termin beim Jugendamt - Beistand möglich?

3 Antworten

Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme eines Beistands ist für Verwaltungsverfahren in SGB 10, §13 Abs. 4 garantiert, auch ein Protokoll muss von Amts wegen erstellt werden.

Bei einfachen Gesprächen kann man eine Person des Vertrauens mitnehmen, diese sollte niemals als "Zeuge" auftreten müssen, und darf sich nicht in ein Gespräch einmischen.. sondern nur zuhören/mitschreiben..ob die vom JA zustimmen hängt immer von dem ab was besprochen werden soll

Mandrinio  15.07.2014, 15:39

Wenn ich der Kommunikation aus irgeneiner Hemmnis nicht mächtig wäre, würde ich auch jemanden mitnehmen, der alles bezeugt. Und nicht abwimmeln lassen, zur Not den Termin bis Klärung verschieben oder Vorgesetzten herbeirufen lassen.

himako333  15.07.2014, 17:32
@Mandrinio

jo, sollte man machen , schon wenn wenn man nervös ist

bei Einzelgesprächen.. JA mit Mutter ..ist es klar Vertrauensperson muß zugelassen werden :)

aber ...ich habe gerad gelesen es geht um ein Gespräch wegen der Kinder im Beisein vom Vater, denke da FS nicht personensorgeberechtigt ist, es sicher um sensible Thema geht, könnte in dem Fall der außenstehende Onkel abgelehnt werden..denn das JA vertritt ja die Kinderinteressen und evtl. sieht es das JA so..eine positive Gesprächsatmosphäre kann dann nicht hergestellt werden .. und lehnt dann die Person des Vertrauens ab ... ?????!!!! m.l.G.

Mandrinio  15.07.2014, 18:04
@himako333

bestimmt sogar.. werden die das versuchen.

Da liegt ja das Problem. Wenn zB die Frau nicht so redegewandt ist und sich leicht beeinflussen lässt wird sie dann sofort zum Spielball der Anwesenden und verliert alle Glaubwürdigkeit. Gerade deswegen braucht sie Stärkung durch jemanden, den sie vertraut. Ich kann nur raten, dem Gespräch (Verhör) ohne die gewünschte Zusatzperson fern zu bleiben. Also nicht das Zimmer betreten, bis Einlass gewährt wird.

himako333  15.07.2014, 19:05
@Mandrinio

Hallo Mandrino,

vielleicht mit Anwalt könnte sich lohnen, denn die sind doch als Verschwiegen.. zur Verschwiegenheit verpflichtet, da könnte der Ex dann wohl nicht mit Einwänden durchkommen .. oder .., ich mein wenn sie ihm den Auftrag gibt für sie zu antworten.., denn wenn sie nicht hingeht.. kann sich das doch gegen sie wenden :(

naja? ,ist gerad son Gedanke gewesen.

wünsche Dir erstmal einen schönen Abend, m.l.G. ;)h

Die bisherigen Antworten scheinen sich einen Termin stets als Streitgespräch vorzustellen. Dem ist jedoch in aller Regel nicht so. Die Mitarbeiter sind an einer entspannten Atmosphäre interessiert, weil ihnen damit die Arbeit erleichtert wird. Sich zu einigen, ist das stete Bestreben in solchen Gesprächen. Natürlich, klappt nicht immer, vor allem in Fällen von Kindeswohlgefährdung.

Die Vorstellung, dass ein Beistand stets hilfreich ist, teile ich nicht. Dieser Beistand unterliegt nicht der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Er wird eventuell Dinge erfahren, die ihm so interessant erscheinen, dass er sie nicht für sich behalten will, sondern dem sozialen Umfeld mitteilt. Muss nicht so kommen, will aber bedacht sein. Wo es ganz kritisch wird, das sind die Gespräche mit Minderjährigen. Besonders diese bringen schon mal mehrere Freunde mit und wollen sie am Gespräch beteiligt sehen. Das wird regelmäßig im Hinblick auf die elterlichen Rechte abzulehnen sein. Auch deren Daten sind zu schützen. Ein Beratungsgespräch kann in einem Jugendamt nun mal schlecht ohne Bezug auf die Eltern geführt werden.

