Sorgerecht: Kindsvater ist obdachlos somit nicht auffindbar. Deshalb wurde Gerichtstermin abgesagt. Was soll ich tun? Womit muss ich rechnen?
Hallo ihr lieben, vieleicht hat jemand eine ähnliche Situation durchgemacht oder einfach Erfahrung darin. Meine Situation ist wie folgt: Ich habe vor Ca. 1 1/2 Monaten einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt und von vornerein auch schon reingeschrieben das der Kindesvater OFW (ohne festen Wohnsitz) ist. Nun hat das Gericht ermittelt wo er Wohnen soll, nur ist die Adresse unsere Ehemalige Wohnung welche schon seit Monaten gekündigt war. Selbstverständlich kam der Brief zurück. Sodass das Jugendamt ermittelt hatte und die Adresse des Exmannes seiner Mutter rauskam, wo das Gericht dan dort die Ladung geschickt hatte und oh wunder der Brief kam zurück. Nun hab ich eine Abladung erhalten für den Gerichtstermin, in dem stand:
In der Familiensache betrefend des Minderjahrigen Kind XXXXXXXXXXX geboren XXXXXX: Der Termin am XXXXX (Erörterungstermin) wird aufgehoben.
Grund: Bislang wurde eine Zustellung an den Kindesvater nicht möglich, da dieser auch unter der vom Jugendamt angegebenen Adresse " bei XXXX" nicht erreicht werden konnte. Der Gericht wird deshalb zunächst die Polizei sowie den Rentenversicherungsträger um Mitteilung bitten, ob dort die aktuelle Adresse bekannt ist. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.
So nun meine frage. Was passiert wen er nicht gefunden wird, womit muss ich rechnen?
danek in Voraus :)
4 Antworten
Wenn er GAR nicht gefunden wird und entsprechend nicht kontaktiert werden kann, dann wird dir das alleinige Sorgerecht recht flink zugesprochen werden. Die zusätzliche Prüfung durch Rentenversicherung/Polizei ist eigentlich nur reine Formsache (selbst wenn er auftreten kann: ohne festen Wohnsitz würde so oder so entschieden werden dass das Sorgerecht dem verbleibenden Elternteil zugesprochen wird, solange da nichts gravierendes dagegen spricht (Umangs/Besuchsrecht natürlich nicht ausgeschlossen)
nein es wird nicht flink zugesprochen - es wird garnichts passieren. sie nennt nicht einen grund für asr.
es passiert auch nichts, wenn er nicht gefunden wird. da du keinen grund für alleiniges sorgerecht nennst: schwerste misshandlung oder schwerster missbrauch - würde dir bei der erörterung eh nur erläutert werden, dass die sache für dich durch ist und nichts in richtung asr passieren wird.
nenne einen grund womit dir asr vorteile bringen würde? taucht der vater auf und fordert umgangsrecht dann hat er das und würde in seiner zeit alles im rahmen seiner alleinigen alltagssorge entscheiden.
wird kv also nicht gefunden, passiert das gleiche als wäre er anwesend - garnichts, da du keinen grund für asr nennst.
Dann musst Du damit rechnen, dass Du die alleinige Sorge erhältst.
Dann gibt es noch die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung. Dauert dann bedauerlicherweise alles deutlich länger.
was passiert dan da genau? Weil es ist so das er in einer anderen Stadt "zu hause ist" und ich zuvor in in meine Heimatstadt gezogen bin mit meinem Kind. Ist das dan denoch möglich?