Überstunden über Jobrad vergüten?
Hallo
Meine Frau sammelt in ihrem Job sehr viel Überstunden an die sich leider kaum abbummeln lassen.
Jetzt würde Sie sich gerne ein Rad über Jobrad kaufen.
Ist es möglich die Überstunden in Form von Zusatzzahlungen des Arbeitgebers zum Radleasing zu vergüten?
Also über Jobrad müsste sie z.B 60€ monatlich selber zahlen. Der Arbeitgeber zahlt einfach diese 60€ zusätzlich zum Rad ein, so das sie selber kein Geld bzw. viel weniger zum Rad zahlen müsste?
4 Antworten
Jobrad ist ein Leasinggeber. Dabei noch der Schlechteste, wie mir mein E-Bike Händler mitteilt.
Der Arbeitnehmer wird dann ins Personalbüro zitiert, wenn irgendwelche Schäden auftreten & es gäbe einen SB von 50 € je Schadensfall
Natürlich kann der Chef den Leasinggeber vorschreiben, Eurorad scheint hier aber kulanter zu sein, auch nach den neuen Vorschriften zur Übernahme nach 3 Jahren seitens des Finanzamts
Früher 10%, verlangt das Finanzamt nun 40% Restwert, den nun entstandenen Wert von 15-17% Restwert zahlen die Firmen (Leasingprovider) dann an das Finanzamt versteuert nach § 37 b ESTG bis zur Differenz, so daß der Restwert statt 40 % dann 15-20% beträgt
eine monatliche Rate wird an Hand der Gehaltsklasse, Krankenkassenzusatzbeitrag usw. errechnet
Dann kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitgeber die Kosten für Wartung & Vollkasko zahlen.
Hier mal der Rechner
Eine Verrechnung wäre schwierig. Das müßte das Lohnbüro klären
Nein, der Arbeitgeber hat keine Kosten, die Steuerprogression schlägt hier aber nicht so zu.
Es sei denn, der Chef tut etwas Gutes & zahlt dann die 60 € für das Pedelec bis zur Abgeltung der Überstunden selbst
Überstuden müssen entweder durch freizeit vergütet werdne doer bezahlt es sei den deine Frau ist Beamtin!
Besser wäre sie läst sich wen möglcih die
Überstuden auszaheln dan mus sie nicht ein Rad leassen!
Grundsätzlich kann ein Gehalt auch in Sachleistungen vergütet werden; allerdings ist dann der entsprechende Wert steuer- und sozialversicherungspflichtig, da es sich hier um einen Gehaltsverzicht handelt.
Ab 2019 kann man dem ArbN steuerfrei ein Dienstfahrrad bezahlen - aber das muß zusätzlich zu den sonstigen Gehaltsansprüchen gewährt werden.
Ich dachte im Prinzip so:
Arbeitgeber least bzw kauft das Rad. Übernimmt es praktisch in seine Dienstfahrzeugflotte. Arbeitnehmer nutzt dieses Dienstfahrzeug für seine Zwecke. Rad bleibt also Eigentum des Arbeitgebers.
Arbeitnehmer verzichtet im Gegenzug entsprechend monatlich auf einen Teil der Überstunden zum Abbau.
Ob das ganze jetzt über Radleasing oder nicht erstmal nebensächlich.
Da sind jetzt bereits 300 Überstunden zusammengekommen. Das normal auszahlen zu lassen wäre Wahnsinn. Vater Staat freut sich dann wie doof.
der Arbeitgeber ist Leasingnehmer, Deine Frau Nutzerin. Übernahme durch die Nutzerin nach 3 Jahren. Leasingprovider bleibt erst einmal Eigentümer.
Der Chef zahlt die 60 € monatlich für die Leasingrate, bis die Überstunden abgegolten sind, dann zahlt sie weiter incl. der 1% Nutzung über 1880 an 8924 (Buchungssatz) (unentgeltliche Wertabgaben)