(Ex-) Ehepartner will Wohnung kontrollieren
Hallo,
seit 10 Monaten bin ich von meiner Frau getrennt - unser gemeinsames Kind (2 Jahre) wohnt bei ihr. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und ABR.
Nicht nur, dass sie mir oftmals versucht mein Kind vorzuenthalten, sie will mich mit allem kontrollieren.
Durch das Jugendamt wurde ein Umgangsrecht vereinbart, an welches sie sich kaum hält. Ebenso kommt sie ihrer Informationspflicht nicht nach, welche sie aber laut Gesetz hat. Sie fährt z.B mit unserem Kind im Urlaub u ich erfahre erst davon, wenn ich mein Umgangsrecht wahrnehmen will.
Da mit ihr gar nicht zu reden ist, kein gemeinsames Vorankommen, habe ich nun gezwungenermaßen den Anwalt eingeschaltet.
So, da das ja noch alles etwas dauert, macht sie weiterhin von ihrer "Macht" Gebrauch. Nun will sie meine Wohnung kontrollieren, ob diese kindgerecht eingerichtet ist. Komisch nur, dass ich in letzter Zeit immer wieder unser Kind bei mir hatte und kein Kommentar dazu kam. Nun nun plötzlich das. Anmerkung: ich habe komplett alles da - von Bettchen, Bettwäsche über Klamotten, Spielzeug, Bücher und Essen. Hab ihr sogar angeboten, dass sie doch das Jugendamt vorbeischicken soll, wenn sie mir nicht vertraut.
Nun meine Frage: kann sie einfach so verlangen, dass ich ihr meine Wohnung zeigen muss? Muss ich sie ihr zeigen?
Habt ihr sonst noch Tipps?
Danke im Voraus.
5 Antworten
Du brauchst sie nicht in die Wohnung lassen. Genauso gut, ist es egal, was du in deiner Umgangszeit machst- bei ihr ist es das selbe.
Mach dich gerade, du bist der Vater, sie die Mutter, ihr seid getrennt. Lasst es nicht am Kind aus, weder jetzt noch später. Das Kind will euch beide lieben dürfen- sonst geraten sie in einen Konflikt.
Laut Gesetz gibt es keine Informationspflicht.
Es gibt ein Auskunftsrecht.
Sie darf dich nicht kontrollieren und Du brauchst keine kindgerechte Einrichtung. Nein, sie darf nicht in Deine Wohnung, das würde ich auf alle Fälle verhindern wollen.
Die Anmerkung, dass das Jugendamt gerne kommen kann, war ein kluger Schachzug.
Ich würde mich nochmal ans Jugendamt wenden und um Vermittlung bitten.
Wenn das nicht funzt, bleibt halt nur der Weg zum Anwalt.
um deinen guten willen zu beweisen, könntest du sie zur beruhigung mal nachschauen lassen (obwohl das ihrerseits eine vorgeschobene behauptung zu sein scheint)
ansonsten regelt das das jugendamt und familiengericht.
der nachweis, nicht kindgerecht eingerichtet zu sein, muß von ihr erbracht werden.
hängematte im schlafzimmer reicht nicht.
alles andere ist ansichtssache der behörde und ich werde darüber nicht diskutieren.
Aber die Couch im Wohnzimmer und bei geringem Alter auch das Bett des Vaters sind ausreichend. Und wenn das Kind gerne in der Hängematte schläft, dann geht auch die Hängematte.
Eine Behörde hat hier überhaupt nicht mitzureden.
Das kann sie nicht verlangen. ich glaube, sie will nur ihre "Macht" demonstrieren.
Hör auf mit ihr selber zu diskutieren! Wenn sie was will soll sie's übers Amt machen! Sie selber ist nicht berechtigt deine Wohnung zu kontrollieren!
Er muß sich gar nicht "kindgerecht" einrichten.
Dazu besteht keinerlei Pflicht.