Was darf die neue Partnerin?
Hallo, ich frage für eine Freundin. Sie hat geteiltes Sorgerecht für die achtjährige Tochter die beim Vater lebt. Dieser verhindert oft die pünktliche Übergabe zu den Besuchswochenenden mit Gründen wie: Sie muss noch Hausaufgaben machen; sie fühlt sich nicht so; er entscheide, wann sie gehen darf, etc. Oft bekommt das Kind zusätzliche "Lernaufgaben" von der neuen Lebenspartnerin, die das Kind dann mit der Mutter am Besuchswochenende erledigen soll, wodurch Mutter und Kind gemeinsame schöne Zeit beschnitten wird und beide unter Druck gesetzt werden. Die neue Partnerin geht zu Elternsprechstunden in der Schule, während der Mutter Auskünfte über schulische Belange nicht mitgeteilt werden. Auch will die neue Lebenspartnerin gegen den Wunsch der Mutter an Beratungsgesprächen beim Jugendamt teilnehmen. Die Neue zwingt auch der Mutter Hausmittel, wie Zwiebelsaft auf, welchen sie vorbereitet mitgibt, wenn das Kind erkältet ist. Das Kind muss das trinken, sonst bekommt es zu Hause wieder Ärger. Auch werden Telefonate von Mutter und Kind überwacht und das Kind wird angehalten, "Generalbeichten" bei der Mutter abzulegen, welche auf Druck von der neuen Partnerin und Vater veranlasst werden. Passendes Schuhwerk wurde von der Neuen nicht mitgegeben, weil die Neue meinte, die solle die Mutter selber kaufen, obwohl Kindergeld und Unterhalt an den Vater fliessen. Gibt es eine Regelung, was der/die neuen Lebenspartner wirklich dürfen? Wie kann sie die Mutter vor solch "Übergriffen" schützen oder wehren? Kann jemand Tipps und Ratschläge für diese eingeschüchterte Mutter und das Kind geben? Die Anhörung beim Jug. ist bereits am Dienstag. Vielen Dank im Voraus. Eure Antworten leite ich sofort an die Mutter weiter.
6 Antworten
Die Freundin sollte sich mal ans Jugendamt wenden und ihre Beschwerden vortragen.
Es ist icht in Ordnung, dass ihre Besuchszeiten dermaßen beschnitten werden. Auch hat sie einen Anspruch auf Auskunft. Zumal sie geteiltes Sorgerecht haben. Also ist sie in die Erziehung mit einzubeziehen.
Die LAG darf natürlich an Elternsprechstunden teilnehmen. Das fördert ja auch das Interesse. Allerdings darf sie der Mutter diese Teilnahme nicht verwehren.
wenn sie mit da lebt schon sehr viel. geht auch gar nicht anders. Aber was bei der Mutter passiert da nicht. darf nicht mal der Vater. Man kann Ratschläge geben mehr nicht.
Die LAG darf mitreden, so lange es das gemeinsame Leben in der Wohnung des Vaters betrifft.
Was die Tochter mit der Mutter macht, bzw. umgekehrt, geht sie nur insoweit was an, dass deer Umgang sich nachteilig auf das gemeinsame Zusammenlaben auswirken könnte.
Hallo Elanue,
die Neue hat gar nichts zu melden. Sie hat weder Entscheidungsgewalt, noch irgendwelche rechte am Kind. Die Mutter muss auch keine Lernaufgaben mit ihrem Kind erledigen oder ihr Zwiebelsaft zum Trinken geben. Was die Mutter während ihrer Umgangszeit mit dem Kind macht ist alleine ihre Sache und geht weder den Vater noch die Neue etwas an. Warum lebt denn das Kind überhaupt beim Vater? Hat sie sich da auch einschüchtern lassen? Das ist ja der reinste Terror. Wegen dem Jugendamt. Wenn sie als Mutter darauf besteht das die Neue nicht bei dem Gespräch dabei ist, dann hat sie den Raum zu verlassen, denn sie ist keine Sorgerechtsinhaberin. Was der Vater ihr dann darüber erzählt ist seine Sache. Schule: Sie kann als Sorgeberechtigte Mutter von der Schule verlangen das sie über jeden Termin bzgl. ihres Kindes benachrichtigt wird, entweder per mail oder per Brief oder per Telefon. Die Neue hat auf Elternabenden nichts verloren, die Lehrer dürfen ihr gar keine Auskunft übers Kind geben, da gehören nur Vater und Mutter hin. Wenn der Vater die Neue allerdings dahin mitschleppt kannst du nichts dagegen tun, nur wenn sie alleine gehen würde. In der Wohnung des Vaters, hat die Neue nur so viele "Rechte" wie er ihr zugesteht, das heisst er kann ihr Aufgaben übertragen wie z.B. die Betreuung des Kindes. Wenn es einen gerichtlichen Umgangsbeschluß gibt und da z.B. drin steht das Kind ist der Mutter jeden 2ten Freitag um 14:00 auszuhändigen, dann ist das um Punkt 14:00 Uhr und nicht um 14:30 Uhr. Der Vater bestimmt nicht wann das Kind das Haus verlässt, das bestimmt der Umgangsbeschluß. Wenn es keinen Beschluß gibt kann der Vater leider machen was er will, das Jugendamt kann da auch nicht rechtlich weiterhelfen, da die dort nur vermitteln und beraten dürfen, aber nichts bestimmen oder beschließen. Grob zusammengefasst: Die Neue hat keine Rechte, sie darf nur das was der Vater des Kindes ihr diesbezüglich erlaubt/überträgt. IN der Schule hat sie nichts verloren (nur in Begleitung des Vaters) Während der Umgangszeit der Mutter haben weder der Vater noch die Neue irgendetwas zu bestimmen.
