Darf Jugendamt mir die neue Adresse des Kindsvaters verweigern?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, mibo74, das schaut mir mal wieder danach aus, als würde sich das Jugendamt vorsätzlich gegen Kindeswohl stellen. Lass Dir das mal nicht gefallen. Man muss sich das nur mal vorstellen, die Kinder werden vom Kindesvater nicht zurück gebracht. Da bin ich der Meinung wie sweat7. Ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen und den nicht selbst bezahlen. Klage mit Prozesskostenhilfe bzw. die Gegenseite hat die Kosten zu tragen. Es ist auch zu prüfen, ob das Jugendamt bzw. der Staat die Kosten zu tragen hat. Denn es verstößt eigentlich der Pflicht und dem Kindeswohl des Staates. Du hast ein Recht darauf, zu wissen, wo Deine Kinder am Wochenende sind. Zusätzlich empfehle ich Dir noch folgenden Link auf facebook: http://www.facebook.com/groups/177571242306529/245748008822185/ Diese Massenpetition sagt alles über deutsche Jungendämter. Dort kannst Du Dich auch beteiligen. Ich empfehle es dringend. Jugendämter dürfen in Deutschland machen was sie wollen. Sie unterliegen keiner Kontrolle. Die Fälle sollte man alle öffentlich machen. Würde mich freuen, von Dir zu hören, wie es weiter geht. Gruß

mibo74 
Beitragsersteller
 30.11.2011, 21:04

Fakt ist,dass mein Ex vor 7 Monaten mir sämtliche Behörden in´s Haus geschickt hat,als Racheakt. Diese Woche waren wir zum 2.ten Mal vor dem Familiengericht,weil er sich nicht an die Einhaltung der Termine sprich Wochenenden hält. Vom Jugendamt wird er unterstützt,da er selbstständig ist und grad am Umziehen war und ich es doch verstehen müßte,wenn er die Kids nur Sonntag holen könnte. UND - die Kinder haben ein Recht drauf den Vater zu sehen! Dann soll er sie holen wie ausgemacht,von Fr.-bis So. Andernfalls wurde mir mit Aufenthaltsrechtentzug gedroht seitens des JA. Die Kids interessieren ihn nicht viel,er will mich am Boden sehen! Deswegen habe ich mich hier angemeldet,weil es einfach nicht sein kann,was sich da abspielt :-(

Inge3105  01.12.2011, 20:23
@mibo74

Hallo, mibo74, vielen Dank für Deine Antwort. Schreibe mir nochmals auf meine mail-Adresse. Vielleicht kann ich Dir weiter helfen, wenn Du mir eine Kontaktmöglichkeit mitteilst. Ich melde mich dann. Gruß, Inge

Das JA unterliegt dem Datenschutz und darf die Adresse nicht rausgeben. Der Vater muß sie aber rausgeben, notfalls mit Gericht. Mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun.

mibo74 
Beitragsersteller
 30.11.2011, 15:36

Datenschutz okay und wenn sie mal nicht Heim kommen? Wochenends hat ja das JA zu. D.h.ich muß als Mutter in dem Unwissen bleiben,wohin meine Kinder jedes 2.Wochenende gehen.

carsten1979  30.11.2011, 16:39
@mibo74

Der Vater muß die Adresse nennen.

Ganz wichtig ist, diese Sache zu klären. Hol dir Verstärkung von einer Freundin oder von wem auch immer! Kopf hoch

Wenn deine kinder zu ihrem vater gehen musst du ja wissen wo die kinder überhaupt sind, und wo diese hingehen und darum musst du die Adresse schon kennen, oder? Aber ich würde das mit einem Anwalt klären, an der Sache ist doch definitiv was faul!! Lass dich nicht unterkriegen! Ich wünsche dir ein gutes Gelingen! Lg sweat7

mibo74 
Beitragsersteller
 29.11.2011, 18:26

Genau mein Denken. Klar,kriegt das mein Anwalt raus....finde es aber trotzdem unverschämt vom JA

carsten1979  30.11.2011, 11:44
@mibo74

Mein Sohn hatte vor 10J. umgedreht den Fall, das seine Ex mit seinem Kind zum neuen Lover gezogen ist. Das JA durfte die Adresse nicht rausgeben. erst als ein Brief vom anwalt meines Sohnes kam rückte sie die Adresse raus.