Wie lange darf ein Hund übergangsweise bei mir bleiben?
Wie lange darf man einen Hund als "Urlaubsvertretung" bei sich aufnehmen, wenn Haustiere im Mietvertrag nicht explizit verboten sind? Ab welchem Zeitraum braucht man die Genehmigung vom Vermieter?
7 Antworten
Ab welchem Zeitraum braucht man die Genehmigung vom Vermieter?
klär das am besten mit dem Vermieter ab. Dann hast Du die Info aus zuverlässiger Quelle und kannst Dich ggf. auch darauf berufen.
Falls der Vermieter die Anfrage negativ beantworten sollte, ist er alles andere als eine "zuverlässige Quelle"
Was nicht verboten ist, ist erstmal erlaubt. Die Unterbringung eines Hundes ist erstmal keine vertragswidrige Handlung.
Wenn der Vermieter von dem Hund Kenntnis erhält, könnte er fordern, dass er aus der Wohnung entfernt wird. Allerdings braucht er dafür einen triftigen Grund und muss eine angemessene Frist setzen. Wenn der Hund keinen Lärm und keinen Dreck macht und niemanden belästigt, sehe ich da kein Problem.
Auch wenn der Mietvertrag keine Bestimmung über ein Tierhaltungsverbot enthält, ist bei einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus die Haltung eines "normalen" Hundes nur ausnahmsweise ohne Erlaubnis gestattet, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in den Urteilen vom 14.11.2007 und 20.03. 2013 (Aktenzeichen – VIII ZR 340/06 u. VIII ZR 168/12).
Quelle: Mietrechtslexikon
Um jeder Diskussion aus dem Weg zu gehen, würde ich an deiner Stelle den Vermieter anrufen und ihm sagen, dass du für etwa XXX Wochen einen Hund in Pflege nimmst...
Wenn du das ordentlich und anständig vorträgst, dir bisher noch nichts hast zu Schulden kommen lassen, dann wird der Vermieter bestimmt nichts einzuwenden haben oder er sagt dir, dass seine Duldung des Hundes bis zum 31. März 2015 gilt...
Soweit ich weiß, bin mir aber nicht sicher... ...endet "Besuch" bei 6 Wochen... Vielleicht bezieht sich das aber auch nur auf Menschen-Besuch...
Wie lange darf man einen Hund als "Urlaubsvertretung" bei sich aufnehmen, wenn Haustiere im Mietvertrag nicht explizit verboten sind?Überhaupt nicht.
Hier ein Urteil:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html
Ab welchem Zeitraum braucht man die Genehmigung vom Vermieter?
Ab dem 1. Tag. _________________________________________________________________________
Nur wenn man Besuch hat der einen Hund mitbringt, dann darf der Besuch mit Hund übernachten. Aber auch da gibt es Grenzen.
In Pflege nehmen oder ähnliches, das darf man nicht ohne Zustimmung.
MfG
Johnny
Die meisten dort zitierten Urteile sind seit 2013 veraltet.
Noch längst nicht alle.
S> eit dem braucht der Vermieter einen guten Grund, um die Hundehaltung zu verbieten. Das dürfe bei einem zeitlich irgendwie begrenzten Aufenthalt noch schwieriger werden.
Nö, er muss die Interessen aller Parteien abwägen und die Zustimmung muss man sich schon holen, das steht auf diversen Seiteen wie z.B. Mietrechtslexikon usw.
Wenn kein Verbot und kein Erlaubnisvorbehalt im Vertrag steht, brauch man auch keine Zustimmung holen. Da ändert auch ein Lexikon nichts. Das Vermieter das gern anders sehen ist verständlich.
Solange der Hund keinen Ärger macht, braucht man sich auch wegen der Interessensabwägung keine Sorgen machen.
Wenn kein Verbot und kein Erlaubnisvorbehalt im Vertrag steht, brauch man auch keine Zustimmung holen.
-:- Irrtum, aber anscheinend bist Du in Deiner Meinung fesrgefahren.
Ich habe schon viele Seiten/Links gelesen die miene Aussage bestätigen.
wenn Haustiere im Mietvertrag nicht explizit verboten sind
Eine Million Jahre.
Die meisten dort zitierten Urteile sind seit 2013 veraltet.
Seit dem braucht der Vermieter einen guten Grund, um die Hundehaltung zu verbieten. Das dürfe bei einem zeitlich irgendwie begrenzten Aufenthalt noch schwieriger werden.