Unterhalt Kürzen bei nicht sehen von Kindern?
Hallo Leute! Ich Habe meine fünf jährige Tochter jetzt fast zwei Jahre nicht gesehen. Hatte mich vor einiger Zeit mit Jugendamt und Kindesmutter zusammengesetzt um die kleine alle zwei Wochen zu sehen. Das ging ein paar Wochen gut und jetzt hat sie den Kontackt wieder abgebrochen. Kann ich den Unterhalt kürzen? Bezahle knapp 250€ und habe nix von meiner Tochter.
20 Antworten
Deine Tochter ist sie ja trotzdem. Der Unterhalt steht dem Kind zu! Dein Töchterchen braucht ja Essen, Kleidung...
Wenn Du eigenmächtig den Unterhalt kürzt, wirst Du Deine Tochter erst recht nicht sehen, denn dann hat die Mutter ein Druckmittel. Meistens gehen solche Dinge bei Kindern in dem Alter von den Eltern aus, die den anderen Elternteil vor den Kindern schlecht machen bzw. einen Kontakt einfach unterbinden.
Geh doch am besten noch mal zum Jugendamt!
Ich glaube nicht, dass das geht! Den Unterhalt zahlst du ja nciht für die Mutter und deren richtiges Verhalten und auch nicht dafür, was von deinem Kind "zu haben", sondern weil es dein Kind ist, das Kosten versucht, bzw. Essen muss, KLeidung, Spielsachen etc. braucht. Allerdings solltest du dich wieder ans Jugendamt wenden und denen mitteilen, dass die Mutter sich nicht an die Absprachen hält! Dann werden die sich dafür einsetzen, dass du dein Kind wieder sehen kannst... und falls das nicht reicht, solltest du überlegen, einen Anwalt einzuschalten!
Unterhalt ist nicht mit der Bezahlung einer Tageskarte für den Zoo zu vergleichen.
allerdings, besonders wenn man zwei Jahre anscheinend keinerlei Interesse an seinem Kind hatte.
an deiner frage sieht man ja schon, was du für einer bist. Denkst du der Unterhalt ist sowas wie eine Bezahlung für dein Umgangsrecht? was für ein Blödsinn.
umgangsrecht und unterhalt sind 2 verschiedene dinge und müssen getrennt werden. ich kann dich gut verstehen das dir dieser gedanke kommt aber denke mal an dein kind. wende dich nochmal an das jugendamt oder an einen anwalt und klage den umgang ein. für den richter sieht es mit sicherheit auch besser aus wenn du deinen verpflichtungen nachkommst, wenn du deine rechte willst.ich wünschdir viel erfolg und hoffe das du deine tochter bald wieder sehen kannst!
Und ein Kind keine Sache dessen Herausgabe man auf diese Art "erzwingen" kann, das ist so doch recht perfide