Letzte Ausbildungsvergütung (Prüfungsmonat) für die Ausbildung.

5 Antworten

Irgendwelche IHK Seiten sind die falsche Quelle für solche Informationen. Du solltest einen Blick in das Berufsbildungsgesetz werfen (BBiG)

Deine Ausbildung endete mit dem Bestehen der Abschlussprüfung und der Ausbildende ist verpflichtet dir bis zu diesem Tag eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Das heißt also eine anteilige Monatsvergütung.

Dein Vertrag endet aber mit bestehen der mündlichen Prüfung. Warum sollte dir also darüber hinaus das volle Geld zustehen?

Du solltest bei denen Fragen mal zum Punkt kommen. Oder vielleicht mal einen Absatz in deine Schriften bringen

Wenn du vom Ausbildungsbetrieb übernommen wirst, und es ist nichts anderes vereinbart, steht dir der branchenübliche Tariflohn zu. So etwas klärt man aber normalerweise vorher und wartet nicht einfach ab, was da kommt.

Kevin9990 
Beitragsersteller
 03.07.2013, 15:32

Stimmt schon, entschuldige bitte.

Würde gerne halt alles direkt in einem Satz sagen können und meinem Ärger, Frust und Problem damit Luft machen.

Nur leider sind es dermaßen viele Punkte wo ich ein paar Tipps und etwas der gleichen brauchen könnte, z.B. ob man was an meiner finanziellen Situation ändern kann, die so wie sie bei deinem Vorredner in der Antwort beschrieben steht ändern kann, bzw. sie verbessern kann.

Es stand seit dem ersten halben Jahr fest, das ich übernommen werde und es wurde oftmals wiederholt und nie revidiert, somit stand eine Übername fest.

Mein Chef hat auch im letzten Monat immer wieder gesagt, dass wir uns zusammen setzen müssten da ich ja bald mit der Lehre zu ende bin und alles danach aussah es schriftlich zu machen.

Lauf seiner Aussage hat er auch erst am Tag meiner Prüfung davon erfahren, dass die Expansion so nicht funktioniert und er mich auf 2 Monate vertröstet hat und sich jedoch bis Wochenende nochmal bei mir zu melden und mir zu sagen ob die Expansion nun in zwei Monaten funktioniert oder erstmal gar nicht auf absehbare Zeit.

Er meldete sich natürlich nicht.

Endet laut Vertrag deine Ausbildung zum 30.06. 2013 dann steht dir ab dem 24.06. der Anteil zum vollen Gehalt zu und keine Kürzungen ...

Sei nicht allzu traurig wenn du dort nicht übernommen wirst ,, wer so unverschämt die Arbeiter ausnutzt ,,um,dem sollte man nicht trauern ,,,

Frage mal rum wer von den Angestellten die Telefonnummer vom Chef hat und fordere ihn auf dort anzurufen ,,,damit dein Gehalt sofort angewiesen wird . Oder sofort auf die Barauszahlung deines Gehaltes bestehst ,,,,

Lass dich nicht abwimmeln du hast ein Recht auf Bezahlung

Einer hat immer in Abwesenheit des Chef das sagen und hat auch die Telefonnummern .

Kevin9990 
Beitragsersteller
 03.07.2013, 15:22

Der Chef ist da nur "die Chefin" bzw. Prokuristin ist nicht da und sie zahlt die Sachen halt alle. Für eine Barauszahlung muss ich wieder zum Betrieb und einmal hin und zurück sind 10€ Benzin und ich habe nix mehr im Tank, dass ich es bis da schaffe, zumal ich nicht weiß ob ich es dann auch ausgezahlt bekomme.

