Arbeitgeber steht vor verschlossener Tür
Hallo. Folgendes Szenario: Ein Arbeitnehmer arbeitet im Schichtbetrieb. Er erscheint morgens pünktlich zum Schichtbeginn, alle anderen Kollegen sind schon vor Ort. Nur der Schichtleiter ist nicht anwesend und genau der und auch nur der hat einen Schlüssel für die Firma. Die Belegschaft steht nun vor verschlossener Tür und wartet auf den Schichtleiter. Dieser hat verschlafen und erscheint eine halbe Stunde später. Dadurch wird der Belegschaft die halbe Stunde vom Stundenkonto abgezogen (Stempeluhr). Auf Nachfragen beim Chef ob er diese halbe Stunde gut schreibt (man war ja nun pünktlich und arbeitsbereit vor Ort) wurde nur mit "Nein, selbst schuld" geantwortet. Dieses Szenario hat sich nun schon ein paar mal abgespielt. Einen Betriebsrat gibt es nicht.
Frage: Muss ich das als Arbeitnehmer hinnehmen wenn ich vor verschlossener Tür stehe? Ist nicht mein Chef in der Pflicht mir den Zugang zu meinem Arbeitsplatz zu gewährleisten?
10 Antworten
Soweit ich weiß, kann er das nicht einfach so tun. Wenn er das vorher anmelden würde und Bescheid sagen würde, dann wäre das was anderes. Aber dass ihr alle seinetwegen "leiden" müsst, geht garnicht.
Seltsam, dass der Schichtleiter noch Schichtleiter ist.
Dass er noch nicht entlassen wurde wegen seines ständigen Zuspätkommens.
Nehmt euch mal gesammelt einen Anwalt. Unmögliches Verhalten vom Chef, sowas :(
Dein AG ist in Verzug nach §615 BGB gekommen.
Du hast Deine Arbeitskraft angeboten/bereit gestellt, er war nicht in der Lage sie abzurufen. Die Organisation des Betriebes geht nicht zu Deinen Lasten. Die versäumte Arbeitszeit ist also zu bezahlen.
Fragt sich jetzt nur ob es sich lohnt wegen einer Stunde eine Gerichtsverhandlung anzustreben. Wenn Dein Chef mal nach Überstunden fragt kannst Du ja passend antworten.....
Ist ja nicht nur ein Mal passiert ("Dieses Szenario hat sich nun schon ein paar mal abgespielt.")
Ja hab ich schon richtig gelesen. Es besteht auf jeden Fall Klärungsbedarf . Aber das muß ja nicht gleich vor dem Kadi sein.
Vielen Dank für die Antwort und dem Paragraphen Verweis. Klar steht es in keinem Verhältnis wegen einer halben Stunde vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Wenn sowas wieder passiert, z. B. im Winter bei Minusgraden und nach einer halben Stunde warten in der Kälte noch niemand zum Aufschließen da ist, ist es dann Angebracht wieder nach Hause zu fahren und auf Rückruf des Arbeitgebers zu warten?
Nein ist es noch nicht. Obwohl ich hier keine genauere Zeit sagen könnte.
Angebracht wäre es, den AG zu verständigen.
Sowas nennt sich Annahmeverzug ... die Zeit zählt und ist zu bezahlen .... der Chef muss dann eben Rgelungen treffen, dass die arbeitsbereiten Beschäftigten in die Fima hinein kommen und auch arbeiten können ...
das Geld kann er sich dann beim Schichtleiter zurück holen (Schadensersatz)
da es keinen Betriebsrat gibt blöeibt nur der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ....
Der Schichtleiter ist auch nur angestellt und vermutlich nicht für diesen Schaden haftbar zu machen.
Der AG wird auf diesem Schaden sitzen bleiben.
Häh, was?