Darf ich meinen Hund mit zu Besuch bringen?
Meine frage ist ob ich meinen Hund zu Besuch mit bringen darf. Ich bin damals mit meinem Freund zusammen gezogen da ich unter einer angststörung leide die durch einen Hund im Rahmen gehalten werden kann fragten wir damals die Vermieter ob wir uns wenn wir uns eingelebt haben einen Hund holen können. Uns wurde damals gesagt ja garkein Problem sprechen wir dann drüber ( hinterher ist man immer schlauer hätten wir es mal im Vertrag fest gehalten . Nach einem halben jahr wollten wir uns dann einen Hund holen was uns dann aber von den Vermietern untersagt wurde. Nun 3 ein halb jahre später musste ich zu meiner Mutter ziehen da sie gesundheitliche Probleme bekommen hat. Bei der Gelegenheit habe ich mir dann jetzt einen Hund geholt. Nun bin ich seit mittwoch morgen bei meinem Freund zu Besuch und habe meinen Hund mit genommen ich fahre Freitag morgen wieder nach hause. Nun macht die vermieterin einen totalen aufstand weil der Hund da ist und sagt das der Hund direkt wieder weg soll.Heute morgen als ich dann los zum einkaufen wollte lehnte sich die Vermieterin aus dem Fenster und rief mir nur zu in einem total patzigen Ton hinter her Was ist mit dem Köter. Ich habe mich erst ganrnicht umgedreht und drauf reagiert weil ich mich nun erstmal schlau machen will bevor ich mit der guten Frau reden werde. Vlt erwähnens wert das die Vermieterin sagt das der Hund die Wohnung zerkratzen würde. ( unsere Vormieter haben eine Katze gehabt) Meine frage ist also darf ich meinen Hund mit zu Besuch mit bringen ? Wenn ja wie lange darf ich meinen Hund zu Besuch mit bringen ? Und muss ich wenn ich zu Besuch bin und einkaufen gehen will den hund mit nehmen oder darf ich ihn in der Wohnung lassen ?
5 Antworten
Du bist mit deinem Freund zusammen gezogen und die Hundehaltung ist nicht erlaubt.
Jetzt legst du dir einen Hund zu und glaubst, dass der Vermieter den Hund als Gast dulden muss.
Sieht eben nicht nach Gast aus.
Besuch kann der Vermieter nicht verwehren; Viehzeug aller Art schon!
Der Besuch kläffender, bissiger und aggressiver Hunde kann daher durchaus verboten werden, da auch bei einer fehlenden Vereinbarung zur Tierhaltung immer im Rahmen einer Interessenabwägung zu bestimmen ist, wann eine Tierhaltung die Grenze zur Unzumutbarkeit und damit den
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache überschreitet.
ist beides aber nicht der Fall. Bissig schon mal ganrnicht das sie ein Therapie Hund ist und kläffen tut sie auch nicht. man kann bei uns an der haustür klingeln und es kommt kein mukks von ihr auch paket boten oder sonstiges belt sie nicht an. Ausser bei spielen tut sie vlt mal bellen aber auch keine 2 minuten durch gehend nur einmal kurz und das auch nur selten
paar sekunden google wären schneller gewesen als dein roman
http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mietwohnung-tiere-zu-besuch/
als hätte ich nicht schon längst auf googel geguckt. Bin auch auf der selben seite gewessen aber über all steht was anders mal steht auf einer seit besuch ist bis zu 2 wochen erlaubt dann steht mal wieder auf einer anderen nein nur tags über und auf der nächsten steht dann nein darf garnicht mit gebracht werden zu besuch
In der Regel kann der Vermieter es nicht verbieten, aber bei häufigen Besuch mit Hund oder wenn der Besuch öfter übernachtet kann der Vermieter es verbieten.
Schau mal hier rein:
Vielen lieben dank ich schau gleich mal rein. Nein sie ist jetzt das erste mal mit. Wie oben schon geschrieben ist meine Mutter im Krankenhause wo der Hund sonst ist wenn ich meinen freund besuche. Da ich aber nicht über Nacht alleine bleiben kann hat ich keine andere Möglichkeit als den Hund mit zunehmen.
Grundsätzlich beinhaltet ein Hundehaltungsverbot nicht auch ein Hundebesuchsverbot.
ABER: das bedeutet nun nicht, dass du häufiger und mehrere Tage mit Hund in der Wohnung des Hundes übernachten darfst.
Dazu gibt es verschiedene Urteile, im Tenor immer gleichlautend, aber eine feste Regelung, wie viele Tage erlaubt sind und wie häufig so ein Besuch ausfallen darf, die gibt es nicht.
okai vielen dank für die hilfreiche und vernünftige antwort :)