Darf das Jugendamt mir mein Kind wegnehmen weil ich katzen habe?
12 Antworten
Grundlegend erst einmal NEIN.
Aber nur weil du Katzen hast die als Haustiere gehalten werden dürfen, und alles andere tatsächlich in Ordnung ist kann man dir dein Kind nicht wegnehmen, dafür muss eine ausschlaggebende und vernünftige Begründung vorhanden sein!
ABER wenn die Katzen eine Gefahr für dein Kind sind, bzw sein/ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit bedroht ist, oder die Entfaltung/Entwicklung deines Kindes durch die Katzen massiv gestört ist oder wird, dann könnte man dir dein Kind schon weg nehmen.
Dies könnten einige Beispiele dafür sein: (Bitte nicht als Vorwürfe betrachten sondern als Beispiele und Erläuterungen)
- Allergie auf Katzen das Kind leidet konstant unter den Tieren und es wird keine oder nur ungenügend Abhilfe geschaffen.
- Mangelnde Haushaltshygiene, wenn etwa die Haltung der Katzen nicht Arten gerecht ist und/oder gesundheitsgefährdende Hygiene Bedingungen sich entwickeln oder bereits bestehen.
- Mangelnde Fürsorge, dem Kind wird nicht ausreichend Fürsorge geschenkt. Es muss sich bei der Zuwendung praktischen den Katzen unterordnen, ob dies jetzt Finanzieller Natur ist oder Emotionaler Natur, bzw zwischenmenschlicher Natur.
- Das Kind wird stark vernachlässigt, es ist unterernährt oder leidet an gesundheitlichen Problemen körperlicher oder seelischer Natur da die Aufmerksamkeit, und/oder die Finanzen primär den Kartzen zugute kommt.
- Es werden Großkatzen gehalten, die aufgrund ihrer Größe und Natur eine Gefahr für das Kind darstellen könnten.
Es gibt sicher noch weitere Beispiele, deine Frage ist aber leider so unspezifisch dass es kaum möglich sein wird dir eine zufriedenstellende Antwort zu liefern.
Das kommt auf die Anzahl der Katzen an und die dementsprechende Sauberkeit bei der Haltung. Aber schliesslich kann man die Katzen abgeben, bevor man seine Kinder verliert.
Katzen sind liebevolle Tiere und gut für Kinder,
Gefahr ist nur bei einer Allergie auf die Haare, oder bei kleine Kinder die den Kot essen oder die Katze könnte sie im Schlaf ersticken also wenn sie sich auf das Baby legt. Aber bei große Kinder kann nichts passieren.
Wohl kaum, das Jugendamt kann und muss aber, falls in der Familie Misstaende herrschen, beim Gericht die Wegnahme der Kinder beantragen. Mit der Katzenhaltung an sich hat das aber nichts zu tun. Vielmehr kann man Katzen artgerecht und sauber halten oder eben nicht. 10 verwahrloste Katzen auf 60 qm, wo ueberall Urin und Kot rumliegt, ist sicher keine geeignete Umgebung fuer ein Kind, da hat das Jugendamt zum Schutz des Kindes zu handeln.
Waere wirklich der Besitz von Katzen ein Grund, dann gaebe es ja keine Eltern mehr, die Katzen haben, ich kenne aber einige davon selbst.
Welche Umstaende in diesem Fall vorliegen, wissen wir nicht. Aber allgmein gesehen ist die Antwort wohl nein.
Mit Sicherheit nicht. Aber wenn das Jugendamt sich einschaltet, muß eine Anzeige von irgendeinem Amt oder Nachbarn vorliegen. Das Veterinär-oder Ordnungsamt kann z. B. eine Begutachtung vornehmen und wenn dann Deine Kinder aus dem Futternapf essen müssen, schreitet natürlich das Jugendamt ein. Also wenn Du genaue Antworten möchtest, mußt Du schon ein bißchen näher erklären, wie Du darauf kommst.