Was ist ein Freiwillige Zulage im Arbeitsvertrag?

4 Antworten

Was Deinen Anspruch angeht:

Wenn es im Arbeitsvertrag außer dem Hinweis, dass es sich um eine "freiwillige" Zulage handele, keine weiteren Bemerkungen gibt (dass z.B. kein Rechtsanspruch für die Zukunft daraus entstehen solle, dass die Zahlung der Zulage jederzeit eingestellt werden könne oder Ähnliches), dann hast Du einen vertraglichen Anspruch auf die Zahlung der Zulage!

Alleine der Hinweis auf eine "Freiwilligkeit" erlaubt es dem Arbeitgeber nicht, die Zahlung dieser Zulage einzustellen!

Unter dieser Voraussetzung sind die anders lautenden Aussagen in den Antworten von eleteroj ("weder gesetzlichen noch tarifvertraglich einklagbaren Anspruch"), Kuestenflieger ("Auf die Zulage besteht kein Rechtsanspruch") und 11bubuRotti ("dass dir diese freiwillige bzw übertarifliche Zulage jederzeit gestrichen werden kann") falsch.

Außerdem muss - selbst wenn ein wirksamer Ausschluss eines REchtsanspruchs formuliert wäre - klar erkennbar sein, um welche Art von Zulage es sich handelt, unter welchen Voraussetzungen sie zu zahlen ist (Leistungszulage, Schmutzzulage oder Ähnliches).

Zu der Besteuerung wurde das Richtige ja schon gesagt.


Die1,700,-€ werden normal versteuert . Auf die Zulage besteht kein Rechtsanspruch , wenn die Mittel knapp sind kann die Zulage gestrichen werden.

hallo moe439 - freiwillige Zulage ist ein Mehrgeld, auf das du weder gesetzlichen noch tarifvertraglich einklagbaren Anspruch hast. Freiwillige Zulagen sind ein Lohnbestandteil und werden entsprechend automatisch auch versteuert wie dein normaler Arbeitslohn. Miestens ist das irgend eine Weihnachts- oder Urlaubsgratifikation.

Falls dein Arbeitgeber tarifgebunden ist zahlt er dir mehr als er eigentlich müsste, also übertarifliche. Das Problem an der Sache ist die, dass dir diese freiwillige bzw übertarifliche Zulage jederzeit gestrichen werden kann.