darf Jugendamt wohnung besichtigen?
hallo,
ich habe eine frage bzgl. umgangsrecht...darf das jugendamt die wohnung der neuen partnerin besichtigen, weil das kind dort übernachten soll/ möchte, aber die kindesmutter nur umgang mit übernachtung in der wohnung des kindsvaters oder dessen eltern verlangt. kind kennt wohnung der neuen partnerin, fühlt sich dort wohl.
Muss die neue partnerin ihre wohnung dem JA zur besichtigung freigeben, nur damit das kind ab und an dort übernachten kann?
lieben dank
10 Antworten
Ja, die dürfen und müssen sogar prüfen, ob das Kind auch gut untergebracht ist/wird.
Das ist falsch! Es handelt sich um die Wohnung einer nicht Umgangsberechtigten Person, da hat das Jugendamt gar nichts drin verloren.
nein dürfen sie nicht. deine antwort ist falsch. weder jugendamt noch die kindesmutter haben auch nur einen entfernten anspruch darauf zu wissen was in der wohnung irgendeiner person vorgeht.
So ein Quatsch! Das KInd kann während deines Umgangs schlafen wo du willst, die Mutter kann es nicht verbieten, denn in deiner Umgangszeit hast du die volle Verantwortung und auch die volle Aufsichtspflicht. Das Jugendamt darf keine Wohnung besichtigen, schon gar nicht von einer Partnerin die mit deinem Umgangsrecht gar nichts zu tun hat. In deiner Umgangszeit kannst du bestimmen wer mit deinem Kind Kontakt hat und wo es unter deiner Aufsicht schläft. Du könntest das Kind auch mal alleine zu deiner neuen Partnerin geben, das ist aber nicht der Sinn des Umgangs denn es soll die Zeit mit dir verbringen. Im Notfall geht das mal, wenn du es aber öfter tun würdest könnte die Mutter schon etwas dagegen sagen.
Das Jugendamt könnte nur einen Hausbesuch verlangen wenn die Freundin selbst schon aktenkundig ist und dem Kind dort Gefahr droht. ansonsten geht es niemand etwas an was der Vater während des Umgangs macht und wo er sich mit dem Kind aufhält. Die Mutter käme sicher auch nicht auf die Idee über jede gem. Minute mit dem Kind Rechenschaft abzulegen. Aber wahrscheinlich hat sie keinen neuen Freund und ist nur eifersüchtig.
Ja muss sie, ansonsten kann das Jugendamt durchsetzen dass das Kidn nicht mehr hin darf
(war bei ner Freundin von mir auch, da sollte es aber zum Vater ab und an, Ende vom lied war das es vor Gericht ging)
Das Jugendamt hat mit dem Umgangsrecht gar nix zu tun und auch nix zu entscheiden, das macht ein Gericht. Jugendämter sind nur beratend und vermittelnd tätig. Da habt ihr euch aber schön veräppeln lassen. Das Jugendamt hat auch nix in einer Wohnung einer nicht Umgangsberechtigen Person zu suchen.
sie muss garnix. das jugendamt kann garnichts verbieten. wenn die mutter theater macht, dann muss der vater ihr gerichtlich die schranken weisen lassen.
nein darf das jugendamt nicht. dazu haben sie kein recht und es ergibt sich auch kein grund. die mutter des kindes hat keinen anspruch zu wissen wie es bei der freundin des vaters aussieht. warum also sollte das jugendamt interesse an der wohnung fremder leute haben.