Anonyme Anzeige beim Jugendamt

10 Antworten

Dafür brauchst Du einen richterlichen Beschluss und ich glaube nicht, das das Jugendamt die Nummer angezeigt bekommt. Wie Du schon schreibst, Polizei ist klar. Hast Du denn keinen Verdacht? Nachbarn, sogenannte Freunde etc.

KlarabellaII 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 17:47

Hallo und danke für deine Antwort! Ja wir hatten jemand in Verdacht aber dieser hat sich in Luft aufgelöst, denn es war eine Dame die kennt uns gar nicht weiss nicht mal unsere Adresse! Sie war nur irgendwo und hat es gehört, dass wir unsere fünf jährige Tochter scheinbar misshandeln! Erst als das Jugendamt beim Kindergarten angerufen hat haben sie unsere Adresse bekommen!

Sei doch froh, dass eine Person nicht die Augen verschliesst, wenn sie von einem angeblich misshandelten Kind hört, sondern Etwas unternimmt. Sie konnte nicht beurteilen, ob die Vorwürfe zutreffend waren, also hat sie die Behörde informiert. Das war das einzig Richtige, was sie tun konnte. Und dafür willst du sie anzeigen?

Sieh es doch mal so: Sie hat sich darum gekümmert, dass es Eurem Kind gut geht.

a) Das Jugendamt kann keine unterdrückten Telefonnummern auslesen.

b) Anzeige zu erstatten ist aussichtslos, falls damit die Herausgabe von Adressen usw. verbunden ist. Es gibt entsprechende Urteile, nach denen das Jugendamt die Daten der "Denunzianten" berechtigt nicht mitgeteilt hat. Nur in offensichtlichen Fällen übler Nachrede, etwa wenn die Behauptungen immer wieder gemacht wurden und ganz eindeutig in schädigender Absicht erfolgten, kann im Rahmen eines Strafverfahrens eine zeugenschaftliche Vernehmung durchgesetzt werden. Mir selbst ist nur 1 Fall bekannt, der nun wirklich sehr krass war.

Das Jugendamt kann seinen Schutzauftrag bei gleichzeitiger Offenbarung der mitteilenden Person nicht wahrnehmen. Das ist der Grund, weshalb Gerichte Klägern die begehrte Auskunft verweigerten.

c) Das Jugendamt geht auch anonymen Mitteilungen nach, sofern es sich um Kindeswohlgefährdungen handeln könnte.

Eine anonyme Anzei ist , natürlich, möglich (Auc hwen ndas andre Leute hier anders sehen).

In eurem Fall ist eine Anzeige aber wohl eher sinnfnrei. Vor allem ist schon mal der Tatbestand der üblen Nachrede zweifelhaft, da es nur dem Jugendamt gegenüber behauptet wurde.

Falsl es doch verfolgt wird, würde es vermutlich wegen mangelndem öffentliche Interesse niedergeschlagen, undes würde vermutlich auf den Weg der Privatklage verweisen. Also ein Prozeß auf eure Kosten. Was dann vermutlich nicht mehr als zu einer Verwarnung führen würde

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Puuuh, ich behaupte mal, das Jugendamt geht keinen anonymen Hinweisen nach. Der Anrufer musste sich zu erkennen geben, ihm wurde aber Anonymität zugesichert. Insofern glaube ich nicht, dass das Jugendamt Dir die Nummer geben wird.

Überleg halt mal, wer etwas gegen Euch haben könnte. Oder erzähl überall herum, dass Du die Nummer vom Jugendamt bekommen wirst. Mal sehen, wer dann nervös wird...

KlarabellaII 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 17:44

Die Dame sagte, dass es eine Frau war, die nicht einmal unsere Adresse hat und dass sie wo war, da haben es die Leute erzählt! Also die gesagte Dame kennt uns gar nicht! Das Jugendamt hat dann im Kindergarten angerufen und hat so unsere Adresse rausbekommen!