Krass gesagt so ist es. Aber im Sinne des Kindes Sollten alle zusammenarbeiten. was leider nicht immer möglich ist. Es bedeutet eine Menge arbeit. Aber wenn man das Kind liebt ist es eine Selbstverständlichkeit das man sich diese Arbeit macht.
@Blackdragon3000....neue Lebenspartnerinnen sind oft übereifrig und wollen immer besser sein als die leiblichen Mütter. Stutenbissig sind sie ohne Ende, kindisch, aber leider zu 90 % so in der Realität. Sie wollen dem vater beweisen, das sie die besser Mutter und die bessere Wahl sind und das er ja die "Alte" nicht wieder zurücknimmt, des KIndes wegen. Sie sind ganz oft super arrogant und reden mit den leiblichen Müttern als wäre sie "Nichts als eine Abgelegte" und versuchen sie nieder zu machen und ihr Dinge anzuhängen bzw. behaupten sie kümmern sich nicht richtig ums Kind etc. Das ganze hat einen psychischen Hintergrund.Es ist also ganz oft nicht möglich mit den "Neuen" zusammen zu arbeiten, denn sie wollen alles bestimmen, aber nicht leisten...sicherlich gibt es auch positive Beispiele und ganz tolle "Neue Frauen" aber leider ist es die große Ausnahme. Die Zusammenarbeit im Sinne des Kindes ist also fast Utopie, denn die Mutter müsste hier ihre kompletten Gefühle auf Eis legen und das geht erstens nicht und wäre auch nicht förderlich für sie selbst. Nach solchen Äußerungen der Neuen wie oben beschrieben ist eine Zusammenarbeit unmöglich, das sollte einer erwachsenen Frau klar sein. Auch der Vater wäre hier in der Pflicht gewesen seine Neue zu bremsen und ganz klare Grenzen aufzuzeigen...jetzt ist es zu spät.
Lieben Dank, PBmemorys. Auch diese hilfreiche Antwort leite ich sehr gerne weiter. Es deckt sich auch mit meinem Wissen und kann meiner Freundin den "Rücken" stärken, wenn sie am Dienstag zum Jugendamt geht. Lieben Gruß, Elanue
Die neuen Lebenspartner dürfen alles machen, wenn sie die entsprechenden Aufträge des Vater bekommen hat.
Aber ganz sicher darf nicht darüber bestimmt werden, was während des Umgangs zu passieren hat. Sie muß weder mit dem Kind üben noch ihr diesen Ekelsaft geben.
§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.
Achtung: Während des Umgangs bestimmt der Umgangsberechtigte alle diese Dinge.
Schuhe muß die Umgangsberechtigte auch nicht kaufen. Dafür hat sie bereits Unterhalt gezahlt.
Wehren ist gut. Umgangsbeschluss vor Gericht erwirken.
Das Jugendamt ist ja schon mal ein Anlaufspunkt, die beraten gerne.
Hervorragend, Menuett, vielen lieben Dank. Ein wichtiger Paragraph hat uns tatsächlich noch gefehlt. Ich leite diesen Beitrag auch sofort weiter. Dank der vielen nützlichen Antworten, dürfte meine Freundin nun bestärkt in das anstehende Gespräch gehen können. Danke und ein schönes Wochenende, Elanue.
