Darf der Arbeitgeber die Anstellung zu einem zeitlichbegrenzten Aushilfsjob verweigern weil der Ehepartner bereits in der gleichen Firma arbeitet?
Darf der Arbeitgeber die Anstellung zu einem zeitlichbegrenzten Aushilfsjob verweigern weil der Ehepartner bereits in der gleichen Firma arbeitet.
Bsp. Der Mann arbeitet bereits in der Firma XXYYAA und die Frau will in der gleichen Firma eine Aushilfstelle annehmen wird jedoch abgelehnt weil der AG nicht möchte das Ehepartner gleichzeitig in der Firma arbeiten. Vertraglich ist nichts in der hinsicht geregelt.
6 Antworten
Wenn so etwas in der Firma ohne Regelung durchgeführt wird und auch noch so kommuniziert wird, würde ich dort gar nicht arbeiten wollen. Solltest auch du überlegen.
Zumindest fällt das nicht unter den Gleichstellungsparagraphen. Eine Begründung bei einer Absage ist halt immer etwas doof, einfach schreiben, man sich für einen anderen Bewerber entschieden und fertig.
es gab keinen anderen bewerber und ich hätte den job gern bekommen
Woher weiß denn der Bewerber, wieviele sich beworben haben?
Es muss nicht der Bewerber sein, der klagt.
vertraglich wird nichts geregelt weil es keinen vertrag geben wird !
viele haben die schnauze voll mit ehepaaren im betrieb --
andere branche - da werden. vollausgebildete paare gerne beschäftigt
Ich kenne die Gründe nicht die der Arbeitgeber hat aber er wird seinen Grund haben. Das ist denke ich zu akzeptieren. Wenn man dagegen gerichtlich vorgehen will dann viel Spaß - dann steht der Job des Mannes oder zumindest sein Wohlfühlstatus in der Firma auch auf der Kippe.
Der Arbeitgeber muss gar keine Begründung dafür haben, warum er jemanden nicht einstellt.
kann man gegen so eine Aussage nicht rechtlich vorgehen? Wir hätten ja gar keinen direkten Kontakt, noch nicht mal in der Pause
der betriebsinhaber kann einstellen oder nicht , wen er will ! der hat sicher mehr erfahrungen .
Das ist nur haltbar, wenn es tatsächlich so ist. Gibt es bspw. nur einen Bewerber, kann man das nicht einfach da rein schreiben.