Schwanger mit 16.. Jugendamt will das Kind wegnehmen..
Hallo, alle zusammen. Ich bin in der 7. Schwangerschaftswoche. Ich selber bin 16 Jahre alt und der Vater meines Kindes ist 21. Nun habe ich ein wichtiges Anliegen. Ich hatte ab meinem 5. Lebensjahr mit dem Jugendamt zu tun, da mein Vater gestorben ist. Mit 12 bin ich auf die Schiefe Bahn geraten.. Wohngruppen,Pflegefamilien und mit 14 in eine geschlossene Unterbringung mit Beschluss für 1 Jahr. Mit 16 durfte ich wieder nach Hause. Mein Freund und ich sind jetzt fast 8 Monate zusammen. Das Jugendamt meinte aber, als ich nachhause gekommen bin, das sie mir mein Kind, sofern ich unter 18 eins bekommen würde, mir wegnehmen. Jetzt ist meine Frage.. darf das Jugendamt nach der Geburt einfach kommen und das Kind mitnehmen? Kann ich als Mutter und er als Vater irgendwie dagegen angehen? Oder können unsere Eltern was dagegen tun?! Danke schon mal im vorraus.
11 Antworten
Selbst, wenn das Jugendamt so eine Aussage gemacht haben sollte, geht das nicht so einfach.
Wenn deine Eltern zu dir stehen und helfen, hat das Jugendamt keinerlei Grund, das Baby von dir wegzunehmen. Dafür braucht es gewichtige Gründe und das Gericht müßte es absegnen.
Deine Eltern können das Sorgerecht beantragen. Es kommt in deinem Fall wirklich auf deine Eltern an.
Steht dein Freund auch zu dir und dem Baby?
Hi,
wenn das Jugendamt Zweifel hat, dass es dem Kind bei dir gut gehen würde, können sie das. Der Vater kann versuchen das Sorgerecht zu bekommen.
Ist natürlich doof, dass du mit 12 auf die schiefe Bahn geraten bist, mit 16 nach hause konntest und gleich schwanger wurdest. Du bist unter Beobachtung, mehr als alle anderen.
Deine Eltern können auch versuchen das Sorgerecht zu bekommen.
Wenn man mit unter 18 ein Kind bekommt, bekommt man nicht das Sorgerecht und das Kind kommt in die Obhut des Jugendamtes. Für gewöhnlich wird das Kind dann bei der Mutter gelassen, weil das Jugendamt kein Interesse daran hat, Kinder von den Eltern zu trennen, es sei denn es besteht eine Gefahr für das Kindswohl.
Das Sorgerecht kann dan vom leiblichen Vater, wenn der Ü18 ist, oder den Großeltern beantragt werden, ob sie es bekommen ist eine ganz andere Sache.
Aber wenn das Jugendamt befindet, dass man sich nicht ums Kind kümmern kann und für das Kind womöglich eine Gefahr dasrtellt, dann darf und muss das Jugendamt das Kind erstmal weg nehmen, bis man sein Leben auf die Reihe bekommen hat. Mit 18 kann man dann das Sorgerecht bekommen, sofern es für das Kind keine Gefährdung gibt.
Entscheidungen fällen nur Gerichte und nicht das Amt. Zwar kann sich das Jugendamt darum bemühen Sorgerecht und Obhut übernehmen zu können, aber das Amt muss eine Begründung abgeben! Der Richter entscheidet.
Hmm schwierig da du minderjährig bist und du keine eigene wohnung hast denk ich mal oder? Wohmst mit deiner mama noch zsm? Wenn ja dann hat das jugendamt die vormundschaft für das kind da du noch keine 18bist und arbeitest du? Ausbildung? Wenn nichts von beidem dann wirds schwierig weil du einen festen wohnsitz haben musst auch berufstätig das die halt sehn das du au für das kind sorgen kannst aber wegnehmen werden sie das nicht sie dürfen das kind nicht der mutter entziehen weil das kind die bindung zur mutter haben muss das wissen die schon das machen sie nicht da bin ich mir sicher aber deine mutter kann auch die vormundschaft beantragen dann hat deine mama das sorgerecht für dein kind und du siehst es jeden tag musst mit deiner mama schwätzen und dein freund is ja der vater da Kann man schon was machen versuch es so
Die große Frage ist kannst du für dein Kind sorgen und ihm die Sicherheit geben die es braucht?
Wenn man eine schwierige Vergangenheit hat dann reagieren Jugendämter meistens sehr gereizt, du musst dich erstmal beweisen und mit dem Amt reden.