine 50 % von der Warmmiete.

Von den ca.590 € würden aber angenommen diese min.339 € anrechenbares Einkommen abgezogen, dann blieben ggf.noch um die 250 € für Regelbedarf und Mehrbedarf + deine 50 % von der KDU.

Und bei diesem monatlichen Einkommen wird er dann an dich soviel Betreuungsunterhalt zahlen müssen, dass du den ungedeckten Bedarf damit decken kannst.

stell doch einfach einen Antrag, dann wirst du doch sehen ob es noch was gibt!

Kommt drauf an. Wenn, dann vermutlich nicht sehr viel.

Du solltest mal die gängingen ALG 2 - Rechner im Internet durchprobieren.

Falls Du alleine lebst, wäre Dein sog. ges. Bedarf 432 € plus 17 % Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. SSW plus die "angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung" (Warmmiete ohne Haushaltsstrom).

Dein Einkommen von 900 € wird gegengerechnet und somit werden es, wenn überhaupt, vermutlich nur ein paar € ALG 2.

Eventuell ist Wohngeld eine Alternative. Falls dieses höher ausfiele das aufstockende ALG 2, wäre es rechtlich vorrangig, da die vom Betrag her höhere Leistung (entweder Wohngeld oder ALG 2) zählt.

Ich denke nicht nein.