Darf jemand Besuch in meine Wohnung mitbringen?
Hallo .... ich habe mit meinem damaligen Freund eine gemeinsame Wohnung. Diese dürfen wir leider erst durch die Kündigungsfrist im Februar nächsten Jahres verlassen. Seit einigen Wochen hat er eine neue Freundin und bringt sie immer regelmäßig mit in unsere Wohnung. Da es mich sehr verletzt und ich nicht weiß wie ich darauf reagieren soll , bin ich vorrübergehend bei einer Freundin eingezogen. Da viele meiner Sachen in der Wohnung stehen, fahre ich ab und zu in die Wohnung um sie mir zu holen. Eigentlich immer wenn ich da bin, hat mein ex freund seine neue Freundin da. Er schläft mit ihr in unserem Bett, sie hatte sogar ein Shirt von mir an :-( Jetzt stellt sich mir die Frage ... Darf er sie überhaupt mit in die Wohnung nehmen, obwohl ich das nicht möchte? Und zur Info wir beide sind Hauptmieter ... ich hoffe ihr könnt mir helfen!
8 Antworten
Ich bin da anderer Meinung wie meine drei Vorgänger. Ihr habt eine gemeinsame Wohnung, wahrscheinlich um (vielleicht irgendwann) einmal eine Familie zu gründen. Nun hat dein Freund eine Andere. Dein Freund hat die gleichen Rechte wie Du. Er kann Freunde und Bekannte einladen, solange der gemeinsame Wohnungsfriede erhalten bleibt. Wenn er nun eine neue Freundin mitbringt und in deiner Anwesenheit zeigt, dass nun die Neue deine Stelle einnehmen sollte statt deiner, ist das verletzend. Der Wohnfrieden ist erheblich gestört, Verursacher dein Freund und die Neue. Ich an deiner Stelle würde es deinem "Mitbewohner" verbieten, diese Frau in die Wohnung zu bringen, dieses Recht hast Du. Wenn nicht, kannst Du das auch wegen "seelischer Grausamkeit notfalls gerichtlich durchsetzen. Oder du einigst dich mit ihm, dass er die Mietkosten alleine bis zur Kündigung trägt. Aber mach das schriftlich. Dass die Neue einfach ohne deine Erlaubnis an deine Sachen geht, ob Kleidung oder andere Sachen und für sich nutzt, geht schon gar nicht. Gib ihr eine schriftliche Unterlassung und lass diese unterschreiben. Wenn Du sie danach ertappst, dass sie wiederum deine Sachen unerlaubt nutzt, macht sie sich strafbar. Vor allen Dingen kannst du bei einer Anzeige leichter Schadenersatz durchsetzen und sie kann sich nicht darauf berufen, dass dein Freund ihr erlaubt hat, diese Sachen zu benutzen. Kann auch deine Kaffeetasse sein oder Zahnbürste.
Solange er sich "heimlich" mit der Neuen in der gemeinsamen Wohnung während deiner Abwesenheit trifft, kannst Du nichts machen. Jeder kann lassen und tun was er will, solange er dem Anderen keinen Schaden zufügt; - den hast Du nicht, wenn Du nicht da bist und nichts davon weißt.
Wer zahlt die Miete - jeder die Hälfte?
so unzufriedendstellend es für dich ist, er daf es, es ist als wenn eheleute sich räumlich getrennt haben, aber weiter unter demselben dach leben
Und zur Info wir beide sind Hauptmieter
Dann hat jeder von Euch neben den selben Pflichten auch die selben Rechte.
Und eins der Rechte ist Besuch empfangen.
Aber nicht, daß die Freundin im Bett der EX schläft.
Da die Wohnung zur Zeit euch beiden "gehört". ja darf er. Ich kann mir echt gut vorstellen wie verletzend das ist.
Was aber nicht geht, ist das sie an deine Sachen ran geht.
Wenn der Mietvertrag auf euch beide läuft, habt ihr beide die selben Rechte, in dem Fall Besuch mit zu bringen. Ein Mieter darf den anderen Mieter in diesem Recht nur dann einschränken, wenn der Besuch unzumutbar ist.
So weh es vielleicht auch tut, aber nur die Tatsache dass es die Neue deines Ex ist, ist im juristischen Sinne nicht unzumutbar. Es zwingt dich ja keiner, in der Wohnung zu bleiben und Du kannst ja auch da sein, währen die da sind.
Allerdings dass Sie Sachen von dir trägt geht gar nicht. Hier kannst du einschreiten. Dies stellt sogar eine Straftat da. Im Wiederholungsfall kann dies allerdings zur Unzumutbarkeit werden, wenn dies öfter vor kommt. In dem Fall darfst Du die Person der Wohnung verweisen, um dein Eigentum zu schützen. Sollte sich die Person weigern die Wohnung dann zu verlassen, kannst Du die Polizei rufen, die diese Person dann der Wohnung verweisen werden und ggf. eine Anzeige aufnehmen.