Hundehaltung: Darf Vermieter Hundehaltung wegen möglichen Schäden im Dielenboden verbieten?
Hallo,
in unserem Mietvertrag steht die Klausel, "Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt." Nun wollen wir uns einen Hund anschaffen, allerdings hat der Vermieter gesagt, dass es nur möglich sei, wenn die Dielen abgeschliffen werden, da sie in einem so miserablen Zustand sind und der Hund dem Boden irreparable Schäden zufügen kann.
Wir sind gerade erst eingezogen und haben die Wohnung nur ausgesucht, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir einen Hund hier anschaffen können. Den Boden abschleifen lassen hätten wir vor dem Einzug sofort gemacht, allerdings stehen jetzt alle Möbel in der Wohnung und wir müssten das komplette Mobilar irgendwo zwischenlagern und für eine Woche in ein Hotel ziehen. Zudem verlangt er, dass wir die Hälfte der Abschleifkosten übernehmen.
Es handelt sich hierbei um einen wirklich massiven Dielenboden, den man noch nicht einmal mit dem Hammer kaputt bekommt. Kratzer und Macken lassen sich problemlos durch Abschleifen entfernen. Eine französische Bulldogge wie wir sie haben wollen, könnte niemals eine Diele zerstören. Deshalb haben wir vorgeschlagen dann beim Auszug die Abschleifkosten zu übernehmen, aber auch darauf ist der Vermieter nicht eingegangen.
Nun meine Frage: Kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Boden abgeschliffen wird bevor der Hund angeschafft wird? Oder um es mal anders auszudrücken darf der Vermieter Hundehaltung verbieten, wenn im Vertrag steht nach Absprache erlaubt?
Für jede Antwort bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Y.
12 Antworten
Sofern der Vermieter es verbietet kann man leider nichts dagegen machen. Auch wenn andere Hunde im Haus sind heißt das oftmals nichts da es in einem Wohnhaus oft so ist, dass die Wohnungen verschiedene Vermieter besitzen und so eben auch verschiedene Ansichten bezüglich der Hundehaltung herrschen.
Warum solltet ihr denn vorher den Boden schleifen wenn die Gefahr besteht, dass der Hund was zerkratzen könnte? Das macht gar keinen Sinn. Der Vermieter soll seine Ablehnung schriftlich begründen, dann könnt ihr notfalls dagegen vorgehen.
Wenn im Mietvertrag die Hundehaltung explizit von einer Genehmigung abhängig gemacht wird, dann darf er das ablehnen. Wenn schon andere Hunde in dem Haus leben, geht das nicht so einfach, denn er darf nicht willkürlich handeln.
Da ja drin steht "nach Absprache" kann er die Hundehaltung auch verbieten egal aus welchem Grund. Nach Absprache ist keine Zustimmung und wenn Ihr nur deswegen dort eingezogen seid, dann hättet Ihr vorher das absprechen müssen.
Ein bisschen idiotisch den Dielenboden vorher ab zu schleifen. Normalerweise heißt es, wenn Hundi was kaputt macht, dann muß man das ersetzen - würde ja auch mehr Sinn machen.
Bei mir in der Húnde-Haftpflichversicherung snd auch Mietschäden versichert. Aber das gilt natürlich nur, wenn Hundi was kaputt gemacht hat. Vielleicht ist das bei Dir auch mitversichert - dann könntest Du das Deinem Vermieter zeigen und darauf hoffen, dass er darauf eingeht und jetzt dies nicht verlangt.
Du bist halt nun mal abhänig von dem Vermieter.
nach absprache heisst -nach absprache. es beinhaltet eben keine hundeerlaubnis!!!!
also kann der vermieter die hundehaltung verbieten oder mit bestimmten bedingungen verknuepfen.
das verhalten des vermieters und das nicht einlassen auf das nachherige abschaeifen ersceint mir seltsam.
sprecht noch mal mit dem vermieter -ob hundehaltung gegen zahlung einer hoeheren kaution als sicherheit fuer bodenbeschaedigung machbar waere.
ansonsten muss man ja nicht in eine hotelziehen wenn boden abgeschliffen wird -wir haben das auch mal gemacht...halt ein zimmer nach dem anderen ausgeraeumt und abgschliffen...