"Kindes-Besuchsrecht" für neue Partnerin des Kindesvaters?
Hallo!
Meine Frage bedarf einiger Vorerläuterungen: Der Kindesvater einer alleinerziehenden Mutter hat eine neue Partnerin. Diese verlangt aus Eifersucht beim Besuch des Vaters bei seinem Kind (Anlass Geburtstag des Kindes) dabei zu sein alternativ soll die Mutter mit dem Kind zum Kindesvater kommen (um sich "das Geschenk abzuholen"). Der Vater hat sein Kind bisher nur sehr selten gesehen, sich nie darum bemüht , kommt seinen Verpflichtungen nur schleppend nach und die neue Partnerin hat kein freundschaftliches Verhältnis zur Kindesmutter. Die neue Partnerin gibt als Grund an, der Mann benutze ihren PKW also wolle sie auch mit fahren. Dazu sei gesagt, dass der Kindesvater mit beiden Frauen kein vernünftiges Umgehen pflegt. Die Kindesmutter möchte eigentlich nicht, dass die neue Partnerin bei dem Besuch dabei ist sondern wünscht sich mehr eigenständige Initiative des Vaters / mehr Umgang des Vaters mit seinem Kind anstatt die eifersüchtige Freundin dabei zu haben, da zu erwarten ist, dass der Besuch zu Streit führt und nicht zum Wohl des Kindes abläuft. Achso, das Kind wird 1 Jahr alt.
Frage: kann die neue Partnerin erzwingen bei dem Besuch dabei zu sein? Gibt es rechtliche Vorgaben oder Regelungen durch das Jugendamt? Ist die Kindesmutter verpflichtet mit dem Kind zum Vater zu fahren, weil der sich nicht kümmert?
11 Antworten
hi ponydusem, also soweit ich weiss hast sie selbst nicht wirklich anspruch auf ein besuchsrecht ABER wenn dein ex auch ausdrücklich will dass sie bei den besuchen dabei ist, kann er das vor gericht bewriken. So war es zumindest be meinem freund. Seine ex wollte ihm die kinder auf keinen fall mitgeben wenn ich dabei bin, da wir aber zusammen wohnen und nicht jedes wochenende einen ausflug machen könnensind die kinder eben dann bei uns in der wohnung, dank dem gerichtsurteil eben auch wenn ich daheim bin
dann ist er es aber auch schlicht und einfach nicht wert sich solche gedanken zu machen..!! schade für das kind, aber dann soll er beliben wo der pfeffer wächst. . das kind ist ohne den vater besser dran
DAS war meine persönliche TOP ANTWORT, denn so sehe ich das auch. Nichts desto trotz hat das Kind ein Recht auf seinen Vater, nur schade, dass er nicht sieht wie schön es sein könnte sein Kind beim Großwerden zu begleiten.
die liebe eifersucht..... wer zu wem fährt ist im umgangsrecht geregelt worden. die kindesmutter muß die neue freundin nicht in die wohnung lassen allerdings tolerieren wenn die neue in der wohnung des kindesvaters zugegen ist. das alles ist unabhängig davon ob der vater sich regelmäßig kümmert/zahlt usw. andere baustelle.
So handhaben sie es bereits: Besuch beim Vater, neue Partnerin dabei. Aber irgnedwie sollte man sich ja in die Besuchsermöglichung reinteilen anstatt zu verlangen: Wenn ich als neue Partnerin nicht dabei sein darf dann musst du halt jedes Mal zu uns kommen! Liegen ja auch etliche Kilometer dazwischen.
Die Mutter muß das Kind nicht bringen - der Vater kann es bei ihr abholen und zurück bringen - und wenn es sein muß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wer läßt sich von einer fremden Person so unter Druck setzen?
die freundin sagt ja er benutzt ihr auto für den besuch und deshalb will sie dabeisein. dann muß der vater halt mit dem zug kommen. seine bequemlichkeit bleibt dann auf der strecke aber das ist sein problem. wenn kindesmutter und freundin sich so garnicht vertragen können muß papa zug fahren oder seine freundin zuhause lassen. wenn er nicht auto fahren kann und sie die fahrerin ist, ist es ja auch wirklich blöd im auto zu sitzen.
