Woher weiß das Jugendamt das sie schwanger ist und wie erfährt es von der Geburt?
Also meine Freundin wurde schwanger. Schon im 3.Monat bekam sie nen Termin beim Jugendamt,da die ihr das Kind wegnehmen wollten.Woher wussten sie von der Schwangerschaft? Arzt kann ja nit sein,da besteht Schweigepflicht.Könnten die das von der Pro familia wissen? Naja jedenfalls als das Kind geboren wurde sagte ihr die Krankenschwester,dass sie es nicht mit heim nehmen dürfe,dass das Jugendamt das sagte.Aber woher erfuhren sie überhaupt von der Geburt? Ärzte haben doch eigentlich Schweigepflicht und sie ist VOLLJÄHRIG.
11 Antworten
also das jugendamt hat sowohl kontakt mit den Krankenhaus..soweit ich das weiß aber wenn du sagst das sie im 3 monat schon eingeldaden wurde muß ja auch jemand anderes noch mit dahinter stecken familie freunde etc
ja schon aber in ausnahmen nicht...
und welche ausnahmen
Vielleicht hat jemand dort angerufen und sie schlecht gemacht. Von allein melden die sich nicht. Hat sie das Kind denn jetzt bei sich? Wenn nein und wenn es keine triftigen Gründe gibt, warum es ihr weggenommen wurde, soll sie sich einen Anwalt nehmen. Und sich bloß keine Angst machen lassen vom Jugendamt. Die merken nämlich, mit wem sies machen können. Wenn es Gründe gab für die Wegnahme kann sie das Kind sicher zurück bekommen, wenn sie eine Familienhilfe annimmt oder in ein Mutter-Kind-Haus geht.
ne die bekam die kinder nemme hat nen anwalt war vor gericht,aber das jugendamt hat eben leider mehr macht. und familienhilfe wollte sie aber die meinten das reicht nit und mutterkindhaus hhält sie nit aus
Was gibts denn da nicht auszuhalten? Sie hätte ihr Kind bei sich! Sorry, aber sowas verstehe ich nicht.
soviele leute um sich herum,immer kontrolliert werden,da gibts genug
naja, ich denke wenn ihr das kind weggenommen werden sollte (bzw. wurde) dann gibt es sicher gute gründe. einfach so nimmt man einen säugling nicht von der mutter weg. ich bin mir da nicht sicher mit der schweigepflicht. der arzt muss schon schweigen, aber ich denke wenn es wirklich für das wohl des kindes ist, dann darf auch der arzt was sagen.
Ja, genau besteht eine erhebliche Gefahr für eine Person z.B. Kindeswohlgefährung, darf die Schweigepflicht gebrochen und eine zuständige Einrichtung/Behörde informiert werden.
aber woher sollten die im krankenhaus wissen ob eine gefährdung besteht
Also habe ich das jetzt richtig verstanden, dass sie bereits Zwillinge hat, sie mit denen in ein Mutter-Kind-Heim sollte (vom Jugendamt aufgrund schwieriger Umstände angeordnet) und dort nicht blieb? Dann ist mir ehrlich gesagt klar, wenn sie von Seiten des Jugendamtes "unter Beobachtung" steht. Niemand bekommt aus Spaß Auflagen vom Jugendamt. Es fällt mir auch sehr schwer zu akzeptieren, dass man "einfach so" einer Mutter den Säugling wegnimmt. Da ist doch noch weit mehr. Oder?
ja aber sie können ihr doch ne familienhelferin geben um es zu versuchen und nit direkt die wgnehmen sau assi
Nicht unbedingt, wenn es Umstände gibt - die Du ja nicht nennst -, die für das Kind ungewisse und möglicherweise gefährliche Situationen bedeuten. Trinkt sie, nimmt sie Drogen, hat sie einen gewälttätigen Partner, ist sie psych. sehr gestört und ev. unberechenbar, unfähig ihr eigenes Leben zu organisieren etc. ???
