Wegen btmg das jugendamt informiert. Was nun?
Hallo, Letzten monat hat die kriminalpolizei bei uns wegen meinem lebensgefährten eine hausdursuchung wegen btmg gemacht. Wir wohnen zusammen mit meiner 4 jährigen tochter. Es wurde auch eine große menge an drogen gefunden. Da es in der küche offen zugänglich war, wurde das jugendamt informiert. Das jugendamt will jetzt ein gemeinsames gespräch mit mir darüber besprächen. Ich selber habe nichts mit drogen zu tun und habe sehr große angst um meine tochter. Was kommt auf mich zu, wird das jugendamt mir mein kind wegnehmen wollen? Ich bitte um hilfe. Mit freundlichen grüßen
5 Antworten
Natürlich hast du was mit Drogen zu tun!
Sie lagen offen in deiner Wohnung rum. das ist mehr als fahrlässig.
Wenn dir dein Kind lieb ist, dann zeig dich einsichtig das das Mist war und sorge dafür das das nicht mehr vorkommt!!
Entweder dein Lebensgefährte hört mit dem Mist auf oder er zieht aus.
Werdet ihr noch mal erwischt, dann kann es echt sein, das man dir das Kind wegnimmt
Alkohol ist auch eine droge und liegt bei den meisten often rum...
naja erstmal soll es ja ein gespräch geben. du solltest dir aber überlegen, ob dein lebensgefährte zu dir passt wenn er dir drogen in die wohnung schleppt und diese auch noch frei zugänglich sind. 4jährige haben einen grossen entdeckerdrang. daher auch medikamente immer kindersicher verstauen.
Drogen sind medikamente... Es gibt da keinen unterschied
Wenn die Drogen so offensichtlich bei Euch lagen, mußt Du doch auch davon gewußt haben? Das Jugendamt wird Dir Auflagen erteilen, die Du einhalten mußt.
Das glaubt Dir kein Mensch. Vielleicht wäre es für Deine Tochter in einer guten Pflegefamilie besser.
Ich habe davon nichts gewusst da er das abends heim gebracht hatte als wir (meine kleine und ich) schon geschafen haben. Ich wusste bis dahin nicht mal das er was damit zu tun hat wir wohnen erst seit einem monat zusammen
Was für auflagen wären das z.b.
Kann schon sein das das Jugendamt dir deine Tochter wegnehmen möchte, so schnell geht das aber nicht, erst muss das Familiengericht darüber entscheiden. Was auch sein kann ist, sie von dir verlangen, das dein Freund aus der Wohnung auszieht. Ggf. musst du auch nachweisen das du selber keine Drogen nimmst. Auf jeden Fall würde ich dir empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Es könnte möglich sein dass du wegen Drogenbesitz in den Knast und dein mann auch.Deshalb könnte deine 4 jährige tochter ins jungendamt.Versucht ein gespräch mit der Kripo und dem jugendamt und bitte das du bei deiner tochter bleiben darfst.Dein mann wirst du wohl nicht schnell wieder sehen.Welche drogenarten waren es?
Ne wegen 4 gramm gras ruiniert die polizei vllt dein berufsleben steckt dich aber nicht in den knast