Der Vater liebt es die neue Kindesmutter gegen die neue Freundin auszuspielen, indem er offenkundig macht, dass er die aktuelle Beziehung gar nicht führen würde wenn die Kindesmutter ihn zurück haben wöllte. Und die neue Freundin ruft dann ständig bei der Kindesmutter an um zu erfahren um sich abzusichern dass die Kindesmutter nichts mehr von ihm will und um ihre Beziehungsprobleme mit ihr zu diskutieren. Daher kommt die schwierige Situation zwischen Mutter und neuer Freundin.
Achos, um mit dem Zug zu fahren ist er zu faul bzw würde er anführen er hat kein Geld dafür, war schon oft die Ausrede fürs Nichtkommen. Aber rauchen kann er und das Geburtstagsgeschenk wäre auch erst das 2. Mal, dass sein Kind was von ihm bekommt (innerhalb eines Jahres!)
Nein,sie hat kein Umgangsrecht. Schon gar nicht wenn sie es erzwingen will. Ich würde da auch nicht nachgeben. Wenn der Vater Interesse an seinem Kind zeigt, den Umgang geregelt nachkommt,so dass das Kind einen Bezug zu ihm aufbauen kann, das eine ganze Zeitlang gut geht,kann man immer noch die Freundin miteinbeziehen. Denn Sie wird ja wahrscheinlich in Zukunft auch mit dem Kind zu tun haben und dann ist die Partnerin dem Kind nicht ganz so fremd.
Die Gründe,die die Freundin da bringt,sind nichtig und total beknackt. Reine Eifersucht ist das und wohl eher die Angst der Freund könnte ja zurück zur Ex gehen.
Tag zusammen soweit habt ihr alle irgrend wo recht doch kann es auch zum verhängnis werden da es gesetze dafür gibt Mal ein kleiner auszug daraus. Grundsätzliches zum Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters Erst seit dem 01.07.1998 räumt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in § 1684 Abs. 1 dem nichtehelichen Kind das Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater ein. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass es dem Kindeswohl dient, mit beiden Elternteilen regelmäßig Kontakt zu haben. Der Vater jedoch hatte bewusst vom Gesetzgeber kein eigenes Recht auf Umgang mit seinem Kind erhalten, obwohl das für andere Bezugspersonen (Großeltern, Tanten, Onkel u.a.) geregelt war. Mit Beschluss vom 09.04.2003 erklärte jedoch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Regelung des § 1685 BGB wegen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, der die Familie schützt, für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste daraufhin das Gesetz bis 30.04.2004 anpassen. Ein Elternteil macht sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig (z.B. erhöhte Fahrtkosten etc.), wenn es entgegen § 1685 Abs. 2 BGB den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind verhindert oder erschwert (BGH 2002Az.: XII ZR 173/00).
hallo wir haben leider auch das problem das die ex von meinem verlobten ihm den kleinen nicht gibt weil er mit mir zusammen ist und sie eifersüchtig auf mich ist weil ich all das habe was sie sich mit ihm erwünscht hat und wir echt seit 7monaten die hölle deswegen durchmachen weil sie keine einsicht zeigt und das obwohl ich ihr nix getan habe! könnt ihr mir helfen was wir amchen können?
du arme , ich mach des seit 5 jahren mit , nicht erst seit ein paar monaten . war erst heute wieder beim anwalt wegen der dreck..... naja genau so ist es bei uns auch , sie will das kind nicht hergeben , weil er eine beziehung hat die ihm glücklich macht . sie hat uns versucht fertig zu machen , mit allen mitteln . bis mein mann gesagt hat , weisst du was , behalt dein kind , mit uns nicht mehr . er hat alles über gericht gemacht,und seit 4 jahren haben wir schon keinen kontakt mehr , weder zur mutter noch zum kind . sogar von seite des jugendamtes hat mein mann recht bekommen , sie haben ihm gesagt hut ab herr..... nicht viele männer machen dies zum wohl des kindes , das jugendamt ist voll hinter uns gestanden . mein mann muss ich dazu sagen , hatte noch nie einen bezug zum kind , also von daher hat er nicht so gelitten wie manch anderer vater vielleicht .
Ich bin nicht die Kindesmutter. Aber das nur am Rande. Dem Kindesvater kommt es allerdings sehr gelegen, dass die Freundin gegen die Besuche ist, denn so hat er eine gute Ausrede zum Nichtkommen und der wird einen Teufel tun sich um ein geregeltes Besuchsverhältnis zu bemühen!