Darf Kontakt verboten werden?
Hey Leute,
Ich habe da eine Frage zum Umgangsrecht von meinem Sohn.
Meine Ex Freundin verbietet den Kontakt zu meinem Kind wenn ich bei meiner neuen Partnerin bin allerdings teilen wir uns das Sorgerecht für unseren gemeinsamen Sohn!
Darf sie Einfach sagen nein du bekommst den kleinen nicht wenn ich bei ihr bin?
Danke schon mal im voraus.
11 Antworten
Neuer Partnerin oder neuem Partner den Kontakt zum Kind verbieten
Ein sorgeberechtigter Elternteil kann grundsätzlich Personen den Umgang mit dem Kind verwehren, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Eine Kindeswohlgefährdung liegt jedoch nur dann vor, wenn dem Kind Gewalt droht, es beispielsweise Pornofilme mit ansehen soll oder die Gefahr von Kidnapping droht. Haben Sie persönlich eine Abneigung gegen das neue Liebesglück Ihres Ex-Partners, so ist das kein Grund, den Kindern den Kontakt zur neuen Partnerin oder zum neuen Partner zu verbieten. Jeder Elternteil darf die Zeit mit seinem Kind frei gestalten und es dürfen auch andere Personen mit anwesend sein.
jap
das darf mutti nicht. die entscheidungen trifft papa in seiner alleinigen alltagssorge die er während des umgangs hat.
Nein, das darf sie nicht!
Wende dich ans Jugendamt, wenn es nicht anders geht!
Ich habe auch nichts anderes behauptet!
Da nur von Sorgerecht die Rede war, bin ich nicht näher darauf eingegangen, aber du hast recht"
Nein da du auch das Sorgerecht hast. Das Problem ist, dass der Sohn keine schöne Familie genießen kann. Ich finde es blöd
auch nein, wenn er das sorgerecht nicht hätte. sie hat nix zu melden unabhängig wie das sorgerecht verteilt ist.
nein das darf sie natürlich nicht. was du während deines umgangs mit deinem kind machst, wo du dich aufhältst und mit wem, geht deine ex nichts an.
fordere eine umgangsvereinbarung: (mustervorlagen im netz)
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-mo
- hälftige ferien und feiertage
- drei wochen sommerurlaub
lass ihr das in zweifacher form zukommen mit bitte um unterschrift und rückgabe in 7 tagen. dann gilt umgang als vereinbart wenn nix zurückkommt. bitte um mediation beim jugendamt um ihr klar zu machen was sie alles nix angeht.
warum sagst du ihr wo der umgang hingeht. sprich doch nicht über deine neue freundin/lg. erzähl deiner ex nur das notwendigste und wenn der umgangsboykott weitergeht, dann klage mit beschwerung des beschlusses und den umfang (siehe oben) der dir zeitlich mgl. ist. beschwerungen sind ordnungsgeld ersatzweise haft, androhung entzug des sorgerechtes. sprich darüber auch nicht mit ihr und nimm gericht und anwalt als letzten möglichen ausweg, wenn alles andere scheitert.
Nein, nimm dir im Notfall einen Anwalt oder informiere dich bein Jugendamt. Sie ist nur eifersüchtig auf die neue Frau, das darf nicht auf dem Rücken des Kindes lasten!
Bin auch der Meinung,dass persönliche Gefühle wie Eifersucht u Neid in einer für's Kind so schwierigen Situation nichts zu suchen haben. Nicht nur egoistisch,sondern ein Unrecht dem Kind gegenüber...
darf sie auch nicht, wenn er das sorgerecht nicht hätte. sorgerecht und umgang haben nix miteinander zu tun.