Ummelden trotz Kündigung?
Ich bin letzte Woche in eine Wohnung eingezogen, habe diese nun heute wieder gekündigt. Muss ich mich nun trotzdem ummelden? Kündigungsfrist 3 Monate. Ziehe aber jetzt schon aus
5 Antworten
Kommt drauf an, wann du wieder ausziehst. Man muss sich innerhalb von 14 Tagen ab Einzug in eine Wohnung ummelden. Falls du innerhalb dieser 14 Tage wieder umziehst, kannst du dich gleich an die neue Anschrift anmelden, oder falls es die gleiche Anschrift ist wie die, wo du bisher gemeldet warst, brauchst du nichts machen.
Wenn du seither zuhause gewohnt hast, dann umgezogen bist, dann meldet man sich normalerweise am alten Wohnort ab und beim neuen Wohnort an.
Wenn du beides nicht gemacht hast, dann musst du gar nichts machen.
Das hätten dir auch deine Eltern sagen können, wenn du wieder in dasselbe Haus zurückziehst.
In Deutschland besteht Meldepflicht: Jeder, der umzieht, muss seine neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen.
Es droht ein Bußgeld bei Nicht - Ummeldung...
Na ja auch da du dich noch nicht angemeldet hast mach das jetzt auch keinen Sinn mehr.
Wieso ziehst du nach einer Woche wieder aus?
Für eine Woche würde ich es nicht tun.
Die Frage ist aber zu wann du jetzt gekündigt hast? Hast du eine dreimonatige Kündigungsfrist? Dann solltest du schnellstmöglich dich beim Amt anmelden und eben anschließend abmelden
Du ziehst ja jetzt sicher in eine andere Wohnung. Dann melde Dich einfach gleich dort an.
Ich habe bis vor einer Woche in meinen Elternhaus gelebt und ziehe da jetzt wieder ein. Also muss ich mich gar nicht erst ummelden?
Dann würde ich an Deiner Stelle nichts machen.
Leider hat es sich aus privaten Gründen so ergeben. Zudem klappt das „zusammen leben“ mit den Menschen die unter mir wohnen nicht. Aber die Frage ist ja ob ich mich ummelden MUSS und nicht ob es Sinn macht