Hallo,
das ist sehr empörend, was die Neue sich erlaubt. Die Mutter muss mit zu Elternabenden und Gesprächen gehen. Ansonsten einfach zur Schule gehen und das Problem dort besprechen, damit die Mutter alle Auskünfte erhält. Die Mutter muss die Schuhe nicht kaufen, wenn der Vater all das Geld erhält. Sie kann es machen, wenn sie der Tochter etwas gutes tun möchte. Das ist ja in Ordnung. Die Hausmittel hat die neue nicht zu bestimmen. Die Mutter hat das Recht mit der Tochter zum Arzt zu gehen, wenn sonst keiner Zeit hat. Hausaufgaben kann das Kind sofort nach der Schule machen, nicht am Wochenende. Sollte das Kind extra Aufgaben benötigen, kann das auch die Mutter machen um dem Kind zu helfen. Die Besuche dürfen der Mutter nicht vorenthalten werden, da es ihr gutes Recht ist.
Ich lese, das die Mutter sehr viel Angst hat. Sie muss unbedingt diese Dinge beim Jugendamt vortragen. Das muss unterbunden werden, was die Neue da so treibt. Die Neue Frau spürt, das sie Macht über die Mutter hat, das nutzt diese aus. Die Mutter soll sich nicht einschüchtern lassen, sondern gegen diese Neue ankämpfen und ihr Recht fordern. Und immer sofort beim Jugendamt vorsprechen, wenn wieder etwas vorgefallen ist, damit gehandelt werden kann.
Kann die Mutter denn nicht vernünftig mit dem Vater reden? Oder kriegt der das nicht mit?
Viel Glück beim Jugendamt.
Gruß
Vielen lieben Dank. Leider bekriegen sich die Eltern des Kindes und eine Einigung vom Vater ist nicht zu erwarten, da er ja auch noch von der Neuen angestachelt wird. Die Mutter hat Angst, ihr Kind ganz zu verlieren. Da die Gegenseite mit allen unfäiren Mitteln kämpft. Worunter auch das Kind sehr leiden muss. Nur steht meine Freundin alleine da und kann selten etwas beweisen.
das streiten der Eltern ist natürlich nicht sehr hilfreich. Aus Angst um ihr Kind kann ich die Mutter gut verstehen. Trotzdem darf sie sich nicht alles gefallen lassen. Das Jugendamt wird sich sicher auch das Kind anhören. Deine Freundin kann, wenn gar nichts mehr geht, auch einen Anwalt einschalten und ihr Rechte erkämpfen. Traurig, wenn es soweit kommen muss. Besprochene Besuche dürfen nicht ohne triftigen Grund abgesagt werden. Es sei,. das Kind ist sehr krank. Selbst dann hat die Mutter das Recht, ihr Kind zu besuchen. Das Kind fühlt sich sonst von der Mama vergessen.
Richtig in allen Punkten. Da ich ähnliche Schwierigkeiten hatte, vor Jahren, habe ich meinem Ex aufgetragen, wenn mein Sohn krank ist und Bettruhe halten muss, mir ein dementsprechendes Attest zu zeigen. DAS hat geholfen, wenigstens so unnötige Schikane zu vermeiden. Und mein Ex ist froh, wenn ich die Krankenpflege übernehme, da ich es wohl besser kann ;).
Warte den Termin beim Jugendamt ab, ist auf jeden Fall das Beste was Du machen konntest (wenn Du der Jenige warst der das Amzt kontaktiert hat.)
ok, nochmal gelesen, also hat Deine Freundin den Termin gemacht nicht Du, sorry, ausserdem haißt es Amt
heißt, nicht haißt, denkt bitte nicht, ich kann nicht schreiben
Ich wurde zwar nicht schlau aus dem Hinweis auf Rechtschreibung aber Tippfehler kann jedem passieren. ;) Wie man oft lesen kann. Auch bei mir. :)
Nein, es ist wirklich für meine Freundin. Sie hat Dienstag das Gespräch beim Jug. Die Neue will gegen den Willen der Mutter mit beim Gespräch teilnehmen. Meines Wissens kann die Mutter das ablehnen, aber sie ist sehr verunsichert und eingeschüchtert. Darum will ich ihr mit euren Ratschlägen Mut machen, sich zu behaupten. Danke.
Es wäre aber besser, wenn die Andere dabei ist, damit Sie es persönlich hört, was für einen Mist sie verzapft
Danke. Auch diese Antwort wird meine Freundin bestärken. Daraus ergibt sich allerdings für sie die nächste Frage: Wie weit darf die Neue denn mitreden?