5 Tage Arbeitswoche und trotzdem immer 6 arbeiten darf man das?
Guten Morgen, Im Arbeitsvertrag steht 5 Tage Woche a 40 Stunden. Bedeutet für mich Montag bis Freitag 8 Stunden zu arbeiten. Was ist aber wenn der AG meint Freitag nur noch 4 Stunden arbeiten zu lassen und Samstag ebenfalls?
Ist das erlaubt? Ist ja eine 6 Tage Woche dann. Leider hab ich dazu überhaupt nichts gefunden. Der Samstag ist ja auch ein normaler Arbeitstag, außerdem darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit (in diesen Fall) von 40 Stunden nicht überschritten werden.
Danke für die Antworten.
7 Antworten
Nein darf man nicht regelmäßig. Rede mit deinem Chef darüber
Wenn im Arbeitsvertrag wöchentlich 40 Stunden verteilt auf 5 Arbeitstage vereinbart ist, kann der AG diese 40 Stunden nicht auf 6 Arbeitstage verteilen. Das bedarf der Zustimmung des AN.
Ob der Samstag ein normaler Werktag ist oder nicht, spielt nur dann eine Rolle, wenn im Arbeitsvertrag die wöchentliche Arbeitszeit nicht von Mo - Fr festgelegt ist. Dann kann der AG den AN z.B. von Di - Sa arbeiten lassen. Auch hier ist dann die 5-Tage-Woche gegeben.
Es muss der Arbeitsvertrag analysiert werden. Ist eine Klausel hinsichtlich flexibler Arbeitszeit enthalten? Dass der Arbeitgeber je nach Anfall die Arbeitszeit verändern darf? Wenn nein, dann hast du Anspruch auf eine 5-Tage-Woche!
Vielleicht erst mal den Arbeitsvertrag nach irgend welchen Klauseln durchsuchen, da steht bestimmt was darüber. Aber mal so gesagt, wenn Du Deinem Chef entgegen kommst, wird er bei Deinen Wünschen auch ein offenes Ohr haben. Man kann sich das Leben auch sehr schwer machen, wenn man nur nach Gesetzen sucht.
Aber mal so gesagt, wie sollte einem der Chef denn entgegen kommen, um so eine Verschlechterung auszugleichen, außer mit einer massiven Gehaltserhöhung? Es geht hier doch nicht um einmalige Mehrarbeit.
normalerweise gibt es keine 48 h Wochen mehr. Samstagsarbeit bei uns ist angeblich freiwillig. So hat der Kollege auch eine Abmahnung erhalten.
Guck´ mal in das Stundenjournal. Bei uns steht z. B. Sollstunden samstags null. Das kann immer nur freiwillig sein
Sonst mal Gewerbeamt benachrichtigen. Gewerbeaufsicht oder bei der Gewerkschaft fragen oder Betriebsrat, falls es einen gibt.
Das Gewerbeaufsichtsamt wird informiert, wenn geltende Arbeitszeitgesetze missachtet werden. Bei 48 Wochenstunden ist das nicht der Fall. Das ist gesetzeskonform (§ 3 ArbZG)