Habe auch noch kein Arbeitszeugnis und habe Angst wenn ich dann da so nen Stress und für Unruhe sorge und alles über den Haufen werfe, da es meinen Exchef ankotzt und halt mein Arbeitszeugnis ziemlich schlecht oder nicht so gut wird, wie er es vlt. als kleine Wiedergutmachung gemacht hätte. Natürlich hast du vollkommen Recht, dass ich ein Recht auf mein Geld habe, nur du kannst meine Situation ja nachvollziehen und mein Chef ist so einer, geht es ihm ums Geld, schnelle Zahlung und und und, dann reagiert er schei** und ich habe heute morgen auch nochmal angerufen und mein ausführliches Arbeitszeugnis verlangt und nochmal auf die Sache mit dem Geld verwiesen und das ich es dringend brauche und es keine Zeit hat zu warten, da ich hier Rechnungen von 300€ noch liegen habe und ein Radlager am Auto machen muss, was kaputt gegangen ist am letzten Arbeitstag vor der Prüfung, was auch nochmal alles um den Daumen 60€ kostet, obwohl ich es selber einbaue und und und. Zum Teil sind Kosten nur vorhanden, weil bis zum letzten Tag und sogar danach die Aussage, dass ich übernommen werde, nicht zurück genommen wurde, sondern erst einen Tag danach, sonst wäre das Auto abgemeldet worden und die neue 3 monatliche Zahlung stände jetzt nicht noch aus. Zumal ich auf dem Land wohne und auf ein Auto angewiesen bin und eine Abmeldung und wieder Zulassung, falls ich zum 01.08 hoffentlich wieder ne Stelle habe mal eben 65-70€ Gebühren Kostet und ich nicht vor hatte lange auf der Suche zu bleiben die Kosten für an und Abmelden nur für zum StVa zu fahren 20€ Benzin, oder Bus betragen würden, also alles in allem 85-90€, die ich aber dann nicht mal eben habe.

Und wenn dann gleich nichts kommt entweder das es online Überwiesen wurde/wird oder ich es Bar holen kann, was ich aber nicht einsehe, denn du kannst dir vorstellten das 10€ sehr viel ist bei 365€ netto im dritten Lehrjahr die ich dann jetzt noch bekomme und ich damit noch einiges abdecken muss und zahlen muss, da ich bis ich eine neue Stelle habe, ab nächsten Monat noch weniger auf dem Konto haben werden, nämlich nur 291€, da meine Vergütung im letzten Lehrjahr so gering war, das Arbeitslosengeld 1 was eigentlich höher sein sollte als Hartz 4, aber unter den Regelsatz von Hartz 4 fällt und sogar unter den für Sozialhilfe von 364€ monatlich, ebenso für Haushaltsangehörige den Mindestanspruch von 257€ im Monat gerade mal um 38€ übersteigt, aber auch ab diesem Monat 180€ Kindergeld wegfallen. Sprich, müsste ich das was weg fällt mit dem was ich jeden Monat nun bekomme kompensieren, sieht das wie folgt aus:

Kindergeld 180€ netto (als Kostgeld und Miete für meine Eltern) Vergütung 485€ netto Altes monatliches "Einkommen" 655€

Diesen Monat: 365€ Vergütung anteil Versicherrung: 251€ Handyvertrag: 55€ Einzug hat zum 1.07 bereits nicht geklappt, vlt. Mahnung Sonstiges: 50€ Krankenhaus 30€ u. 20€ Knolle ok selber schuld Auto reparatur: 60€ Fahrt zum Betrieb: 10€

365€-426€ =minus61€!!!

Da ich aber fließend übernommen werden sollte, hätte ich die 426€ locker drin gehabt und für die 4 Tage sogar noch das neue Gehalt gezahlt bekommen, also etwas um die 603€ , bei einem echt unterbezahlten Gehalt für den Job.

Arbeitslosengeld 1: 291€ Handyvertrag: 55€ Kindergeld: 180€ Restbetrag: 56€

Wenn dann noch Mahngebühren anfallen, dann war es das. Ich hätte dann nicht einmal genug Geld um zum Amt zu Fahren, zumal erst das Auto repariert sein müsste und ich vom Vormonat noch 61€ dazu benötigen würde damit es was mit dem Fahren gibt und mir dann Jobs zum Bewerben (kostet auch wieder) geben lassen kann.. =/

Deshalb ist das mit der Verspäteten Zahlung ein genau so großes Desaster wie das ich nicht, obwohl es bis zum Ende der Lehre nie zurück oder mal anders gelautet hätte und oft genug in den 2,5 Jahren, mehr als nur einmal mir oder im Beisein anderer Kollegen erwähnt wurde und ich immer auf das Wort meines Chefs vertraut habe und auch konnte. Hätte ich das vorher gewusst hätte ich meine Kosten an allen Ecken und Kanten natürlich dermaßen reduziert und gekürzt, wo es nur möglich wäre und natürlich eine andere Stelle gesucht.

