Lkw Säuberung innen?

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein 3-stufiges Haftungsmodell entwickelt:

– bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht

– bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer anteilig

– bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in der Regel voll.

Grobe Fahrlässigkeit ist eine besonders schwerwiegende und kaum entschuldbare Pflichtverletzung. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer (AN) z.B. bekannten Sicherheits- und Verhaltensvorschriften bewusst missachtet. Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitnehmer weiß, dass er einen Schaden verursacht und diesen Schaden auch zumindest in Kauf nimmt.

Die AN-Haftung ist allerdings auf einen Betrag von 3 Bruttomonatslöhnen im Fall der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes begrenzt.

Ich fürchte in deinem Fall wird die Verschmutzung an sich als grobe Fahrlässigkeit und die Weigerung, den LKW zu reinigen, als Vorsatz gewertet, sodass du um die Haftung wohl kaum herumkommen wirst.

Trotz mehrfacher Aufforderung seitens meines Arbeitgebers, habe ich diesen nicht gesäubert. Jetzt hat mein AG die Zugmaschine von einem Aufbereiter reinigen lassen.
Darf er mir die Kosten dafür vom Lohn abziehen oder diese in Rechnung stellen?

Darf er - Du ! hattest ausreichend Gelegenheit die Reinigungsarbeiten in Eigenregie zu erledigen.

Sunnyliner 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 08:13

Ist das auch arbeitsrechtlich so geregelt?

darf er und du hast den Vorteil dass du nicht selbst Hand anlegen musstest. Nun trifft es dich eben finanziell

Ja, denn Du bist dazu verpflichtet, die Dir überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln.

Ja, denn es ist Dein Arbeitsplatz, den Du sauber halten musst.