Nicht unbedingt, wenn es Umstände gibt - die Du ja nicht nennst -, die für das Kind ungewissene und möglicherweise gefährliche Situationen bedeuten. Trinkt sie, nimmt sie Drogen, hat sie einen gewälttätigen Partner, ist sie psych. sehr gestört und ev. unberechenbar, unfähig ihr eigenes Leben zu organisieren etc. ???
also sie trank früher,mit 17 und als sie schwanger wurde war sie 18.also is das schon zu ihrer SW 1 jahr her. und drogen nimmt sie keine.den partner hat sie verlassen für ihre kinder aber sie bekommt die trotzdem nit wieder sau assi. und ne is sie nit sie is normal kann ihr leben organisieren wohnt alleine
naja die gründe finde ich echt erbärmlich also es waren zwillinge und wegen ihrer vorgeschichte und sie dachten es is ne überforderung aber im krankenhaus(da musste sie noch 2 wochen bleiben mit den kindern) versorgte sie die kinder ja auch selber,also wars ja keine überforderung und wegen der vorgeschichte das is doch vergangenheit.anscheinend hatte das jugendamt schon während ihrer schwangerschaft bescheid gesagt das die ärzte ihr die kinder nit mitgeben sollen,aber dürfen die das so einfach?
Nein, dürfen die nicht. Aber wenn es vor Gericht geht und das Familiengericht so entscheidet, dann schon. Und außerdem hast du ja weiter unten geschrieben, dass sie die Auflagen (Mutter-Kind-Haus) nicht erfüllt hat, um ihr Kind bei sich zu behalten.
ich kenn mich da nicht ganz so gut aus, aber was ich weiß dürfen sie es nicht so einfach. also wenn jemand aus der familie oder dem bekanntenkreis etwas gesagt hat, dann muss das schon übertrieben gewesen sein, wenn es nur so ein "harmloser" grund is. überforderung gibt es in meinen augen nicht, weil man vom amt ja auch hilfe angeboten bekommt. und das amt sollte sich ja vorher mal selbst davon überzeugen dass sie eine angeblich schlechte mutter ist.
Die Hilfe wollte die Mutter nicht.
Aaaalso, die HIlfe die vom Jugendamt angeordnet wird (§27 KJHG) sollte immer so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig sein. Wenn das JA hier eine Familienhilfe als nicht mehr ausreichend empfand, dann können sie anordnen was sie wollen. Mit Recht. Dort arbeiten Leute, die sich damit auskennen und einschätzen können, was vor sich geht! Und ich habe noch nie von einem Fall gehört, bei dem das JA bereits im 3ten Monat gesagt hat, dass die Kinder weg genommen werden. Das ist totaler Unsinn. Für so etwas muss eine Kindeswohlgefährdung vorliegen und die muss nachgewiesen werden und das geht schlecht, wenn das Kind noch nichtmal auf der Welt ist. Und du schreibst immer wie asi irgendwas ist, was DIE machen. ICh finde es asi, wenn man ein Mutter-Kind-Heim angeboten bekommt als Hilfe zur Erziehung und man das "nicht aushält". Das Leben ist nicht immer ein Zuckerschlecken. Wenn sie es nicht aushält in so einem Heim zu wohnen, dann bekommt sie es wohl nicht hin, 3 Kinder (es waren doch Zwillinge und das neue Kind oder) zu versorgen! Und wenn sie diese HIlfe nicht annimmt, hat auch hier das JA das Recht die Kinder anders unterzubringen. Und das machen die nicht aus Boshaftigkeit.
Ebenfalls denke ich, dass es gut ist, dass das KH Angaben an das JA macht, denn in den letzten Jahren ist dieser Bereich so sensibel geworden, durch die vielen Misshandlungs-, und Missbrauchsgeschichten.
Außerdem erfolgt immer bei der Geburt eine Meldung an das Standesamt. MAcht meißt das Krankenhaus, darin wird auch festgelegt wie das Kind heißen soll etc. Und (da bin ich mir nicht 100% sicher) könnte das JA auch angerufen haben. FALLS die Geschichte überhaupt so ist, wie du es sagst, denn wie schon geschrieben: Teilweise sehr unglaubwürdig!
wenn die ihr das kind weggenommen haben, ist sie schon irgendwo oder mehrmals gelistet. auch bei ärtzten und " pro familia " . wenn es um so etwas ernstes geht, müssen ärtzte bescheid geben. dabei geht es nur darum dass sie ein kind erwartet, nicht darum wie er sie untersucht oder was es für krankheiten gibt.
ja aber die dürfen doch eigentlich keine meldung machen
ja kann sein. aber die vom krankenhaus haben doch schweigeplicht?