Es ist übrigens nicht so, dass der Beistand sich nicht einmischen darf. Er darf nicht das Gespräch stören, will ich mal sagen. Falls also jemand mit Alkoholfahne auftritt, kann dies ein Hindernis sein. Beschimpfungen und unkritische Parteinahme, die auch schon mal vorkommen, müssen jedoch nicht hingenommen werden. Allerdings sind Sozialarbeiter Kummer gewöhnt und nicht zimperlich.

Wir erfahren nichts über die Gründe, welche die Freundin ängstigen. Warum thematisiert sie ihre Hemmung nicht mit der Mitarbeiterin des Jugendamtes darüber?

sicher, immer mit Einverständnis des Betroffenen.. mündlich reicht

Mandrinio  15.07.2014, 15:17

deine Freundin muss sich nirgends alleine "verhören" lassen, darauf kann sie immer bestehen.

Mandrinio  15.07.2014, 15:28
@Mandrinio

die gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch

Begleitung ist: (§ 13 Sozialgesetzbuch X – SGB X) Mit Ihrer Einwilligung darf Sie eine Person Ihres Vertrauens bei allen Behördengängen begleiten. Die begleitende Person ist durch dieses Gesetz legitimiert, vertrauliche Informationen, wie persönliche bzw. Sozialdaten während der Begleitung zu erfahren.

Ein Abweisungsgrund, aus Datenschutzgründen, ist sachlich falsch.

Da es sich um ein Grundrecht handelt, darf die Behörde das Recht auf Begleitung nicht einfach verweigern, allerdings können Gründe in der Person des Begleiters liegen, wenn es zu solchen Problemen beim Amt kommt.

Mit einer Vollmacht von Ihnen kann diese Person Sie auch vertreten.

Kommunikative Begleitung (Zeugenschaft)

• Stärkung des Selbstvertrauens der Betroffenen Person

• Aufbrechen eines Kommunikationsproblems durch Anwesenheit oder Mediation

• Zeugenschaft auch durch Gedächtnisprotokoll

Verhandelnde Begleitung

• Vorbringen eines Anliegens für den Betroffenen, wenn dieser dazu nicht in der Lage ist

• Anbieten von Erläutern von Entscheidungsvarianten, die für den Betroffenen Lösungen darstellen

• Darlegen berechtigter Ansprüche und auf den Einzelfall bezogene Erläuterungen

DerOnkel123 
Beitragsersteller
 15.07.2014, 15:29
@Mandrinio

Auch nicht wenn der Kindesvater da mit drin sitzt...

Der Typ macht ständig Stress obwohl es überhaupt nichts zu beanstanden gibt. Jetzt dürften nur alle Beteiligten zum "Verhör".... Sorry für die Rechtschreibung. Schreibe vom Smartphone aus..

DerOnkel123 
Beitragsersteller
 15.07.2014, 15:38
@Mandrinio

Aber was ist wenn es ein Termin ist den der Vater des Kindes angeleiert hat und es um das Kind geht. Darf ich als aussenatehender trotzdem als beistand fungieren?

Mandrinio  15.07.2014, 15:51
@DerOnkel123

ja, sicher.. die Mutter darf ja auch mitsprechen

Mandrinio  15.07.2014, 16:00
@DerOnkel123

Wie gesagt, ihr müsst diesen Verbrechern immer vor Augen halten, daß ihr ein Recht auf Beistand und Begleitung nach dem Sozialgesetzbuch habt, ansonsten platzt der Termin. Im Notfall seid ihr eben verlobt, um die Sache drastischer zu formulieren.