-Weißt du denn ob ich da irgendwie Schadensersatz Ansprüche, auch wenn ich es nicht gerne will, da ich meinen Chef, trotz dieser großen Enttäuschung, doch eigentlich gut leiden kann, stellen kann? Falls der Fall eintritt? Würde das aber erst machen wenn ich das Arbeitszeugnis habe, wie oben erwähnt.

Klar hat er gepokert, aber halt mit meinem Leben und meiner Einstellung dem Betrieb gegenüber, denn nun hat er sie mehr als ausgenutzt =(

Danke für die Antwort

Utemischa  03.07.2013, 17:20
@Kevin9990

Du must kein schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren ,,,und er muss ein neues schreiben sollte der Fall eintreffen

Das mit der unpünktlichen Zahlung ist eine weitere Schikane ,,du solltest ihn für die enstandenen Verzugskosten haftbar machen .. es ist ja nicht dein Verschulden ...

Hast du nachgelesen ob der Vertrag zum 30.06. endet ?

Denn bis dahin hast du noch Anspruch auf Geld und anteilig für eine Woche vom vollen Gehalt sowie bei Resturlaub diesen auch noch zu vergüten.

das sollte mehr sein als das Lehrgeld ,,,

Du kannst dir vom zuständigen Gericht einen Antrag auf Übernahme von Rechtsbeistand holen und dann suchst dir einen Anwalt ,welcher auch das Arbeitszeugnis bewerten kann ,,,

ferner sollte dein Chef für alle weiteren Kosten bis zur vollständigen Zahlung des Gehalts aufkommen ,,,,

Traurig das man zu solchen Mitteln greifen muss,,,

ich drücke dir die Daumen und melde dich ruhig bei mir ,,,möchte wissen was du alles erreicht hast

Kevin9990 
Beitragsersteller
 03.07.2013, 21:28
@Utemischa

-Er endet mit dem "Bestehen der Abschlussprüfung", also zum 24.06.2013, was für Juni auch der letzte Arbeitstag war, da mit diesem ja auch das Arbeitsverhältnis endete.

-Die Vergütungszahlungen sind monatliche Zahlungen und enden mit dem jeweils letzten Arbeitstag eines Monats und beginnen mit dem ersten Arbeitstag des neuen Monats

-Einzige zeitlich beschrieben, bzw. Angaben zu Arbeitszeiten, sind eine tägliche Ausbildungszeit von 8 Stunden und regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeiten von 40 Stunden. Somit ist also keine mindest Stundenzahl für einen Monat vorgegeben, die zu erfüllen ist, damit die vollständige Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

-Die im Arbeitsvertrag unter "E" angegeben monatlichen Vergütungen, sind lediglich Angaben zu Höhe und Umfang, der für einen mit dem ersten Arbeitstag des Monats beginnenden und dem letzten Arbeitstag des Monats zu vergütenden Zeitraums darstellen. Somit sind dort lediglich die zu einem Ausbildungsjahr monatlich zugehörigen, zuzahlenden Beträge, als monatliche Zahlungs-intervalle in ihrer Höhe und Umfang aufgeführt.

-Laut §5 Absatz 1. ist die Ausbildungsvergütung vertraglich fixiert und spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

-Laut §1 Absatz 3. ist bei bestehen der Abschlussprüfung (24.06.2013) vor dem unter Nr. 1 aufgeführtem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses, das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss beendet und stellt somit auch den letzten Arbeitstag dieses Monats, sowie des Arbeitsverhältnisses dar.

-Dadurch das der erste Arbeitstag des Monats Juni 2013 der 03.06.2013 Montag war, ist der 24.06.2013 Montag der letzte Arbeitstag, da mit ihm das Ausbildungsverhältnis endet und danach keine weiteren Regelungen, Absprachen oder vertragliche Abmachung mit dem Ausbildungsbetrieb existierten, die eine weiter Beschäftigung oder Verlängerung beinhalteten. Somit ist wie in §1 Absatz 3.: beschrieben, bei bestehen der Prüfung die Ausbildung beendet und damit der letzte Arbeitstag des Monats Juni 2013 der 24.06.2013 war.

