Darf wenn jemand den Führerschein entzogen wurde, ihm weiter das Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) gestattet werden?
Im Arbeitsvertrag ist nichts dazu geregelt, auch nicht über eine VErpflichtung dem Ag bei Führerscheinentzug zu informieren.
Mit dem Gabelstabler werden auch LKW an der Straße umgeladen, sodass der Gabelstapler auch auf der Straßen gefahren werden muß.
7 Antworten
Ohne eine Sondergenehmigung, und entsprechende Ausstattung der Flurfördergeräte gemäß StVZO ist ein Befahren offentlich-rechtlichem Verkehsraumes (also Straßen) ohnehin nicht gestattet, hier würde sich schon die Firma strafbar machen, schicken die einen normalen Gabelstapler auf die Straße, sofern hier nicht absperrungen durchgeführt werden. Auf zwar öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen auf privatem Grund, wie Betriebshöfe, Kundenparkplätzte, Lagerzufahrten usw braucht man mit Staplerschein keinen KFZ-Führerschein.
Auch hier gilt: Die Fahrerlaubnis für PKW, LKW oder andere Kraftfahrzeuge hat nichts mit dem Staplerschein zu tun. Wer den PKW-Führerschein verliert, verliert nicht automatisch auch den Staplerschein. Allerdings muss der Verlust des Führerscheins dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. Der kann den Führerscheinentzug zum Anlass nehmen, eine erneute G25-Untersuchung zu veranlassen, in der die gesundheitliche Eignung des Fahrers untersucht wird. Stellt sich im Rahmen der Untersuchung heraus, dass die Voraussetzungen für das Führen von Flurförderzeugen nicht oder nicht mehr vollständig gegeben sind, kann dieses zu einer Sperre des Fahrers führen.
Betriebsgelände ja, nicht aber auf öffentlichen Strassen, da diese Person keinen FS mehr hat
Innerbetrieblich reicht der sog. Staplerschein. Der ist nicht vom Führerscheinentzug betroffen.
Außerbetrieblich (sprich öffentliche Straße) brauchts den Führerschein Klasse L. Da hats halt auch was mit dem Führerscheinentzug.
Innerbetrieblich dürfte das kein Problem sein. Befahren einer öffentlichen Straße mit dem Gabelstapler bedarf ja sowieso einer extra Genehmigung.
es ist kein amtlicher schein in dem sinn wie führerscheinklassen für autos.folgedessen kann er weiter mit fahren wenn es der arbeitgeber zulässt