-Im Ausbildungsvertrag ist keine genaue Definition, Staffelung oder Unter- bzw. Aufteilung angegeben, welche die Größe bzw. die Dauer oder Zeitspanne eines Monats vorgeben, nach der sich die Zahlung der monatlichen Vergütungen richten. Somit gibt es keinen Vertraglichen Punkt in meinem Ausbildungsvertrag, an dem Abzüge an der Vergütung bei einem nicht vollständig Angestellten, bzw. nicht an allen vorhandenen Arbeitstagen des Kalendermonats gearbeitet Monats gemacht werden können und vertraglich geregelt und somit dem Ausbilder als zulässig eingeräumt sind.

-Der Paragraph der einen Monat in dessen zeitliche Größe oder Größen definiert, einteil oder aufteilt, ist nicht in meinem Vertrag aufgeführt und auch nicht durch einen Verweis in das BBiG zu §18 Absatz1. als Verweis auf diesen Paragraphen, welcher als einziger im BBiG eine solche Einteilung vornimmt, mit in meinem Ausbildungsvertrag vonhanden.

-Fazit: Somit gilt, eine monatliche Vergütung muss für jeden durch den ersten Arbeitstag des Monats, angefangenen Monats spätestens am letzten Arbeitstag diesen Monats in höhe des im Vertrag zugesicherten Betrags des aktuellen Lehrjahrs die vorgeschriebene Vergütung zahlen. Da Vertraglich jedoch ein Monat mit dem ersten Arbeitstag eines Monats beginnt, jedoch erst nach dem letzten Arbeitstag des vorher gegangenen Monats. In meinem Ausbildungsvertrag, definiert sich das Ende eine Monats, durch den letzten Arbeitstag eines Monats, welcher auch der Arbeitstag ist, welcher als letzter zur Zahlung der Vergütung laut Vertrag eingeräumt ist. Da der Monat Juni, aber laut meinem Ausbildungsvertrag, mit Bestehen der Abschlussprüfung endete (24.06.2013) und dieser somit auch der letzte laut Vertrag bestimmte Arbeitstag des Monats und der Arbeitsvertrags ist. Da die Zeit vom 03.06.2013 bis einschließlich dem 24.06.2013 als Vertrag und die in ihm vorhandenen Paragraphen, diese Zeit als vollen Monat anerkennen, da es keinen Paragraphen gibt, der einen Monat definiert und somit einen Abzug der letzten 4 allgemeinen Arbeitstage rechtfertigen würde, ist die monatliche Vergütung in vollem Umfang zum 24.06.2013 fällig gewesen und mein Chef steht somit, seit diesem Tag im Zahlungsverzug, wenn man das so sagen kann.

Ist das alles so richtig gesehen und erkannt und demnach auch Interpretiert worden? Dann gibts volles Geld.

Die Vorhandenen Paragraphen §1 Absatz 3.: Besteht der Auszubildende vor Ablauf der unter Nr.1 vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. §5 Absatz 1.: ....Die Vergütung wir spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt.

Der fehlende bzw. nicht als Verweis eingebundener Paragraph BBiG §18 Absatz1.: Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen angerechnet.

Ganz ehrlich? Ich habe auch nur mit einer anteiligen Zahlung gerechnet, aber als es dann hieß die Prüfen das noch, hat mich das was stutzig gemacht und mal selber reingeschaut und naja konnte halt nur diese Fakten erkennen und da halt eine monatliche Zahlung, aber keine monatlichen Mindeststunden angegeben waren, dachte ich halt, es könnte ja sein das... Na ihr wisst schon.

Und was ist mit den entstehenden Mehrkosten? Wozu auch Dispozinsen gehören!!!

goddy250  04.07.2013, 14:56

Wenn du den Weg wirklich gehen willst, könntest du da sicher auch gerichtlich Schadenersatz geltend machen.